Abfallgebühren: Gewerbe und Einrichtungen

Grundsätzliches

Mülltonnen: Restmüll, Altpapier, Biomüll, Gelber Sack
  • In Betrieben, Büros und anderen Einrichtungen fällt Abfall an, der von den EBK entsorgt wird. Das betrifft Gewerbe ebenso wie Schulen, Kindergärten, Wohnheime, Arztpraxen, Kanzleien, etc.
  • Diese Gewerbe und Einrichtungen sind verpflichtet, die Restmüllbehälter der Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz in angemessenem Umfang zu nutzen, mindestens aber einen Behälter.
  • Die Abfallgebühr für „Nicht-Haushalte“ wird nach dem Gefäßtarif veranlagt.
  • Die Höhe der Abfallgebühr richtet sich nach der Gefäßgröße und der gewünschten Abfuhrhäufigkeit.
  • Speiseabfälle:
    Speiseabfälle aus Gastronomiebetrieben und ähnlichen (Groß-)Küchen dürfen nicht im Bioabfall entsorgt werden. Die Speiseabfalltonne wird bei der Abholung nicht geleert, sondern die volle Tonne wird gegen einen leeren, sauberen Behälter ausgetauscht.

Mehr Informationen

Gefäßbestellung für Gewerbe und Einrichtungen

Gewerbebetriebe und Einrichtungen müssen für die ordnungsgemäße Entsorgung ihres Restmülls die erforderlichen Restmüllgefäße bei den Entsorgungsbetrieben bestellen. Hierzu kann das Formular Gewerbe und Einrichtungen, Abfallentsorgung Gebühren und Preise verwendet werden. Dieses gibt auch einen Überblick über das gesamte Angebotsspektrum wie die Entsorgung von Biomüll, Papier und Kartonagen, Glas, Verkaufsverpackungen (aus Kunststoff und Verbundstoff, Metall) und Speiseresten.

Speiseabfälle (Gastronomie, Kantinen, Hotels, Großküchen, etc.)

Küchen-, Speise- und Lebensmittelabfälle mit tierischen Bestandteilen aus Gaststätten, Kantinen, Hotels, sonstige Großküchen sind in einer Speiseabfalltonne zu sammeln und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.
Die Entsorgung über die Biomüll- oder Restmülltonne ist grundsätzlich nicht erlaubt. Speisabfalltonnen können Sie bei den Entsorgungsbetrieben bestellen. Es gibt aber auch andere Anbieter.  

Empfehlung:
Lassen Sie die Speiseabfalltonne aus hygienischen Gründen wöchentlich leeren. Im Sommer oder bei großem Abfallaufkommen kann eine zweimalige Leerung pro Woche sinnvoll sein. 
Ihr Vorteil: Immer saubere Behälter. Bei jeder Abholung wird ein gereinigter Behälter im Austausch gestellt.

Mindestgebühr

Für Gewerbe auf gemischt genutzten Grundstücken:

Wenn nur geringe Mengen hausmüllähnlicher Gewerbemüll wöchentlich anfallen und auf dem Grundstück Abfallbehälter für private Haushalte bereitstehen, können diese mitgenutzt werden. Dafür wird für das Gewerbe eine Mindestgebühr in Höhe eines Ein-Personen-Haushaltes erhoben.
Geringe Mengen entsprechen bis zu 15 l Restmüll und 15 l Biomüll pro Woche. Fallen mehr Abfälle in Ihrem Gewerbe oder Ihrer Einrichtung an, sind sie verpflichtet separate Abfallbehälter zu bestellen und zu nutzen.

SEPA Lastschriftenmandat

Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats für die Entsorgungsbetriebe Konstanz stimmen Sie dem Einzug der Abfallgebühren zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit schriftlich widerrufen.

Noch Fragen? Abfallwirtschaft, Vertrieb

Die Mitarbeitenden im Vertrieb der EBK Abfallwirtschaft beantworten gerne alle weiteren Fragen und beraten Sie zum Thema Abfallgebühren für Gewerbe und andere Einrichtungen, die kein privater Haushalt sind.
Sie können Ihr Anliegen telefonisch und per Mail ansprechen oder einen persönlichen Termin vereinbaren.

  • EBK Abfallwirtschaft, Vertrieb
    Abfallberatung
    Fritz-Arnold-Straße 2b
    78467 Konstanz

    Tel.: +49 7531 996-188 und 996-189
    Mail: abfallberatung@ebk-tbk.de