Förderprogramm „Leuchtturmförderung“

Mit der Leuchtturmförderung sollen besonders ambitionierte Wohn- und Nichtwohn- / Gewerbeprojekte im Bereich der Bestandssanierung gefördert werden, die z. B. folgende Kriterien erfüllen:

  • eine besonders hohe CO2-Einsparung im Vergleich zum Status quo,
  • einen hohen ökologischen Nutzen, 
  • eine besondere Erhöhung der Sichtbarkeit der Energiewende durch eine hohe gestalterische Qualität der Maßnahme an exponierter Stelle im öffentlichen Raum.
  • Für einen gesamthaften Überblick sinnvoller Maßnahmen empfehlen wir einen Blick ins LexiKON: Smart Wachen.
  • Für Informationen zum Thema gestalterisch hochwertige Intergration von PV-Analgen ins Gebäude (BIPV) verweisen wir auf die BIPV Initiative des Landes Baden-Würtemberg



Steckbriefe zu bereits geförderten Leuchtturmprojekten finde Sie auf nachfolgender Seite: Steckbriefe Leuchtturmprojekte

Maßnahme C.1. Leuchtturmförderung

1.1 Beschreibung der Maßnahme:
Für die Leuchtturmförderung werden bewusst keine konkreten Maßnahmen beschrieben, um dem/der AntragstellerIn die Möglichkeit zu geben, auch individuelle Lösungen vorzuschlagen. Zur Orientierung werden im Folgenden exemplarisch Maßnahmen beschrieben, die dem Charakter der Leuchtturmförderung entsprechen würden:  

  • Sanierungen, die hinsichtlich der Vorgaben des Denkmalschutzes besondere Herausforderungen bergen und beispielhaft umgesetzt werden.
  • Sanierungen, die aufgrund besonders ambitionierter Maßnahmen bei der Gebäudedämmung einen sehr niedrigen Jahresheizwärmebedarf und damit z. B. Passivhausniveau erreichen.
  • Sanierungen mit besonders energieeffizienten Technikkonzepten, die durch die ganzheitliche Einbindung aller Systemkomponenten (Energie- und Wärmeerzeugung, Regelung, Speicherung) ein hohes Maß an CO2-Einsparung und/oder einen hohen solaren Deckungsgrad erwarten lassen.
  • Installation von Photovoltaikanlagen mit besonders hohem gestalterischem Anspruch auf dem Dach oder den Fassaden eines Bestandsgebäudes.
  • Aufbau von Wärme- und/oder Stromnetzen, bei denen benachbarte Gebäude mitversorgt werden.
  • Umsetzung von Mieterstrommodellen.

1.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Wichtig! Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids begonnen werden.
  • Im Antragsformular zum Programm „Leuchtturmförderung“ muss das geplante Vorhaben beschrieben und die Bewerbung für die Förderung per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de gesendet werden.
  • Der energetische und ökologische Nutzen und die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen müssen der Jury von dem/der AntragstellerIn plausibel dargelegt werden. Hierzu eignen sich beispielsweise Pläne sowie Berechnungen und Finanzierungsübersichten, die zusammen mit der Antragstellung eingereicht werden müssen.
  • Über die Bewilligung der Förderung entscheidet eine ExpertInnenjury. Die Jury tagt mehrmals im Jahr. Der jeweilige Stichtag zur Einreichung wird unter Punkt 1.4 bekannt gegeben.
  • Die Leuchtturmförderung kann mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden (z. B. der Breitenförderung), solange die Anforderungen anderer Förderprogramme dem nicht widersprechen (insbesondere bezüglich der erreichten Gesamtfördersumme).
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie (203 KB) (376 KB).

1.3 Zuschusshöhe:

Die Förderhöhe beträgt bis zu 10.000 Euro pro AntragstellerIn, maximal aber 60 % der Kosten der Maßnahme.

1.4 Stichtag zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Der Antrag muss für die aktuelle Bewerbungsrunde zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 31.05.2025 per E-Mail an sanierungsfoerderung@konstanz.de gesendet werden.

Download Antragsunterlagen:

Maßnahme C.2. Leuchtturmförderung Nichtwohngebäude / Gewerbe

1.1 Beschreibung der Maßnahme:
Eine Bewerbung auf die Leuchtturmföderung ist nun auch für Nichtwohngebäude / Gewerbebauten im Stadtgebiet von Konstanz möglich. Für die Leuchtturmförderung werden bewusst keine konkreten Maßnahmen beschrieben, um dem/der AntragstellerIn die Möglichkeit zu geben, auch individuelle Lösungen vorzuschlagen. Zur Orientierung werden im Folgenden exemplarisch Maßnahmen beschrieben, die dem Charakter der Leuchtturmförderung entsprechen würden:  

  • Sanierungen, die hinsichtlich der Vorgaben des Denkmalschutzes besondere Herausforderungen bergen und beispielhaft umgesetzt werden.
  • Sanierungen, die aufgrund besonders ambitionierter Maßnahmen bei der Gebäudedämmung einen sehr niedrigen Jahresheizwärmebedarf und damit z. B. Passivhausniveau erreichen.
  • Sanierungen mit besonders energieeffizienten Technikkonzepten, die durch die ganzheitliche Einbindung aller Systemkomponenten (Energie- und Wärmeerzeugung, Regelung, Speicherung) ein hohes Maß an CO2-Einsparung und/oder einen hohen solaren Deckungsgrad erwarten lassen.
  • Installation von Photovoltaikanlagen mit besonders hohem gestalterischem Anspruch auf dem Dach oder den Fassaden eines Bestandsgebäudes.
  • Aufbau von Wärme- und/oder Stromnetzen, bei denen benachbarte Gebäude mitversorgt werden.
  • Umsetzung von Mieterstrommodellen.

1.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Wichtig! Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids begonnen werden.
  • Im Antragsformular zum Programm „Leuchtturmförderung“ muss das geplante Vorhaben beschrieben und die Bewerbung für die Förderung per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de gesendet werden.
  • Der energetische und ökologische Nutzen und die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen müssen der Jury von dem/der AntragstellerIn plausibel dargelegt werden. Hierzu eignen sich beispielsweise Pläne sowie Berechnungen und Finanzierungsübersichten, die zusammen mit der Antragstellung eingereicht werden müssen.
  • Über die Bewilligung der Förderung entscheidet eine ExpertInnenjury. Die Jury tagt mehrmals im Jahr. Der jeweilige Stichtag zur Einreichung wird unter Punkt 1.4 bekannt gegeben.
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie (188 KB) (376 KB).

1.3 Zuschusshöhe:

Die Förderhöhe beträgt bis zu 10.000 Euro pro AntragstellerIn, maximal aber 60 % der Kosten der Maßnahme.

11.4 Stichtag zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Der Antrag muss für die aktuelle Bewerbungsrunde zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 31.05.2025 per E-Mail an sanierungsfoerderung@konstanz.de gesendet werden.

Download Antragsunterlagen: