Sanierung denkmalgeschütztes Gebäude in der Niederburg | Tulengasse 2+4
Gebäudebestand:
Der L-förmige Gebäudekomplex Tulengasse mit 5 Wohneinheiten geht auf ca. 1410 zurück und steht unter Denkmalschutz. Die gemeinsame Fassade der schlichten Fachwerkgebäude sind zur Tulengasse hin verputzt. Gartenseitig ist Fachwerk mit verputztem Sockelgeschoss sichtbar. Der üppige historische Garten verfügt über verschiedene Ebenen. Erstmalig saniert wurden die Gebäude im Jahre 1976 von den Vor- Eigentümern. Das Gebäude wurde bislang mit Gas beheizt.
Sanierungskonzept:
Die jetzige komplette Grundsanierung und Restaurierung wird unter Berücksichtigung aller denkmalpflegerischen, energetischen und ökologischen Anforderungen umgesetzt, um dem Stadtbild und künftigen Bewohnern auf Generationen erhalten zu bleiben.
Eine Luft- / Wasser-Wärmepumpe ersetzt die alte Gastherme. Ein Kamin mit Wasseranschluss liefert zusätzlich Brauch- und Heizwasser. Die PV-Anlage auf dem Dach produziert Strom für beide Häuser, der übrige Strom wird ins Netz eingespeist. Durch den Einsatz von terracottafarbenen Sondermodulen wird hier eine vorbildliche gestalterische Integration von solarer Energieerzeugung in den Gebäudebestand erreicht.
Fassaden, Fenster, Dach werden bestmöglich energetisch saniert, die Gebäude innen und außen auf neuesten Stand gebracht. Die historische Bestandsfenster werden restauriert (3fach- bzw. Vakuumglas). Das Balkenwerk im Dach wurde dekontaminiert (Xylamon), die Balken werden saniert. Lehmanstrich, heimische Hölzer und recycelte Baustoffe unterstreichen den ökologischen Anspruch. Der historische Garten wird ohne versiegelte Flächen erhalten, eine alte Zisterne für Regenwasser reaktiviert. Die Fassade zur Gasse hin wird begrünt.
Begründung der Förderung:
Nach einstimmiger Meinung der Jury wurde das Gesamtsanierungskonzept als förderungswürdig und beispielhaft bewertet, womit es voll dem Gedanken der Leuchtturmförderung entspricht. Aufgrund der bereits begonnenen Baumaßnahmen konnte das Gesamtkonzept jedoch nicht als Grundlage für die Entscheidung zur Förderung herangezogen werden.
Förderfähig im Sinne der Leuchtturmförderung ist nur die Photovoltaikanlage, da bei dieser noch nicht mit der Ausführung der Arbeiten begonnen wurde. Diese allein entspricht aufgrund ihrer hohen gestalterischen Qualität gerade im Hinblick auf den Denkmalschutz und den Standort des Gebäudes (Niederburg) dem Gedanken der Leuchtturmförderung. Mit der Förderung soll daher die Entscheidung der Bauherrin für die gestalterisch hochwertige PV-Anlage gewürdigt werden.
Sanierung Vereinsheim DJK Konstanz e.V. | Salesianerweg 10
Gebäudebestand:
Das Gebäude wurde 1959 errichtet und wurde seither für über 60 Jahre vom DJK als Verinsheim genutzt. Dem Baujahr entsprechend wurde im Bestand wenig Wert auf energetische Qualitäten gelegt. Bislang wurde das Gebäude mit Gas beheizt. Die lange Nutzungszeit haben zusätzlich Spuren hinterlassen und machen eine Sanierung dringend notwenig.
Sanierungskonzept:
Das bestehende Vereinsheim soll erweitert und energetisch saniert werden. Durch die gedämmte Gebäudehülle sowie den Einsatz einer Luft-Wasser Wärmepumpe in Kombination mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach wird der KFW 55 EE Standard erreicht. „EE“ bedeutet, dass durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 65 % des Wärmebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Zusätzlich wird die Flächenversiegelung trotz Vergrößerung der Grundrissfläche um 30 % insgesamt reduziert.
