Förderprogramm „Leuchtturmförderung“

Mit der Leuchtturmförderung sollen besonders ambitionierte Wohn- und Nichtwohn- / Gewerbeprojekte im Bereich der Bestandssanierung gefördert werden. Steckbriefe zu bereits geförderten Leuchtturmprojekten finde Sie auf nachfolgender Seite: Steckbriefe Leuchtturmprojekte.
Für die Leuchtturmförderung werden bewusst keine konkreten Maßnahmen beschrieben, um dem/der AntragstellerIn die Möglichkeit zu geben, auch individuelle Lösungen vorzuschlagen. Zur Orientierung werden im Folgenden exemplarisch Maßnahmen beschrieben, die dem Charakter der Leuchtturmförderung entsprechen würden:

  • eine besonders hohe CO2-Einsparung im Vergleich zum Status quo,
  • einen hohen ökologischen Nutzen, 
  • eine besondere Erhöhung der Sichtbarkeit der Energiewende durch eine hohe gestalterische Qualität der Maßnahme an exponierter Stelle im öffentlichen Raum.
  • Für einen gesamthaften Überblick sinnvoller Maßnahmen empfehlen wir einen Blick ins LexiKON: Smart Wachen.
  • Für Informationen zum Thema gestalterisch hochwertige Intergration von PV-Analgen ins Gebäude (BIPV) verweisen wir auf die BIPV Initiative des Landes Baden-Würtemberg

  +++ Wichtiger Hinweis +++Mit der Umsetzung der Maßnahmen darf erst nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids begonnen werden. Frühestens nach Einreichung des Förderantrags. Dann aber auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden. Projekte, bei denen mit der Umsetzung schon vor Einreichung des Förderantrags begonnen wurde, können nicht gefördert werden!

Maßnahme C.1. Leuchtturmförderung

1.1 Beschreibung der Maßnahme:
Für die Leuchtturmförderung werden bewusst keine konkreten Maßnahmen beschrieben, um dem/der AntragstellerIn die Möglichkeit zu geben, auch individuelle Lösungen vorzuschlagen. Zur Orientierung werden im Folgenden exemplarisch Maßnahmen beschrieben, die dem Charakter der Leuchtturmförderung entsprechen würden:  

  • Sanierungen, die hinsichtlich der Vorgaben des Denkmalschutzes besondere Herausforderungen bergen und beispielhaft umgesetzt werden.
  • Sanierungen, die aufgrund besonders ambitionierter Maßnahmen bei der Gebäudedämmung einen sehr niedrigen Jahresheizwärmebedarf und damit z. B. Passivhausniveau erreichen.
  • Sanierungen mit besonders energieeffizienten Technikkonzepten, die durch die ganzheitliche Einbindung aller Systemkomponenten (Energie- und Wärmeerzeugung, Regelung, Speicherung) ein hohes Maß an CO2-Einsparung und/oder einen hohen solaren Deckungsgrad erwarten lassen.
  • Installation von Photovoltaikanlagen mit besonders hohem gestalterischem Anspruch auf dem Dach oder den Fassaden eines Bestandsgebäudes.
  • Aufbau von Wärme- und/oder Stromnetzen, bei denen benachbarte Gebäude mitversorgt werden.
  • Umsetzung von Mieterstrommodellen.

1.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Wichtig! Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids begonnen werden.
  • Im Antragsformular zum Programm „Leuchtturmförderung“ muss das geplante Vorhaben beschrieben und die Bewerbung für die Förderung per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de gesendet werden.
  • Der energetische und ökologische Nutzen und die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen müssen der Jury von dem/der AntragstellerIn plausibel dargelegt werden. Hierzu eignen sich beispielsweise Pläne sowie Berechnungen und Finanzierungsübersichten, die zusammen mit der Antragstellung eingereicht werden müssen.
  • Über die Bewilligung der Förderung entscheidet eine ExpertInnenjury. Die Jury tagt mehrmals im Jahr. Der jeweilige Stichtag zur Einreichung wird unter Punkt 1.4 bekannt gegeben.
  • Die Leuchtturmförderung kann mit anderen Fördermaßnahmen kombiniert werden (z. B. der Breitenförderung), solange die Anforderungen anderer Förderprogramme dem nicht widersprechen (insbesondere bezüglich der erreichten Gesamtfördersumme).
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie (304 KB) (376 KB).

1.3 Zuschusshöhe:

Die Förderhöhe beträgt bis zu 10.000 Euro pro AntragstellerIn, maximal aber 60 % der Kosten der Maßnahme.

1.4 Stichtag zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Der Antrag muss für die aktuelle Bewerbungsrunde zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 31.10.2025 per E-Mail an sanierungsfoerderung@konstanz.de gesendet werden.

Download Antragsunterlagen:

Maßnahme C.2. Leuchtturmförderung Nichtwohngebäude / Gewerbe

1.1 Beschreibung der Maßnahme:
Eine Bewerbung auf die Leuchtturmföderung ist nun auch für Nichtwohngebäude / Gewerbebauten im Stadtgebiet von Konstanz möglich. Für die Leuchtturmförderung werden bewusst keine konkreten Maßnahmen beschrieben, um dem/der AntragstellerIn die Möglichkeit zu geben, auch individuelle Lösungen vorzuschlagen. Zur Orientierung werden im Folgenden exemplarisch Maßnahmen beschrieben, die dem Charakter der Leuchtturmförderung entsprechen würden:  

  • Sanierungen, die hinsichtlich der Vorgaben des Denkmalschutzes besondere Herausforderungen bergen und beispielhaft umgesetzt werden.
  • Sanierungen, die aufgrund besonders ambitionierter Maßnahmen bei der Gebäudedämmung einen sehr niedrigen Jahresheizwärmebedarf und damit z. B. Passivhausniveau erreichen.
  • Sanierungen mit besonders energieeffizienten Technikkonzepten, die durch die ganzheitliche Einbindung aller Systemkomponenten (Energie- und Wärmeerzeugung, Regelung, Speicherung) ein hohes Maß an CO2-Einsparung und/oder einen hohen solaren Deckungsgrad erwarten lassen.
  • Installation von Photovoltaikanlagen mit besonders hohem gestalterischem Anspruch auf dem Dach oder den Fassaden eines Bestandsgebäudes.
  • Aufbau von Wärme- und/oder Stromnetzen, bei denen benachbarte Gebäude mitversorgt werden.
  • Umsetzung von Mieterstrommodellen.

1.2 Hinweise zur Antragstellung:

  • Wichtig! Mit der Umsetzung der Maßnahme darf erst nach Bekanntgabe des Bewilligungsbescheids begonnen werden.
  • Im Antragsformular zum Programm „Leuchtturmförderung“ muss das geplante Vorhaben beschrieben und die Bewerbung für die Förderung per E-Mail an: sanierungsfoerderung@konstanz.de gesendet werden.
  • Der energetische und ökologische Nutzen und die Durchführbarkeit der geplanten Maßnahmen müssen der Jury von dem/der AntragstellerIn plausibel dargelegt werden. Hierzu eignen sich beispielsweise Pläne sowie Berechnungen und Finanzierungsübersichten, die zusammen mit der Antragstellung eingereicht werden müssen.
  • Über die Bewilligung der Förderung entscheidet eine ExpertInnenjury. Die Jury tagt mehrmals im Jahr. Der jeweilige Stichtag zur Einreichung wird unter Punkt 1.4 bekannt gegeben.
  • Alle weiteren Informationen zum Antragsverfahren, zu Fördervorraussetzungen, zur Förderhöhe und den einzureichenden Unterlagen und Verwendungsnachweisen entnehmen Sie bitte der hier abrufbaren Förderrichtlinie (188 KB) (376 KB).

1.3 Zuschusshöhe:

Die Förderhöhe beträgt bis zu 10.000 Euro pro AntragstellerIn, maximal aber 60 % der Kosten der Maßnahme.

11.4 Stichtag zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen:
Der Antrag muss für die aktuelle Bewerbungsrunde zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bis zum 31.10.2025 per E-Mail an sanierungsfoerderung@konstanz.de gesendet werden.

Download Antragsunterlagen: