Wärmewende in Konstanz

Fragen und Antworten rund um die Wärmeversorgung

Illustration der Konstanzer Skyline, die in der Art einer Wärmebildkamera in Grün-, Rot- und Blautönen eingefärbt ist. Im Vordergrund zwei gezeichnete Häuser mit Photovoltaik auf dem Dach, zwei Bäume und eine Solarfähre.
Was das Gebäudeenergiegesetz für die Eigentümerinnen und Eigentümer in Konstanz bedeutet und wie die städtischen Pläne für die zukünftige Wärmeversorgung aussehen, erfahren Interessierte am 19. März im Bodenseeforum.

Durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes haben sich zum 01.01.2024 einige Änderungen im Energiebereich ergeben, von denen GebäudeeigentümerInnen und BauherrInnen betroffen sind. So müssen z. B. Neubauten in Neubaugebieten seit dem 1. Januar mit Heizungen ausgestattet werden, die zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Wer seine bestehende Heizung tauschen möchte, hat noch etwas mehr Zeit, um auf erneuerbare Energien umzustellen. In Städten wie Konstanz, mit einer Einwohnerzahl unter 100.000, beginnt die Pflicht, nur mehr klimafreundliche Heizungen einzubauen, am 30. Juni 2028. Diese Frist kann sich jedoch zeitlich nach vorn verschieben, sollte im eigenen Wohngebiet der Ausbau eines Wärmenetzes geplant sein und entsprechend per Satzungsbeschluss des Gemeinderats beschlossen werden.

Wärmeversorgung in Konstanz

Durchschnittlich ein Fünftel der pro Kopf produzierten Treibhausgase entsteht durch Heizung und Strom. Die Energiewende stellt vor allem im Bereich der Wärmeversorgung eine große Herausforderung dar. Unsere Wärme basiert in Konstanz noch zu über 90 % auf fossilen Energieträgern, insbesondere Erdgas und Erdöl. Bestehende Gebäude mit regenerativer Wärme zu versorgen, ist in Städten vor allem in Bereichen mit hoher baulicher Dichte eine anspruchsvolle Aufgabe, da zum Beispiel für das Bohren von Erdwärmesonden nur wenig Platz zur Verfügung steht. Der Status quo in Konstanz stellt sich wie folgt dar: Erdgas hat mit etwa 72 % den größten Anteil, etwa 20 % des Wärmebedarfs wird zudem noch mit Heizöl gedeckt. Zudem haben viele Gebäude noch einen sehr hohen Wärmebedarf und verschwenden entsprechend große Mengen an Heizenergie an die Umgebung.

Künftige Kosten der Nutzung fossiler Energien

Zur Gesetzeslage in Deutschland kommt ab 2027 die Ausweitung des EU-Emissionshandels auf die Sektoren Verkehr und Gebäude hinzu. Die CO2-Bepreisung wird dann an Klimaschutzziele gekoppelt erfolgen, und je höher die verbliebenen Treibhausgasemissionen, desto höher auch der Preis für die Nutzung fossiler Brennstoffe. Auch aus wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten empfiehlt sich folglich eine Auseinandersetzung mit Optionen zur regenerativen Energieversorgung.

Infoveranstaltung vom 19. März 2024

Die Vorträge der ReferentInnen können in den Videos noch einmal angeschaut werden. Auch die dazugehörigen Präsentationen stehen als Pdf zur Verfügung.

Fragen und Antworten zur Wärmewende in Konstanz

Kommunale Wärmeplanung – was ist das?

Kommunen und GebäudeeigentümerInnen in ganz Deutschland stehen vor der Herausforderung, eine überwiegend fossile Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien umzustellen.

Dabei stellt sich die Frage, wie der Umstieg so effizient wie möglich erfolgen kann. Um auf kommunaler Ebene wegweisende strategische Entscheidungen für die Wärmewende treffen zu können, wurde sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene die sogenannte „kommunale Wärmeplanung“ eingeführt. Diese dient dazu, Optionen zur erneuerbaren Wärmeversorgung gebietsbezogen aufzuzeigen. Konkret wurde ermittelt, in welchen Gebieten erneuerbar betriebene Wärmenetze eine aus technischen und ökonomischen Gesichtspunkten effiziente und passende Lösung darstellen und in welchen Gebieten es eher zum Einsatz dezentraler (=gebäudespezifischer) Lösungen kommen wird.

Es zeigt sich, dass Wärmenetze einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung von Treibhausgasen in Konstanz darstellen können. Diese werden zwar nicht in allen Stadtgebieten errichtet, können aber aufgrund des hohen Wärmebedarfs in den priorisierten Gebieten 40 – 50 % des Wärmeenergiebedarfs der ganzen Stadt decken.

Ergebnisse und Beschlüsse der kommunalen Wärmeplanung können hier eingesehen werden: www.konstanz.de/energienutzungsplan

Welche Verpflichtungen bringt das novellierte Gebäudeenergiegesetz für GebäudeeigentümerInnen?