Begründung der Förderung:
Ausschlaggebend für die Entscheidung zur Förderung war, dass das Projekt von einem gemeinnützigen Verein mit geringen finanziellen Mitteln umgesetzt wird und der Verein sich dennoch dafür entschieden hat, mit der Umsetzung des KFW 55 EE Standards deutlich über die gesetzlichen Mindestanforderungen nach GEG hinaus zu gehen. Auch die Größe der PV-Anlage übersteigt die Mindestanforderungen, die sich aus der PV-Pflicht ergeben. So wird eine Sanierung nach neuestem Stand der Technik durchgeführt, die zu einer erheblichen Reduktion des Energieverbrauchs und einer hohen Deckung des Verbrauchs über lokal erzeugte erneuerbare Energien führen wird.
Die Jury würdigt mit der Förderung somit die Entscheidung für die höhere Effizienzklasse über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus. Zudem sieht sie durch die Würdigung das Potenzial, über die positiven Seiten der Sanierung öffentlichkeitswirksam zu berichten und auch durch die zahreichen Vereinmitglieder Multiplikatoren für das Thema energetische Sanierung zu gewinnen.
Mieterstromprojekt | Hoheneggstraße 22b
Gebäudebestand:
Bei dem Gebäude in der Hoheneggstraße handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus aus dem Jahr 1972. Das Gebäude bietet auf 903 m² Wohnraum für 10 Mietparteien. Der Stromverbrauch (Haushaltsstrom) liegt aktuell (2023) bei ca. 25.000 kWh im Jahr (27,26 kWh/m²).
Sanierungskonzept:
Um die Stromkosten zu senken und die Stromversorgung im Gebäude auf lokalen regenerativ erzeugten Strom umzustellen, wollen neun Mieterparteien ein Mieterstromprojekt gründen.Die drei Flachdächer des Gebäudes bieten auf ca. 280 m² Fläche einen schattenlosen Platz für ca. 70 Module à 430W, was eine Leistung von ca. 30 kWp ergibt. Damit wäre ein Jahresertrag von ca. 30.000 kWh möglich. Mit einen zusätzlichen Speicher von 20 kWh sollen zukünftig ca. 20.000 kWh Strom pro Jahr selbst verbraucht werden können. Die ab 2024 geltende Regelung „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (§ 42b Abs. 1 E-EnWG)“ werden beachtet.
Begründung der Förderung:
Die Idee ein Mieterstromprojekt umzusetzen und das Vorgehen für Nachfolger zu dokumentieren ist im Sinne der Leuchtturmförderung. Zwar sind Mieterstrommodelle keine neue Idee, bislang scheitert eine Umsetzung aber oft an der Komplexität und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier gute Lösungen zu finden wäre ein Fortschritt für den Ausbau der erneuerbaren Energien.
Die Förderung ist an die erfolgreiche Umsetzung des Projekts geknüpft. Als Auflage wurde festgelegt, dass die Umsetzung nachvollziehbar dokumentiert werden soll (Schritt für Schritt Anleitung), um es Nachfolgenden Projekten einfacher zu machen.
Nachhaltige Dachsanierung denkmalgeschütztes Gebäude | Zollernstraße 22
Gebäudebestand:
Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude in der Zollernstrasse 22 aus dem Jahr 1370 ist Teil der mittelalterlichen Straßenbebauung entlang der Zollernstrasse. Über dem gewerblich genutzten Erdgeschoss liegen drei Wohngeschosse mit je einer Wohnung und das bewohnte Dachgeschoss mit Empore. Das Gebäude bietet so auf 310 m² Platz für vier Wohneinheiten. Das Dach ist als Pultdach über zwei Geschosse ausgebildet. Während die Dächer der meisten anderen Gebäude der Straßenbebauung im Laufe der Zeit modifiziert oder überformt wurden, blieb die Dachform und einige Bestandteile der authentischen Dachkonstruktion erhalten. Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Gaskessel.
