Zweckentfremdungssatzung soll verlängert werden
Gemeinderat entscheidet über Wohnraumschutz in Konstanz
Bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Um Wohnungen vor einer Zweckentfremdung zu schützen, hat die Stadt im Jahr 2015 eine entsprechende Satzung erlassen.
Diese Zweckentfremdungssatzung stellt sicher, dass Wohnraum nicht dauerhaft als Ferienwohnung genutzt oder unnötig leer stehen gelassen wird. So soll verhindert werden, dass dringend benötigte Wohnungen dem regulären Mietmarkt entgehen.
Da die Regelung im März 2025 ausläuft, entscheidet der Gemeinderat in seiner Sitzung am 25.02.2025 über eine Verlängerung um weitere fünf Jahre. Ziel ist, den Schutz von Wohnraum auch in Zukunft sicherzustellen und so dem anhaltenden Druck auf den Wohnungsmarkt entgegenzuwirken.
Seit Einführung der Satzung wurden 235 zweckentfremdete oder leerstehende Wohnungen wieder für Mieterinnen und Mieter zugänglich gemacht. Die Stadt sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes. Deshalb soll die Satzung nun bis 2030 weitergeführt werden.
Neben der Verlängerung gibt es auch eine kleine inhaltliche Anpassung: Ein Abschnitt der Satzung wurde überarbeitet, wodurch sich die Nummerierung der Paragrafen geändert hat. Damit die Satzung weiterhin eindeutig bleibt, wird nun ein entsprechender Verweis im Text korrigiert.