Förderprogramm „Leuchtturmförderung“
Mit der Leuchtturmförderung sollen besonders ambitionierte Wohn- und Nichtwohn- / Gewerbeprojekte im Bereich der Bestandssanierung gefördert werden. Steckbriefe zu bereits geförderten Leuchtturmprojekten finde Sie auf nachfolgender Seite: Steckbriefe Leuchtturmprojekte.
Für die Leuchtturmförderung werden bewusst keine konkreten Maßnahmen beschrieben, um dem/der AntragstellerIn die Möglichkeit zu geben, auch individuelle Lösungen vorzuschlagen. Zur Orientierung werden im Folgenden exemplarisch Maßnahmen beschrieben, die dem Charakter der Leuchtturmförderung entsprechen würden:
- eine besonders hohe CO2-Einsparung im Vergleich zum Status quo,
- einen hohen ökologischen Nutzen,
- eine besondere Erhöhung der Sichtbarkeit der Energiewende durch eine hohe gestalterische Qualität der Maßnahme an exponierter Stelle im öffentlichen Raum.
- Für einen gesamthaften Überblick sinnvoller Maßnahmen empfehlen wir einen Blick ins LexiKON: Smart Wachen.
- Für Informationen zum Thema gestalterisch hochwertige Intergration von PV-Analgen ins Gebäude (BIPV) verweisen wir auf die BIPV Initiative des Landes Baden-Würtemberg
+++ Wichtiger Hinweis +++Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Frühestens nach Einreichung des Förderantrags. Dann aber auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden. Projekte, bei denen mit der Umsetzung schon vor Einreichung des Förderantrags begonnen wurde, können nicht gefördert werden!