Sanierungskonzept:
Das Konzept der energetischen Dachsanierung sieht die Demontage der historisch nicht relevanten alten Bauteile und Schichten vor: alte Zwischensparrendämmung, Unterdach, Dachdeckung, Lukarne, alte Dachflächenfenster und sonstige Elemente der Dachhaut. Bestehen bleiben die authentischen und in originaler Lage befindlichen Teile der Dachkonstruktion, unter anderem einige Rofen und die Fusschwelle im unteren Dachgeschoss. Danach wird über der historischen Konstuktionsebene eine neue energetisch hochwirksame Dachfläche mit Zellulosefaser ausgedämmter Holzkonstruktion eingebaut.
Das neue Dach wird die Kriterien für den Status «Effizienzhaus Denkmal» einhalten. Neben dem Konstruktionsholz, Zellulosefaser, Weichfaserplatten kommen Holzböden und Lehmputz zum Einsatz, allesamt nachhaltige und natürliche Materialien. Die neue Gaube und die neuen Dachfenster werden energetisch hocheffizient und gestalterisch anspruchsvoll ausgeführt. Auf dem dann sanierten Dach wird zusätzlich eine PV-Anlage nach Vorgaben des Denkmalschutzes zugebaut.
Begründung der Förderung:
Aus energetischer Sicht ist die Sanierung des Dachstuhls des mittelalterlichen denkmalgeschützen Hauses absolut sinnvoll und richtig. Auch die geplante Verwendung von rein ökologischen Baustoffen und der geplante Zubau von PV ist im Sinne der Leuchtturmförderung, auch wenn der PV-Ertrag auf Grund der begrenzten Fläche recht gering ausfallen wird.
Würden diese Maßnahmen an einem „normalen“ Haus durchgeführt, wäre dies zwar zu begrüßen, es wären jedoch letztendlich Standard-Sanierungsmaßnahmen, die auch über die Breitenförderung gefördert werden könnten. Das Besondere an der hier beantragten Maßnahme ist die Sanierung im denkmalgeschützen Bestand. Die entsprechenden denkmalrechtlichen Abklärungen bedeuteten eine finanzielle und zeitliche Mehrbelastung für die Bauherrin. Die Jury möchte daher mit der Förderung honorieren, dass die Bauherrin sich trotz des Mehraufwandes dazu entschieden hat, die Sanierung umzusetzen.
Nachhaltige Wärme-& Energieversorgung Ruderverein Neptun | Spanierstraße 1
Gebäudebestand:
Das Bestandsgebäude stammt aus dem Jahr 1956 und steht unter Denkmalschutz. Im Jahr 2016 wurde es nach Norden hin erweitert. Das Gebäude wurde ursprünglich als Stahlbau konstruiert und mit aussteifenden Wandscheiben geschlossen. Die Fenster sind als thermisch nicht getrennte Stahlrahmenfenster mit teilweiser Einfachverglasung bzw. mit einer Doppelverglasung ausgeführt worden. Der Dämmverlauf des Flachdachs ist nicht einheitlich und teilweise mit Mineralwolle ausgeführt worden. Die Wandscheiben sind gemauert, von innen verputzt und außen in der prägenden Optik im Mörtelbett gefliest. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Gastherme.
Sanierungskonzept:
Das Sanierungskonzept sieht den Erwerb und die Installation einer Photovoltaik- und thermischen Solaranlage auf dem Dach des neu errichteten Funktionsgebäudes des Rudervereins Neptun e.V. inklusive 9,2 kWh Batteriespeicher vor. Zudem werden die Heizungs- und Warmwasserrohre isoliert. Ergänzend ein Wärmemengenzähler eingebaut und ein Energiemonitoring durchgeführt, um weitere detaillierte Maßnahmen ableiten zu können. Umgesetzt wird das Projekt durch Firmen und Unterstützung durch sachkundige Vereinsmitglieder.
