Erster Enteignungsbeschluss im Hafner rechtskräftig
Der Enteignungsbeschluss für das Gebiet Hafner ist rechtskräftig. Es wurden keine Rechtsmittel von der Eigentümerschaft eingelegt. Damit ist der erste Enteignungsfall im Rahmen der Gebietsentwicklung final entschieden.

Der im April gefasste Beschluss des Regierungspräsidiums Freiburg als zuständige Enteignungsbehörde im ersten Enteignungsfall im Rahmen der Entwicklung des Gebietes Hafner ist rechtskräftig.
Die Rechtsbehelfsfrist ist am gestrigen Tag abgelaufen – es wurden keine Rechtsmittel durch die Eigentümerschaft eingelegt.
Damit ist der erste Enteignungsfall der Stadt Konstanz nun final entschieden. Nach Auszahlung der Entschädigung durch die Stadt Konstanz werden damit die ersten drei Grundstücke aus einem solchen Verfahren ins Eigentum der Stadt übergehen.
Lukas Esper, Projektleitung, betont: „In vielen Verhandlungsrunden haben wir – leider erfolglos – versucht, die betreffenden Grundstücke freihändig zu erwerben. Am Ende mussten wir in das Enteignungsverfahren einsteigen, um die Entwicklung des Gebietes nicht zu gefährden. Der rechtskräftige Beschluss ist nicht nur ein wichtiges Signal in Richtung Umsetzungsphase, er bestätigt auch aus rechtlicher Sicht das gewichtige öffentliche Interesse der Entwicklung von Wohn- und Gewerbeflächen am Hafner.“