Grundsätzliches

  • Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Anzahl der Personen, die zu Ihrem Haushalt gehören.
  • Restmüll, Biomüll und Papier: Für diese drei Abfall- und Wertstoffarten werden von den EBK grundstücksbezogen Tonnen bereit gestellt.
  • Die Anzahl und Größe der Abfalltonnen richtet sich nach der Anzahl aller auf dem Grundstück gemeldeten Personen.
  • Die Abfalltonnen werden gemeinschaftlich von allen Hausbewohnern genutzt.

Wie viel muss ich bezahlen?

Die Höhe der Abfallgebühr richtet sich nach der Anzahl der Personen, die zu Ihrem Haushalt gehören. Entscheidend sind dabei die Daten der Meldebehörde.
Für das Jahr 2023 werden die Abfallgebühren moderat erhöht:

Höhe der Abfallgebühren

Haushalt mit Jahresgebühr 2022 Jahresgebühr 2023
1 Person 104,40 EURO 105,60 EURO
2 Personen 146,40 EURO 147,60 EURO
3 Personen 188,40 EURO 189,60 EURO
4 Personen 219,60 EURO 222,00 EURO
5 Personen 250,80 EURO 253,20 EURO
6 Personen 271,20 EURO 274,80 EURO
7 Personen 292,80 EURO 295,20 EURO
8 Personen 313,20 EURO 316,80 EURO
9 Personen 333,60 EURO 338,40 EURO
10 Personen 355,20 EURO 358,80 EURO
11 Personen 375,60 EURO 380,40 EURO
12 Personen 397,20 EURO 400,80 EURO

Abfallgebühren bei Eigenkompostierung

Mehr zum Thema Eigenkompostierung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Haushalt mit bei Eigenkompostierung 2022 bei Eigenkompostierung 2023
1 Person 78,00 EURO 79,20 EURO
2 Personen 109,20 EURO 110,40 EURO
3 Personen 140,40 EURO 144,00 EURO
4 Personen 162,00 EURO 166,80 EURO
5 Personen 184,80 EURO 190,80 EURO
6 Personen 199,20 EURO 206,40 EURO
7 Personen 214,80 EURO 220,80 EURO
8 Personen 232,80 EURO 240,00 EURO
9 Personen 252,00 EURO 259,20 EURO
10 Personen 268,80 EURO 274,80 EURO
11 Personen 285,60 EURO 292,80 EURO
12 Personen 304,80 EURO 309,60 EURO

Ab wann bezahle ich in Konstanz Abfallgebühren?

Ausschlaggebend für die Veranlagung mit der Abfallgebühr ist die korrekte Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Bürgerbüro Konstanz). Dort müssen Sie sich nach Bezug einer Wohnung innerhalb von zwei Wochen anmelden (Meldegesetz Baden-Württemberg). Der Abfallgebührenbescheid wird nach der Anmeldung automatisch an Sie versandt.

Mein Haushalt hat mehrere Gebührenbescheide erhalten. Was muss ich tun?

Wenn Sie in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben, besteht die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Veranlagung und Zusammenführung zu einem Haushalt. Füllen Sie dazu bitte den hier hinterlegten Antrag aus.
Sobald der Antrag bearbeitet wurde, erhält der Haushaltsvorstand / Rechnungsempfänger einen Änderungsbescheid und die mitveranlagte Person einen Schlussbescheid.

Ich ziehe um. Muss ich mich bei den EBK abmelden?

Nein, Sie müssen sich nicht abmelden.

Bei Wegzug aus Konstanz: Ausschlaggebend für die Änderung/Einstellung der Abfallgebühr ist die korrekte Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Ihrem neuen Wohnort. Eine Kündigung/Abmeldung am alten Wohnort ist nicht erforderlich. Dort müssen Sie sich nach Bezug einer Wohnung innerhalb von zwei Wochen anmelden. Sobald die Meldung von dort bei uns eingeht, erhalten Sie automatisch einen Schlussbescheid für die Abfallgebühren.
Haben Sie uns ein SEPA-Mandat zur Abbuchung erteilt, erstatten wir Ihnen zu viel bezahlte Abfallgebühren automatisch zurück. Ansonsten erhalten Sie mit dem Schlussbescheid einen Antrag auf Rückerstattung, den Sie mit Ihren Kontodaten und unterschrieben bitte an uns zurück senden.
Den Antrag auf Rückerstattung der Abfallgebühren finden Sie hier:


Bei Umzug innerhalb Konstanz: Ihre neue Adresse wird uns automatisch mitgeteilt, sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben. Dort müssen Sie sich nach Bezug einer Wohnung innerhalb von zwei Wochen anmelden. Sie erhalten dann von uns automatisch einen Schlussbescheid für die alte und einen neuen Gebührenbescheid für die neue Adresse. Die bereits bezahlte Abfallgebühr wird verrechnet.

Welche Leistungen erhalte ich?

