Vormundschaften und Pflegschaften

Neue Koordinationsstelle

Text "Stadt Konstanz. Sozial- und Jugendamt. Ehrenamtliche Vormünder ab sofort für Kinder und Jugendliche gesucht""

Das Sozial- und Jugendamt sucht ab sofort ehrenamtliche Vormunde für Kinder und Jugendliche.
 
Mit der Vormundschaftsreform wurden die Rechte und Bedürfnisse Minderjähriger noch stärker in den Fokus gerückt. Dabei spielt der Vorrang der ehrenamtlichen Vormundschaft eine entscheidende Rolle. Zur Gewinnung, Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Vormunde wurde im Sozial- und Jugendamt der Stadt Konstanz nun eine Koordinationsstelle „Vormundschaften und Pflegschaften“ eingerichtet.
 
Wer sich gerne für ein Kind oder eine/n Jugendliche/n aktiv einsetzen und dieser/m bis zur Volljährigkeit zur Seite stehen möchte, kann sich unverbindlich über das Ehrenamt des Einzelvormunds / der Einzelvormundin informieren.
 
Der ehrenamtliche Vormund bzw. die ehrenamtliche Vormundin ist die gesetzliche Vertretung des Kindes bzw. der/s Jugendlichen, die alle wichtigen Entscheidungen zum Wohle des Kindes bzw. der/s Jugendlichen trifft. Die zu treffenden Entscheidungen werden unter Einbeziehung des/der Minderjährigen und in Kooperation mit dem Jugendamt und gegebenenfalls weiteren Einrichtungen, wie Schule, Ärzten, Behörden getroffen. Dazu gehören zum Beispiel Einwilligungen zu Impfungen, Narkosen, operativen Eingriffen, die Wahl des Kindergartens, der Schule, der Ausbildung oder auch die Vermögensvorsorge. Man geht gemeinsam durch dick und dünn, hält Höhen und Tiefen aus und steht mit Rat und Tat zur Seite.
 
Eine Vormundschaft tritt ein, wenn die Eltern selbst nicht mehr in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben. Werden nur Teilbereiche der elterlichen Sorge übertragen, handelt es sich um eine sogenannte Pflegschaft. Es ist grundsätzlich nicht vorgesehen, die/den Minderjährige/n in den eigenen Haushalt aufzunehmen. Die Kinder leben meistens in Wohngruppen, Kinderheimen oder Pflegefamilien. Es wird keine finanzielle Unterstützung durch den Vormund / die Vormundin erwartet. Der Vormund / die Vormundin wird vom Familiengericht bestellt und erhält von dort eine jährliche Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit.
 
Die Ehrenamtlichen werden für ihre Aufgabe vorbereitet und begleitet. Sie werden von der Koordinationsstelle „Vormundschaften und Pflegschaften“ des Sozial- und Jugendamtes während der gesamten Dauer unterstützt und erhalten entsprechende Schulungen und verschiedene Beratungsangebote. Infos gibt es unter 07531 / 900-4127 und per E-Mail unter judith.dehne@konstanz.de.

Alle Infos gibt es auch hier.

(Erstellt am 19. April 2024 10:10 Uhr / geändert am 19. April 2024 11:13 Uhr)