Nein, Sie müssen sich nicht abmelden.
Bei Wegzug aus Konstanz: Ausschlaggebend für die Änderung/Einstellung der Abfallgebühr ist die korrekte Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt in Ihrem neuen Wohnort. Eine Kündigung/Abmeldung am alten Wohnort ist nicht erforderlich. Dort müssen Sie sich nach Bezug einer Wohnung innerhalb von zwei Wochen anmelden. Sobald die Meldung von dort bei uns eingeht, erhalten Sie automatisch einen Schlussbescheid für die Abfallgebühren.
Haben Sie uns ein SEPA-Mandat zur Abbuchung erteilt, erstatten wir Ihnen zu viel bezahlte Abfallgebühren automatisch zurück. Ansonsten erhalten Sie mit dem Schlussbescheid einen Antrag auf Rückerstattung, den Sie mit Ihren Kontodaten und unterschrieben bitte an uns zurück senden.
Den Antrag auf Rückerstattung der Abfallgebühren finden Sie hier:
Bei Umzug innerhalb Konstanz: Ihre neue Adresse wird uns automatisch mitgeteilt, sobald Sie sich beim Einwohnermeldeamt umgemeldet haben. Dort müssen Sie sich nach Bezug einer Wohnung innerhalb von zwei Wochen anmelden. Sie erhalten dann von uns automatisch einen Schlussbescheid für die alte und einen neuen Gebührenbescheid für die neue Adresse. Die bereits bezahlte Abfallgebühr wird verrechnet.