Das zum 01.01.2024 in Kraft getretene novellierte Gebäudeenergiegesetz sieht in Verbindung mit einem Heizungstausch unter folgenden Bedingungen eine 65 %-Quote zur Nutzung erneuerbarer Wärme vor:

  • generell für Städte unter 100.000 EinwohnerInnen ab dem Stichtag 30.06.2028
  • vorab, falls eine Kommune eine gebietsbezogene Ausweisungsentscheidung – z.B. als Wärmenetz-Ausbaugebiet – getroffen hat. Dies ist im Konstanzer Stadtgebiet bisher nirgends der Fall.


Insofern hat der in Konstanz am 25.01.2024 erfolgte Beschluss der kommunalen Wärmeplanung keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung auf GebäudeeigentümerInnen. Eine Berücksichtigungspflicht besteht jedoch im Rahmen städtischer Planungs- und Entwicklungsprozesse.

Trotzdem gilt es seit dem 01.01.2024 einige Punkte bei einem Heizungstausch in Bestandsgebäuden zu beachten. Heizungen, die mit Öl oder Gas betrieben werden, dürfen zwar bis zum Ablauf der oben genannten Fristen neu eingebaut werden. Dabei gilt es jedoch in Baden-Württemberg auch das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes im Blick zu behalten. Wenn Sie sich für eine neue Heizung entscheiden, dann prüfen Sie bitte, ob diese nicht nur kurzfristig das Erneuerbare-Wärme-Gesetz, sondern auch langfristig das Gebäudeenergiegesetz erfüllt. Lassen Sie sich von einem/r unabhängigen EnergieberaterIn oder der Energieagentur Kreis Konstanz beraten.

Wie funktioniert ein Wärmenetz?

Ein Wärmenetz ist – einfach gesagt – lediglich ein isoliertes Heizungsrohr, welches in der Straße verlegt und mit einer Flüssigkeit durchflossen wird. Ein Wärmenetz selbst ist an sich kein erneuerbarer Energieträger und wer an ein Wärmenetz angeschlossen ist, wird nicht zwangsweise mit erneuerbarer Wärme versorgt. Ausschlaggebend dafür ist, wie die Wärme für das Wärmenetz erzeugt bzw. bereitgestellt wird. Für die neu entstehenden Wärmenetze soll die Wärme aus erneuerbaren Energien und Abwärme gewonnen werden. Dazu zählen:

  • die thermische Nutzung des Bodensees und des Seerheins mittels Wärmepumpen
  • die thermische Nutzung der Abwärme des Klärwerks mittels Wärmepumpen
  • die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme aus dem produzierenden Gewerbe
  • die Einbindung von unvermeidbarer Abwärme aus der Kehrrichtverbrennungsanlage (KVA) Thurgau in Weinfelden

Die Übergabe der Wärme aus dem Wärmenetz an das Gebäude erfolgt mittels einer sogenannten Haus- oder Wärme-Übergabestation.

Mit dem Anschluss an ein erneuerbar betriebenes Wärmenetz können die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllt werden. Gemäß den derzeitigen Planungen wird eine nennenswerte Zahl der Konstanzer GebäudeeigentümerInnen innerhalb der nächsten 10 Jahre die Möglichkeit haben, sich für einen Wärmenetzanschluss zu entscheiden. Derzeit wird an der Projektentwicklung von insgesamt vier Wärmeverbünden gearbeitet. Außerhalb dieser Gebiete müssen dagegen gebäudespezifische dezen-
trale Lösungen gefunden werden. Dazu können Sie sich mit einem/r EnergieberaterIn in Verbindung setzen.

Welche Fördermöglichkeiten und Beratungsangebote gibt es?

Für den Heizungstausch:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): für Heizungen, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden (30 % Grundförderung plus verschiedene Boni). Weitere Infos
  • Förderprogramm der Stadt Konstanz: Pauschal 1.000 € für den Heizungstausch.


Für den Anschluss an ein Nahwärmenetz:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Gebäudeeigentümerinnen können sich die Kosten für den Anschluss an ein Wärmenetz fördern lassen. Das BEG bietet – Stand März 2024 – einen Zuschuss in Höhe von 30 % (plus ggf. verschiedene Boni) auf die Kosten zum Anschluss an ein Wärmenetz. Weitere Infos dazu bei der KfW.
  • Förderprogramm der Stadt Konstanz: Pauschal 2.000 € pro Anschluss an ein Wärmenetz.


Sanierungsförderprogramm der Stadt Konstanz

Die Stadt Konstanz stellt derzeit jährlich bis zu einer Million Euro als zusätzlichen Anreiz für die Sanierung von privaten Gebäuden bereit, ein Schwerpunkt liegt auf Wohngebäuden. Zusätzlich zu den bereits genannten Förderungen gibt es bspw. Zuschüsse zur Sanierung der Gebäudehülle oder einer Balkon-PV-Anlage. Weitere Infos unter www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme

Energieberatung der Stadtwerke Konstanz

Telefon: 07531 803-4050 oder ganz einfach online anfragen

(Erstellt am 29. Februar 2024 12:55 Uhr / geändert am 27. März 2024 18:11 Uhr)