Nachhaltige Dachsanierung denkmalgeschütztes Gebäude | Zollernstraße 22
Gebäudebestand:
Das unter Denkmalschutz stehende Gebäude in der Zollernstrasse 22 aus dem Jahr 1370 ist Teil der mittelalterlichen Straßenbebauung entlang der Zollernstrasse. Über dem gewerblich genutzten Erdgeschoss liegen drei Wohngeschosse mit je einer Wohnung und das bewohnte Dachgeschoss mit Empore. Das Gebäude bietet so auf 310 m² Platz für vier Wohneinheiten. Das Dach ist als Pultdach über zwei Geschosse ausgebildet. Während die Dächer der meisten anderen Gebäude der Straßenbebauung im Laufe der Zeit modifiziert oder überformt wurden, blieb die Dachform und einige Bestandteile der authentischen Dachkonstruktion erhalten. Die Wärmeversorgung erfolgt über einen Gaskessel.
Sanierungskonzept:
Das Konzept der energetischen Dachsanierung sieht die Demontage der historisch nicht relevanten alten Bauteile und Schichten vor: alte Zwischensparrendämmung, Unterdach, Dachdeckung, Lukarne, alte Dachflächenfenster und sonstige Elemente der Dachhaut. Bestehen bleiben die authentischen und in originaler Lage befindlichen Teile der Dachkonstruktion, unter anderem einige Rofen und die Fusschwelle im unteren Dachgeschoss. Danach wird über der historischen Konstuktionsebene eine neue energetisch hochwirksame Dachfläche mit Zellulosefaser ausgedämmter Holzkonstruktion eingebaut.
Das neue Dach wird die Kriterien für den Status «Effizienzhaus Denkmal» einhalten. Neben dem Konstruktionsholz, Zellulosefaser, Weichfaserplatten kommen Holzböden und Lehmputz zum Einsatz, allesamt nachhaltige und natürliche Materialien. Die neue Gaube und die neuen Dachfenster werden energetisch hocheffizient und gestalterisch anspruchsvoll ausgeführt. Auf dem dann sanierten Dach wird zusätzlich eine PV-Anlage nach Vorgaben des Denkmalschutzes zugebaut.
Begründung der Förderung:
Aus energetischer Sicht ist die Sanierung des Dachstuhls des mittelalterlichen denkmalgeschützen Hauses absolut sinnvoll und richtig. Auch die geplante Verwendung von rein ökologischen Baustoffen und der geplante Zubau von PV ist im Sinne der Leuchtturmförderung, auch wenn der PV-Ertrag auf Grund der begrenzten Fläche recht gering ausfallen wird.
Würden diese Maßnahmen an einem „normalen“ Haus durchgeführt, wäre dies zwar zu begrüßen, es wären jedoch letztendlich Standard-Sanierungsmaßnahmen, die auch über die Breitenförderung gefördert werden könnten. Das Besondere an der hier beantragten Maßnahme ist die Sanierung im denkmalgeschützen Bestand. Die entsprechenden denkmalrechtlichen Abklärungen bedeuteten eine finanzielle und zeitliche Mehrbelastung für die Bauherrin. Die Jury möchte daher mit der Förderung honorieren, dass die Bauherrin sich trotz des Mehraufwandes dazu entschieden hat, die Sanierung umzusetzen.