Die geplanten Maßnahmen ermöglicht es dem Verein den Warmwasserbedarf in den Sommermonaten April - September vollständig, in den Monaten Oktober bis März teilweise über die Anlageabzudecken. Der Gasverbrauch für die Warmwasserbereitsteilung kann dadurch deutlich reduziert werden (Gasverbrauch gesamt ca. 140'000 kWh/ Jahr). Die PV-Anlage inklusive des geplanten Batteriespeichers sind so konzipiert, dass der Eigenbedarf des Vereins bestmöglich abgedeckt wird. Die Peak Leistung der PV-Anlage mit insgesamt 24 PV-Modulen beträgt lO'OOOW.
Begründung der Förderung:
Ausschlaggebend für die Jury, der Förderung zuzustimmen, ist hier, ähnlich wie beid er Förderung des DJK Projekts, der soziale und gesellschaftliche Aspekt. Also einen Konstanzer Verein, ohne große Eigenmittel, dabei zu unterstützen, beispielhaft seinen CO2 Ausstoß zu senken und durch die reduzierten Energiekosten auch den Vereinsbetrieb langfristig sicherzustellen. Die Förderung eines Vereins bringt zudem eine gewisse Verbreitung energetischen Überlegungen und evtl. Nachahmungen bei den Mitgliedern und bei anderen Vereinen mit sich.
Durch die prominente Lage direkt am Seerhein ist die neue Anlage unter Umständen sehr gut von außen sichtbar. Die Jury knüpft die Förderung an nachfolgende Auflage:Die PV-Anlage bzw. die Förderung soll zum Straßenraum hin durch geeignete Maßnahmen sichtbar gemacht werden.
Nachhaltige Wärme-& Energieversorgung "Haus zum Kampf" Niederburg | Konradigasse 12
Gebäudebestand:
Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude (Haus zum Kampf) in der Konradigasse 12 aus dem Jahr 1383 ist in einem sehr gepflegten Zustand. Es bietet auf drei Geschossen 166 m² Wohnfläche aufgeteilt in zwei Wohneinheiten. Einige (energetische) Sanierungsmaßnahmen wurden in den letzten Jahren bereits durchgeführt. Ein Teil des Daches wurde 1996 saniert und gedämmt, gleichzeitig wurden die Dachfenster erneuert. Im unbeheizten Treppenhaus wurde, wo es der Denkmalsschutz erlaubt, die Decke zum darüberliegenden beheizten Wohnraum gedämmt. Außerdem wurde im Innenhof ein großer Balkon angebaut. Bei den Fenstern von 2006 handelt es sich um zweifach isolierverglaste Fenster mit Wärmeschutzverglasung.
Im Wohnbereich der oberen Wohneinheit befindet sich ein alter Holzofen. Dieser hat Bestandsschutz und wird kaum genutzt. Ansonsten wird das Gebäude über Gasetagenheizungen beheizt und mit Warmwasser versorgt. Die zu ersetzende Gasheizung in der oberen Wohneinheit hat eine Leistung von 20 kW. Die Wärmeverteilung funktioniert über Heizkörper, ein hydraulischer Abgleich wurde nicht vorgenommen.
Sanierungskonzept:
Für die Stromversorgung wird eine PV-Anlage mit terracottafarbenen Modulen der Firma "Futurs Sun" entsprechend den Vorgaben des Denkmalschutzes mit einer Leistung von 11,40 kWp auf dem Dach installiert. Die so gewonnene Energie soll mithilfe eines solarelektrischen Hybridsystems größtenteils für den Eigenverbrauch genutzt werden.
