Abfallgebühren: Private Haushalte

Abfallgebührenbescheid EBK

Grundsätzliches

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt.
  • Die Abfallgebühren beinhalten die Kosten für die Müllabfuhr (Restmüll, Biomüll, Altpapier) und die Entsorgung auf den Wertstoffhöfen.
  • Die Anzahl und Größe der Abfalltonnen richtet sich nach der Anzahl aller auf dem Grundstück gemeldeten Personen.
  • Die Abfalltonnen werden von der gesamten Hausgemeinschaft genutzt.

Mehr Informationen

Höhe der Abfallgebühren

Die Höhe der Abfallgebühr bleibt 2024 unverändert.
Sie richtet sich nach der Anzahl der Personen, die zu Ihrem Haushalt gehören. Entscheidend sind dabei die Daten der Meldebehörde.

Haushalt mit Jahresgebühr 2024 bei Eigenkompostierung 2024
1 Person 105,60 EURO 79,20 EURO
2 Personen 147,60 EURO 110,40 EURO
3 Personen 189,60 EURO 144,00 EURO
4 Personen 222,00 EURO 166,80 EURO
5 Personen 253,20 EURO 190,80 EURO
6 Personen 274,80 EURO 206,40 EURO
7 Personen 295,20 EURO 220,80 EURO
8 Personen 316,80 EURO 240,00 EURO
9 Personen 338,40 EURO 259,20 EURO
10 Personen 358,80 EURO 274,80 EURO
11 Personen 380,40 EURO 292,80 EURO
12 Personen 400,80 EURO 309,60 EURO

Abfallgebühren bei Eigenkompostierung

Mehr zum Thema Eigenkompostierung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Was bezahlt man mit der Abfallgebühr?

In der Abfallgebühr ist die Nutzung und Leerung der Rest- und Biomülltonne sowie der Papiertonne enthalten. Außerdem die Benutzung der Wertstoffhöfe und die Nutzung der saisonal aufgestellten Grünabfallcontainer.
Für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen (Gelbe Säcke, Glas- und Papierverpackungen) zahlen Sie bereits beim Kauf an die Dualen Systeme. Es handelt sich um ein separates (duales) Entsorgungssystem, für das Sie keine Abfallgebühren an die EBK bezahlen müssen.

Jährlicher Gebührenbescheid

Der Abfallgebührenbescheid wird Ende Januar an Sie verschickt. Die Abfallgebühr ist Ende Februar fällig. Sie bezahlen damit für das gesamte Kalenderjahr, also für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Anteilige Berechnung nach Umzug
Wenn Sie umziehen, wird die jährliche Abfallgebühr anteilig nach Monaten berechnet.
Ausschlaggebend ist dabei der Monat Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Eigener Haushalt: Keine extra Anmeldung für Abfallgebühr notwendig

Ausschlaggebend für die Veranlagung mit der Abfallgebühr ist die korrekte Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro Konstanz). Dort müssen Sie sich nach Bezug einer Wohnung innerhalb von zwei Wochen anmelden (Meldegesetz Baden-Württemberg). Der Abfallgebührenbescheid wird nach der Anmeldung automatisch an Sie versandt.

Bestehender Haushalt: Neue Mitbewohner/innen für Abfallgebühr anmelden

Wenn Sie in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben, besteht die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Veranlagung und Zusammenführung zu einem Haushalt. Füllen Sie dazu bitte den hier hinterlegten Antrag aus.
Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhält der Haushaltsvorstand / Rechnungsempfänger einen Änderungsbescheid und die mitveranlagte Person einen Schlussbescheid.

Wegzug aus Konstanz: Abmelden nicht notwendig

Bei Wegzug aus Konstanz: Ausschlaggebend für die Änderung/Einstellung der Abfallgebühr ist die korrekte Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Ihrem neuen Wohnort. Eine Kündigung/Abmeldung am alten Wohnort ist nicht erforderlich. Dort müssen Sie sich nach Bezug einer Wohnung innerhalb von zwei Wochen anmelden. Sobald die Meldung von dort bei uns eingeht, erhalten Sie automatisch einen Schlussbescheid für die Abfallgebühren.
Haben Sie uns ein SEPA-Mandat zur Abbuchung erteilt, erstatten wir Ihnen zu viel bezahlte Abfallgebühren automatisch zurück. Ansonsten erhalten Sie mit dem Schlussbescheid einen Antrag auf Rückerstattung, den Sie mit Ihren Kontodaten und unterschrieben bitte an uns zurück senden.
Den Antrag auf Rückerstattung der Abfallgebühren finden Sie hier:

Bei Umzug innerhalb Konstanz: Ihre neue Adresse wird uns automatisch mitgeteilt, sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben. Dort müssen Sie sich nach Bezug einer Wohnung innerhalb von zwei Wochen anmelden. Sie erhalten dann von uns automatisch einen Schlussbescheid für die alte und einen neuen Gebührenbescheid für die neue Adresse. Die bereits bezahlte Abfallgebühr wird verrechnet.

SEPA-Latschriftmandat, Automatisches Abbuchen der Gebühr

Hier haben wir das Formular für Sie hinterlegt. Bitte schicken Sie es uns unterschrieben zurück und Ihre Abfallgebühren werden zukünftig automatisch abgebucht.

Abfallgebühren und Nebenkostenabrechnung als Mieter/in

Grundsätzlich gilt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt als Basis zur Veranlagung mit der Abfallgebühr und wird in der Regel nicht mit den Nebenkosten abgerechnet.
Die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Konstanz verpflichtet Personen, die ein Grundstück nutzen, sich an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschluss- und Benutzungszwang). Dies wird angenommen, wenn der Eintrag ins Melderegister der Stadt erfolgt.
Wenn das in Ihrem Mietvertrag anders geregelt sein sollte, klären Sie dies bitte mit Ihrem Vermieter / Ihrer Vermieterin oder der zuständigen Hausverwaltung.

Mülltonnen

Für folgende Abfall- und Wertstoffarten werden von den EBK grundstücksbezogen Tonnen bereitgestellt: Restmüll, Biomüll, Altpapier.
Die Abfallbehälter werden gemeinschaftlich von allen Hausbewohnern genutzt. Die Anzahl und Größe richtet sich dabei nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen. Das sind mindestens:

  • Biomüll: 15 Liter pro Person (wöchentliche Leerung)
  • Restmüll: 30 Liter pro Person (Leerung alle 14 Tage)
  • Altpapier: 40 Liter pro Person (Leerung alle vier Wochen)

Zur Bestellung von Abfallbehältern bei Neubauten oder zur Überprüfung des aktuellen Behälterbestandes, können Sie sich telefonisch 07531 996- 188 oder 189 oder per Mail abfallberatung@ebk-tbk.de an die Abfallberatung wenden.

Infos zur Eigenkompostierung

Wenn Sie alle Bio- und Grünabfälle aus dem Haushalt und Garten kompostieren und dazu bestimmte Auflagen erfüllen, können Sie auf die Biotonne und die Nutzung der kommunalen Angebote zur Grünabfallentsorgung (kostenlose Anlieferung auf den Wertstoffhöfen und Grüncontainern) verzichten. Das entsprechende Merkblatt und den Antrag zur vollständigen Eigenkompostierung finden Sie hier.

Abfallgebühren für Zweit-/Ferienwohnungen

Sie müssen die Ferienwohnung bei den Entsorgungsbetrieben anmelden. Von Inhabern einer Ferienwohnung wird eine Grundgebühr erhoben. Personen, die in Ihrer Ferienwohnung (auch vorübergehend) fest einziehen und sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, werden über den üblichen personenbezogenen Haushaltstarif gemäß der Abfallwirtschaftssatzung abgerechnet.
Das heißt, die Mieter bekommen von den Entsorgungsbetrieben einen eigenen Gebührenbescheid zugesandt. Die von Ihnen bezahlte pauschale Grundgebühr kann für den Zeitraum einer solchen Festvermietung auf Antrag ausgesetzt werden.

Zum Download: Formulare und Infos

Tipp

Um die PDF Formularfunktion optimal zu nutzen, öffnen Sie die Anträge am besten in einem entsprechenden PDF Viewer wie bspw. dem Adobe Reader.
Beim Öffnen im Browser kann es zu Problemen bei der Darstellung der Formularfelder kommen. 

Noch Fragen? EBK Kundenservice!

Frau am Schreibtisch

Sind noch Fragen offen, helfen Ihnen die Mitarbeitenden des EBK Kundenservice gerne weiter.
Sie können Ihr Anliegen per Mail, telefonisch und persönlich ansprechen. Wir helfen Ihnen gerne!

  • EBK Kundenservice
    Fritz-Arnold-Str. 2 b, 78467 Konstanz
    Telefon: +49 7531 996-113 und 996-114
    Mail: Kundenservice@ebk-tbk.de 

    Servicezeiten:
    Montag, Mittwoch und Freitag  8.00 bis 12.00 Uhr
    Dienstag und Donnerstag 13.00 bis 16.00 Uhr

Wir nehmen uns die Zeit, alle Anliegen sorgsam und nach bestem Wissen zu bearbeiten.
Daher bitten wir um Verständnis, wenn die Beantwortung Ihres Anliegens länger dauert.
Vor allem zu Jahresbeginn, wenn alle Konstanzer Haushalte ihren Abfallgebührenbescheid erhalten, kommt es zu zahlreichen Nachfragen und damit zu längeren Bearbeitungszeiten.

Abfallgebühren für Gewerbe und andere Einrichtungen

Zuständige Stelle: Abfallwirtschaft Vertrieb

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