Entsorgung Grünabfälle

Wertstoffhöfe, Grüncontainer, Grünabfalltonne, Grünabfallsäcke, Eigenkompostierung

Grünabfälle aus dem Garten wie geschnittene Äste und Zweige, Strauch- und Heckenschnitt, Laub, Weihnachtsbäume.

Naturschutz: 01. März bis 30. September

Zum Schutz von brütenden Vögeln, Kleintieren und Insekten ist es in der Zeit von 1. März bis 30. September verboten, Grünbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören. Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Keine Entsorgung Äste und Wurzelstöcke mit einem Durchmesser >15 cm, Grasnarben

Äste und Wurzelstöcke mit einem Durchmesser größer 15 cm sowie Grasnarben (Rasen verwachsen mit Erdschicht) dürfen nicht über die oben genannten Wege entsorgt werden.
Entsorgung über private Firmen, wie zum Beispiel:

  • Firma Hämmerle
    Tel.: +49 7531 98400
  • Firma Meichle & Mohr
    Tel.: +49 7531 61560

Preise und Annahmebedingungen bitte direkt bei den Firmen erfragen.
Ihr Unternehmen ist nicht aufgeführt? Dann schicken Sie uns eine Nachricht an abfallberatung@ebk-tbk.de