Buchsbaumzünsler oder Feuerbrand

Entsorgung von befallenen Pflanzen

Restmüll

Pflanzen, die von diesen Schädlingen bzw. Krankheiten befallen sind, dürfen nicht als Grünabfall entsorgt werden. Nur so kann eine weitere Ausbreitung verhindert werden.

Buchsbaumzünsler

Befallene Buchspflanzen können in gut verschlossenen Säcken auf folgenden Wegen entsorgt werden:

  • In der Restmülltonne
  • Auf dem Wertstoffhof Dorfweiher als Restmüll (gegen Gebühr)
  • In gebührenpflichtigen Restmüllsäcken, die zur regulären Abfuhr der Restmülltonne bereitgestellt oder auf den Wertstoffhöfen abgegeben werden können.

Kein Grünabfall, keine Kompostierung

Bitte auf gar keinen Fall vom Büchsbaumzünsler befallene Pflanzen in die Grünabfalltonnen geben oder bei den Grünabfall-Annahmestellen auf den Wertstoffhöfen oder den öffentlichen Grünabfallcontainern entsorgen. Bei der herkömmlichen Grünabfallkompostierung wird keine durchgehend hohe Kompostierungstemperatur erreicht, die die Abtötung der Larven des Buchsbaumzünslers gewährleistet. Aus diesem Grund wird auch von der Kompostierung im eigenen Garten dringend abgeraten.

Feuerbrand

Bei Verdacht auf Feuerbrandbefall können sich Privatpersonen an das  Landratsamte Konstanz wenden: