Sanierung denkmalgeschütztes Gebäude in der Niederburg | Tulengasse 2+4

Gebäudebestand:
Der L-förmige Gebäudekomplex Tulengasse mit 5 Wohneinheiten geht auf ca. 1410 zurück und steht unter Denkmalschutz. Die gemeinsame Fassade der schlichten Fachwerkgebäude sind zur Tulengasse hin verputzt. Gartenseitig ist Fachwerk mit verputztem Sockelgeschoss sichtbar. Der üppige historische Garten verfügt über verschiedene Ebenen. Erstmalig saniert wurden die Gebäude im Jahre 1976 von den Vor- Eigentümern. Das Gebäude wurde bislang mit Gas beheizt.

Sanierungskonzept:
Die jetzige komplette Grundsanierung und Restaurierung wird unter Berücksichtigung aller denkmalpflegerischen, energetischen und ökologischen Anforderungen umgesetzt, um dem Stadtbild und künftigen Bewohnern auf Generationen erhalten zu bleiben.
Eine Luft- / Wasser-Wärmepumpe ersetzt die alte Gastherme. Ein Kamin mit Wasseranschluss liefert zusätzlich Brauch- und Heizwasser. Die PV-Anlage auf dem Dach produziert Strom für beide Häuser, der übrige Strom wird ins Netz eingespeist. Durch den Einsatz von terracottafarbenen Sondermodulen wird hier eine vorbildliche gestalterische Integration von solarer Energieerzeugung in den Gebäudebestand erreicht.
Fassaden, Fenster, Dach werden bestmöglich energetisch saniert, die Gebäude innen und außen auf neuesten Stand gebracht. Die historische Bestandsfenster werden restauriert (3fach- bzw. Vakuumglas).  Das Balkenwerk im Dach wurde dekontaminiert (Xylamon), die Balken werden saniert. Lehmanstrich, heimische Hölzer und recycelte Baustoffe unterstreichen den ökologischen Anspruch. Der historische Garten wird ohne versiegelte Flächen erhalten, eine alte Zisterne für Regenwasser reaktiviert. Die Fassade zur Gasse hin wird begrünt.

Begründung der Förderung:
Nach einstimmiger Meinung der Jury wurde das Gesamtsanierungskonzept als förderungswürdig und beispielhaft bewertet, womit es voll dem Gedanken der Leuchtturmförderung entspricht. Aufgrund der bereits begonnenen Baumaßnahmen konnte das Gesamtkonzept jedoch nicht als Grundlage für die Entscheidung zur Förderung herangezogen werden.

Förderfähig im Sinne der Leuchtturmförderung ist nur die Photovoltaikanlage, da bei dieser noch nicht mit der Ausführung der Arbeiten begonnen wurde. Diese allein entspricht aufgrund ihrer hohen gestalterischen Qualität gerade im Hinblick auf den Denkmalschutz und den Standort des Gebäudes (Niederburg) dem Gedanken der Leuchtturmförderung. Mit der Förderung soll daher die Entscheidung der Bauherrin für die gestalterisch hochwertige PV-Anlage gewürdigt werden.