Förderprogramm „Breitenförderung“
Die Breitenförderung soll möglichst viele GebäudeeigentümerInnen dabei unterstützen, die von ihnen individuell geplanten Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Dabei stehen im Gegensatz zum Programm zur „Leuchtturmförderung“ (Abschnitt C) bewusst Einzelmaßnahmen im Fokus, die einzeln, aber auch kombiniert bis zu einer Förderhöchstgrenze von 50.000 Euro pro Gebäude beantragt werden können. Soll ein ambitioniertes und ganzheitliches Konzept bei der Sanierung umgesetzt werden, kann die „Breitenförderung“ unter Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen (siehe Abschnitt C) auch mit der „Leuchtturmförderung“ kombiniert werden.