Konstanzer Sozialpass - Wieder mehr NutzerInnen
Zahl erreicht Vor-Pandemie-Niveau
Die Zahl der NutzerInnen des Konstanzer Sozialpasses ist im Jahr 2023 im Vergleich zu den
Vorjahren angestiegen. Die Zahl liegt wieder auf dem Niveau, das vor der Pandemie
verzeichnet wurde. Entsprechend ist auch der finanzielle Aufwand für die Stadt wieder
gestiegen.
Deutschlandticket bezuschusst
Seit dem 01.05.2023 ist durch den Konstanzer Sozialpass auch ein Zuschuss zum
Deutschlandticket bzw. Deutschlandticket JugendBW möglich. 2024 wurden für diese
Zuschüsse ca. 155.000 Euro aufgewendet. Im Jahr 2024 wurden für die Zuschüsse zum
Deutschland-Ticket ca. 2.200 Einzelanträge gestellt, wie Jürgen Herbst, Leiter der Abteilung
Sozialhilfe und sonstige soziale Leistungen, berichtet. Das zeigt, dass der Konstanzer Sozialpass sehr gut angenommen wird.
So bekommt man den Pass
Berechtigt für den Konstanzer Sozialpass sind
• BezieherInnen von Bürgergeld
nach dem SGB II,
• BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt
oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII,
• BezieherInnen von Wohngeld nach
dem Wohngeldgesetz,
• BezieherInnen von Kinderzuschlag
nach dem Bundeskindergeldgesetz,
• BezieherInnen von Leistungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
und
• BewohnerInnen von Konstanzer
Pflegeheimen, die Hilfe zur Pflege
nach dem SGB XII erhalten.
Berechtigte legen den aktuellen Bescheid, zum Beispiel des Jobcenters, an der
Informations- und Servicestelle des Sozial- und Jugendamtes am Benediktinerplatz 2 vor.
Der Pass ist ein halbes Jahr gültig und kann dreimal verlängert werden, bevor ein neuer ausgestellt
werden muss.