Die 28 Jahre alte Gastherme wird durch eine Abluft-Grundlast-Wärmepumpe ersetzt, die mit 30 % Grundleistung die Grundlast übernimmt, damit jedoch 70 % des Raumwärmebedarfs an das wassergeführte Heizsystem abgeben kann. Die restlichen 30 % Raumwärme werden durch eine elektrische Infrarotheizung bedarfsorientiert und raumweise abgedeckt. Die Warmwasserbereitung erfolgt über einen smarten elektrischen Boiler mit integriertem Heizstab, der mit dem Speicher der Solaranlage kommuniziert und gezielt PV-Überschuss oder sonstigen EE-Überschuss aus dem Netz nutzt.
Begründung der Förderung:
Bei der PV Anlage handelt es sich um ein klassisches BIPV Projekt im Sinne der Leuchtturmförderung. Dazu noch bei einem alten Denkmalgeschützen Haus. Die vorgeschlagene Lösung für die Wärmeversorgung ist interessant, aber nicht ganz unbedenklich. Bislang gibt es nur wenige Projekte dieser Art. Sollte das Konzept funktionieren, wäre es eine Vorlage für andere Projekte in der Konstanzer Altstadt.
Um zu Prüfen wie effizient das Wärmeversorgungssystem im Realbetrieb funtioniert, ist die Förderung an die Auflage geknüpft dass ein Monitoring des Heizsystems über zwei Heizperioden stattfinden soll. So kann beurteilt werden, ob die Art des Heizsystems auf andere Gebäude übertragbar ist. Es soll dafür der Stromverbrauch der Wärmepumpe, der IR-Heizungen, des WW- Boilers und der Ertrag und der solare Deckungsgrad der PV-Anlage gemessen und aufgezeichnet werden.
Konzept der Selbstversorgungsgemeinschaft | WEG Hoheneggstraße 17
Gebäudebestand:
Auf dem Grundstück an der Hoheneggstraße 17 stehen zwei Gebäude mit insgesamt fünf Wohneinheiten auf 450 m² Wohnfläche. Das Vorderhaus (Hausnr. 17) ist ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten auf drei geschossen aus dem Jahr 1890. Im Hinterhaus (Hausnr. 17A) aus dem Jahr 1930 finden sich zwei weitere Wohneinheiten. Die Wohneinheiten gehören vier unterschiedlichen Eigentümer:innen in einer Wohneigentümergemeinschaft. In einem ersten Sanierungsschritt wurde bereits die alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe getauscht, es wurden die Fenster erneuert und es wurden Ladestationen installiert.
Sanierungskonzept:
Um den CO2 Ausstoß des Gebäudes im Betrieb weiter zu senken sind weitere nachfolgende Maßnahmen geplant:
Die Installation einer gebäudeübergreifenden 25 kWp PV-Anlage mit einem 15 kWh Batterispeicher im Betriebskonzept der Selbstversorungsgemeinschaft zur Versorgung beider Gebäude, aller Wohneinheiten, Wärmepumpe und Ladestation mit PV Strom. Die Anlage wird mit dem Mess- und Betriebskonzept der Selbstversorgergemeinschaft umgesetzt: Die Anzahl der Hausanschlüsse wird auf einen einzigen reduziert, hinter dem vom Versorgungsnetzbetreiber installierten Zweirichtungszähler findet eine interne Unterverteilung für Haushalte und Wärmepumpe statt, die über Hutschienenzähler eine interne Abrechnung des Stromverbrauchs ermöglicht. Um zusätzlich von günstigen Wärmestromtarifen profitieren zu können, wird die Wärmepumpe in einer Kaskadenschaltung angeschlossen.
Im Sinne maximaler Netzentlastung ist ein hoher solarer Deckungsgrad anzustreben. Dazu wird ein intelligentes Energiemanagement System installiert: Das Energiemanagementsystem (EMS) erhält dazu vom Wechselrichter die Information, wann wieviel PV Strom zur Verfügung steht. Ist die von der PV Anlage bereitgestellte Leistung größer, als der aktuelle Verbrauch in den Haushalten (PV-Überschuss) kann das EMS in dieser Situation über verschiedene Mechanismen den Verbrauch der Gebäude steuern und so den PV Strom maximal netzdienlich verbrauchen und den solaren Deckungsgrad erheblich erhöhen.
Begründung der Förderung:
Die angestrebten Maßnahmen zur kollektiven Nutzung des PV-Stroms und zur Erhöhung des solaren Deckungsgrades sind im Sinne der Leuchtturmförderung. Die Nutzung der thermischen Speichermasse zur Erhöhung des solaren Deckungsgrades wurde auch schon im Projekt Mikrohaus (Forschungsprojekt IR-BAU 2 / HTWG Konstanz) über zwei Jahre erprobt und hat sich als sinnvolle und kostengünstige Möglichkeit erwiesen. Die hier beantragte Umsetzung des Mieterstromkonzepts unterscheidet sich auch nochmals von dem bereits bewilligten Leuchtturm-Mieterstromprojekt aus 2023, was eine Förderung zusätzlich rechtfertigt.
Die Förderung ist an die erfolgreiche Umsetzung des Projekts geknüpft. Die Umsetzung soll nachvollziehbar dokumentiert werden (Schritt für Schritt Anleitung), um es Nachfolgern einfacher zu machen.
Kompettsanierung Gründerzeithaus (WPB) zu KFW70 EE | Buchnerstraße 8
Gebäudebestand:
Bei dem Gebäude in der Buchnerstr. 8 handelt es sich um ein Haus aus der Gründerzeit Baujahr 1886. Der Energetische Zustand des Hauses ist als "worst performing building" (WPB) einzuordnen. Es zählt somit zu den Gebäuden, die aufgrund ihres energetischen Sanierungsstandes zu den schlechtesten 25 Prozent des Gebäudebestandes gehören. Das Haus unterliegt dem Ensembleschutz. Da der komplette Straßenzug als eine Gesamtanlage gesehen wird, darf die Straßenansicht mit den Steingewändern und den prägenden Gauben am Mansardendach nicht verändert werden. Bislang bot das Haus auf 224 m² Fläche Raum für eine Wohneinheit. Die Wärmeversorgung erfolgte über eine Gastherme.
Sanierungskonzept:
Die Sanierung ist nicht ausschließlich um energetisch, sondern ein ganzheitliches Projekt. Das Haus wurde durch eine Familie von einer alleinstehenden, älteren Dame erworben, die das Haus zum Schluss ganz allein bewohnt hatte. Im Zuge des Kaufs wurde vereinbart, dass das Haus sowohl energetisch als auch altersgerecht umgebaut wird. Die Dame wird nach dem Umbau, zusammen mit der Familie, wieder einziehen.
Bei der Sanierung gilt, dass die Aussenhülle nach erfolgter Sanierung, das selbe Erscheinungsbild hat, wie zuvor. Die Gebäudehülle wird daher von Innen mit einem natürlichen Material gedämmt. Um die Dachansicht homogen zu halten wird ein Stehfalzdach mit integrierten Sonnenkollektoren eingebaut. Das Mansardendach wird ebenfalls mit gestalterisch hochwertigen PV-Anlagen versehen, welche den Strom für die neue Wärmepumpe liefern. Der PV-Strom kann in einem 6 kWh Batteriespeicher gespeichert werden. Geheizt wird über eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und eine Fußbodenheizungen.
Das Haus erhält, neben der umfassenden energetischen Sanierung einen Aufzug. Zudem werden die Wohnungen (insbesondere die der Dame) barrierearm und altersgerecht ausgebaut. Durch die Sanierung und die Wohnraumverkleinerung, sinkt der pro Kopf Ressourcenverbrauch erheblich. Insgesamt wird das Haus auf KFW 70 EE- Standart gebracht.
