1.1 Beschreibung der Maßnahme:
Für die Leuchtturmförderung werden bewusst keine konkreten Maßnahmen beschrieben, um dem/der AntragstellerIn die Möglichkeit zu geben, auch individuelle Lösungen vorzuschlagen. Zur Orientierung werden im Folgenden exemplarisch Maßnahmen beschrieben, die dem Charakter der Leuchtturmförderung entsprechen würden:
- Sanierungen, die hinsichtlich der Vorgaben des Denkmalschutzes besondere Herausforderungen bergen und beispielhaft umgesetzt werden.
- Sanierungen, die aufgrund besonders ambitionierter Maßnahmen bei der Gebäudedämmung einen sehr niedrigen Jahresheizwärmebedarf und damit z. B. Passivhausniveau erreichen.
- Sanierungen mit besonders energieeffizienten Technikkonzepten, die durch die ganzheitliche Einbindung aller Systemkomponenten (Energie- und Wärmeerzeugung, Regelung, Speicherung) ein hohes Maß an CO2-Einsparung und/oder einen hohen solaren Deckungsgrad erwarten lassen.
- Installation von Photovoltaikanlagen mit besonders hohem gestalterischem Anspruch auf dem Dach oder den Fassaden eines Bestandsgebäudes.
- Aufbau von Wärme- und/oder Stromnetzen, bei denen benachbarte Gebäude mitversorgt werden.
- Umsetzung von Mieterstrommodellen.
1.2 Hinweise zur Antragstellung:
- Wichtig! Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids begonnen werden.
- Im Antragsformular zum Programm „Leuchtturmförderung“ muss das geplante Vorhaben beschrieben und die Bewerbung für die Förderung per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de gesendet werden.
- Der energetische und ökologische Nutzen und die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen müssen der Jury von dem/der AntragstellerIn plausibel dargelegt werden. Hierzu eignen sich beispielsweise Pläne sowie Berechnungen und Finanzierungsübersichten, die zusammen mit der Antragstellung eingereicht werden müssen.
- Über die Bewilligung der Förderung entscheidet eine ExpertInnenjury. Die Jury tagt mehrmals im Jahr. Der jeweilige Stichtag zur Einreichung wird unter Punkt 1.4 bekannt gegeben.
- Die Leuchtturmförderung kann mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden (z. B. der Breitenförderung), solange die Anforderungen anderer Förderprogramme dem nicht widersprechen (insbesondere bezüglich der erreichten Gesamtfördersumme).
- Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie (203 KB) (376 KB).
1.3 Zuschusshöhe:
Die Förderhöhe beträgt bis zu 10.000 Euro pro AntragstellerIn, maximal aber 60 % der Kosten der Maßnahme.
1.4 Stichtag zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Der Antrag muss für die aktuelle Bewerbungsrunde zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 31.05.2025 per E-Mail an sanierungsfoerderung@konstanz.de gesendet werden.
Download Antragsunterlagen: