Wussten Sie, das ausrangierte Glühbirnen auf keinen Fall als Altglas entsorgt werden dürfen? Auch in der Restmülltonne und im Gelben Sack haben die ausrangierten Lampen nichts zu suchen. Denn die Gasentladungslampen enthalten geringe Mengen Quecksilber. Nur wenn Sie getrennt erfasst werden, kann das giftige Metall kontrolliert entnommen und von den anderen Bestandteilen der Lampen, z.B. Glas und metallische Werkstoffe getrennt verwertet werden.
Ausrangierte Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren werden deshalb auf allen Konstanzer Wertstoffhöfen der Entsorgungsbetriebe kostenlos angenommen und dann einer fachgerechten Entsorgung zugeführt. Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren dürfen natürlich von allen Konstanzer Haushalten abgegeben werden. Sogar „Nichthaushalte" dürfen anliefern, sofern es sich nach Art und Menge um haushaltsübliche Anlieferungen handelt. Größere Mengen ab 20 Stück müssen bei den EBK vorher angemeldet werden und können nur auf dem Wertstoffhof in der Fritz-Arnold-Straße abgegeben werden.