In der Abfallgebühr ist die Nutzung und Leerung der Rest- und Biomülltonne sowie der Papiertonne enthalten. Außerdem die Benutzung der Wertstoffhöfe und die Nutzung der saisonal aufgestellten Grünabfallcontainer.
Für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen (Gelbe Säcke, Glas- und Papierverpackungen) zahlen Sie bereits beim Kauf an die Dualen Systeme. Es handelt sich um ein separates (duales) Entsorgungssystem, für das Sie keine Abfallgebühren an die EBK bezahlen müssen.

Wann bekomme ich meinen Abfallgebührenbescheid?

Der Abfallgebührenbescheid wird Ende Januar an Sie verschickt. Die Abfallgebühr ist Ende Februar fällig. Sie bezahlen damit für das gesamte Kalenderjahr, also für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Ich bin im Laufe des Jahres nach Konstanz gezogen. Muss ich für das gesamte Jahr Abfallgebühr bezahlen?

Nein. Die Abfallgebühr wird anteilig nach Monaten berechnet. Ausschlaggebend ist dabei der Monat Ihrer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.

Wo erhalte ich Restmüll-, Biomüll- und Papiertonnen?

Für diese drei Abfall- und Wertstoffarten werden von den EBK grundstücksbezogen Tonnen bereitgestellt.
Die Abfallbehälter werden gemeinschaftlich von allen Hausbewohnern genutzt. Die Anzahl und Größe richtet sich dabei nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen.
Nach der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Konstanz muss folgendes Behältervolumen mindestens vorhanden sein:

• Biomüll mit 15 Liter pro Person bei wöchentlicher Leerung
• Restmüll mit 30 Liter pro Person bei 14-tägiger Leerung
• Papier mit 40 Liter pro Person bei 4-wöchiger Leerung

Zur Bestellung von Abfallbehältern bei Neubauten oder zur Überprüfung des aktuellen Behälterbestandes, können Sie sich telefonisch 07531 996- 188 oder 189 oder per Mail abfallberatung@ebk-tbk.de an die Abfallberatung wenden.

Ich bezahle die Abfallgebühr bereits über die Nebenkosten an den Vermieter. Geht das?

Nein. Grundsätzlich gilt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt als Basis zur Veranlagung mit der Abfallgebühr.
Die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Konstanz verpflichtet Personen, die ein Grundstück nutzen, sich an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschluss- und Benutzungszwang). Dies wird angenommen, wenn der Eintrag ins Melderegister der Stadt erfolgt.
Wenn das in Ihrem Mietvertrag anders geregelt sein sollte, klären Sie dies bitte mit Ihrem Vermieter oder der zuständigen Hausverwaltung.

Ich möchte die Abfallgebühren ab sofort bequem abbuchen lassen.

Hier haben wir das Formular für Sie hinterlegt. Bitte schicken Sie es uns unterschrieben zurück und Ihre Abfallgebühren werden zukünftig automatisch abgebucht.

Ich möchte gerne sämtliche Bio- und Grünabfälle selbst kompostieren. Was tun?

Wenn Sie alle Bio- und Grünabfälle aus dem Haushalt und Garten kompostieren und dazu bestimmte Auflagen erfüllen, können Sie auf die Biotonne und die Nutzung der kommunalen Angebote zur Grünabfallentsorgung (kostenlose Anlieferung auf den Wertstoffhöfen und Grüncontainern) verzichten. Das entsprechende Merkblatt und den Antrag zur vollständigen Eigenkompostierung finden Sie hier.

Ich bin immer nur zeitweise in Konstanz. Kann ich mich von den Abfallgebühren befreien lassen?

Nein. Eine Befreiung von der Abfallgebühr ist nur in besonders gelagerten Härtefällen möglich, etwa bei vollstationären Aufenthalten (Heimunterbringung, Strafvollzug) oder Soldatinnen und Soldaten im Auslandseinsatz.
Auch bei nur zeitweisen Aufenthalten in Konstanz wird die Vorhalteleistung der Müllabfuhr ganzjährig uneingeschränkt in Anspruch genommen, weshalb keine Befreiungen von der Abfallgebühr gewährt werden können. Grundsätzlich gilt die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt als Basis zur Veranlagung mit der Abfallgebühr.

Ich habe eine Ferienwohnung in Konstanz. Muss ich auch Abfallgebühren bezahlen?

Ja. Sie müssen die Ferienwohnung bei den Entsorgungsbetrieben anmelden. Von Inhabern einer Ferienwohnung wird eine Grundgebühr erhoben. Personen, die in Ihrer Ferienwohnung (auch vorübergehend) fest einziehen und sich beim Einwohnermeldeamt anmelden, werden über den üblichen personenbezogenen Haushaltstarif gemäß der Abfallwirtschaftssatzung abgerechnet.
Das heißt, die Mieter bekommen von den Entsorgungsbetrieben einen eigenen Gebührenbescheid zugesandt. Die von Ihnen bezahlte pauschale Grundgebühr kann für den Zeitraum einer solchen Festvermietung auf Antrag ausgesetzt werden.

Wie erreiche ich die EBK bei weiteren Fragen?

Sie erreichen uns persönlich:
 
Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz
- Kundenservice -
Fritz-Arnold-Str. 2 b, 78467 Konstanz
Telefon: +49 7531 996-113 und 996-114
 
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