Für Gewerbe auf gemischt genutzten Grundstücken:
Wenn nur geringe Mengen hausmüllähnlicher Gewerbemüll wöchentlich anfallen und auf dem Grundstück Abfallbehälter für private Haushalte bereitstehen, können diese mitgenutzt werden. Dafür wird für das Gewerbe eine Mindestgebühr in Höhe eines Ein-Personen-Haushaltes erhoben.
Geringe Mengen entsprechen bis zu 15 l Restmüll und 15 l Biomüll pro Woche. Fallen mehr Abfälle in Ihrem Gewerbe oder Ihrer Einrichtung an, sind sie verpflichtet separate Abfallbehälter zu bestellen und zu nutzen.