Begründung der Förderung:
Die Sanierung eines Gründerzeitgebäudes, das bisher ein WPB-Gebäude ist, hin zum KFW 70 EE Standard ist aus energetischer Sicht absolut vorbildlich. Durch die Innendämmung entstehen zwar höhere Kosten, aber so kann auch die historische Fassade zur Straße und damit die gesamt Ensemblewirkung des Straßenzugs erhalten bleiben. Auch die geplante PV-Anlage macht einen gestalterisch hochwertigen Eindruck.
Das durch die Aufteilung des Gebäudes von vormals einer in zwei Wohneinheiten eine Wohnraumverkleinerung erfolgt und zusätzlich der Umbau altersgerechtes Wohnen ermöglicht, unterstreicht das hohe Niveau der Sanierung. Alles in allem erfüllt das Projekt klar die Anforderungen an eine Leuchtturmprojekt auf gleich mehreren Ebenen und es kann als Vorbild für viele weitere Sanierungen für diese Gebäudetypologie dienen.
Nachhaltige Wärme-& Energieversorgung Vereinsheim Türk SV 1980 | Max-Stromeyer-Str. 176
Gebäudebestand:
Das Gebäude wurde 2005 errichtet. Im Gebäude befinden sich die Vereinsräume des Türkischen SV Konstanz 1980 e.V. und eine Gastronomie. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Gashtherme.
Sanierungskonzept:
Um die Betriebskosten für die Warmwasserbereitung, die Wärmeversorgung, Haushaltsstrom und auch die Flutlichtanlage zu reduzieren soll das Dach vollflächig mit einer 72 kWp PV-Anlage belegt werden. Die Warmwasserbereitung wird von Gas auf Elektroheizstab umgestellt. Der Heizstab wird zukünftig über die große PV-Anlage weitestgehend mit lokal regeneratiiv erzeugtem Strom betrieben.
Begründung der Förderung:
Wie in vorangegangenen Vereinsprojekten ist die reine Maßnahme (PV-Anlage) nicht innovativ und würde in der privaten Wohnungssanierung keine Leuchtturmförderung rechtfertigen. Da es sich hier aber um einen gemeinnützigen Sportverein handelt, hat die Maßnahme eine hohe soziale Multiplikatorwirkung. Zudem erreicht der Verein mit der Anlage fast eine Vollbelegung, die für die reine Deckung der Verbräuche des Vereins nicht notwendig und auch nicht wirtschaftlich wäre. Das trotzdem das gesamte Dachflächenpotenzial genutzt wird ist vorbildlich
Gebäudeintegrierte Photovoltaik auf denkmalgeschütztem Kehlhof | Bagnatosteig 20 Oberdorf / Dingelsdorf
Gebäudebestand:
Der ehemalige Kehlhof aus dem 17. Jhd. steht in unmittelbarer Nachbarschaft zur Heilig-Kreuz-Kapelle und bildet die städtebauliche Mitte des Weilers Oberdorf. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Es bietet Platz für vier Wohneinheiten und wurde bislang mit Gas beheizt.
Sanierungskonzept:
Die zum Straßenraum orientierte Süd-Ost Walmdachfläche wird mit einer ca. 50 m² großen Aufdach-PV-Anlage mit 10 kWp Leistung versehen. Die Größe der PV-Anlage ist auf die Dachgeometrie und -proportionen abgestimmt. Zum Einsatz kommen bedruckte Glasmodule ohne Rahmen mit niedriger Aufbauhöhe kommen. Mit der lnstallation der Photovoltaikanlage wird die neue Wärmepumpe betrieben und es erfolgt die Umsetzung eines Mieterstrommodells für 3 Mietswohnungen.
Begründung der Förderung:
Das Projekt entspricht klar den Anforderungen an die Leuchtturmförderung. Der Standort der Anlage im historischen Ortskern direkt neben einer barocken Kapelle rechtfertigt, neben den Anforderungen des Denkmalschutzes an das Gebäude zusätzlich den gestalterischen Mehraufwand bei der PV-Anlage. Dies geht jedoch mit höheren Kosten für die PV-Anlage für den Bauherr einher.