Neue Regeln bei der Kita-Platzvergabe
Alter des Kindes ist ein entscheidendes Kriterium
Seit Anfang 2025 gelten in Konstanz neue Kriterien für die Vergabe von Kita-Plätzen. Die bisherige Fassung aus dem Jahr 2018 wurde überarbeitet, um das Verfahren an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Ziel der Neuerung ist es, die Vergabe transparenter und möglichst objektiv zu gestalten. Erarbeitet wurden die aktualisierten Grundsätze im Rahmen des Beteiligungsprozesses „Konstanzer Kita der Zukunft“ – gemeinsam mit Elternvertretungen, Kitaleitungen, Trägern und der Stadtverwaltung.
Zentrales Vormerksystem bleibt Grundlage
Bereits seit 2012 erfolgt die Anmeldung für einen Kita-Platz in Konstanz über ein zentrales digitales Vormerksystem. Eltern können dort neben der gewünschten Einrichtung und dem Betreuungsumfang auch besondere Bedarfe angeben. Die Platzvergabe findet einmal jährlich für das neue Kitajahr ab Herbst in einer großen Vergabekonferenz mit allen Konstanzer Kitas statt. Darüber hinaus werden unterjährig frei werdende Plätze laufend vergeben.
Alter wird zum zentralen Kriterium
Für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ist künftig das Alter das entscheidende Kriterium: Ältere Kinder erhalten vorrangig einen Platz. Vorschulkinder – also Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung – werden zusätzlich besonders berücksichtigt, um einen verlässlichen Übergang in die Grundschule zu ermöglichen.
Ganztagesplätze werden innerhalb der Gruppe der Kinder vergeben, die über das Alter einen Platz bekommen. Grundlage hierfür bleibt die berufliche Situation der Eltern. Das dafür vorgesehene Punktesystem wurde gestrafft, um es verständlicher und weniger fehleranfällig zu gestalten.
Auch Geschwisterkinder können bevorzugt aufgenommen werden – vorausgesetzt, das jüngere Kind wird bis zum 30.06. eines Jahres drei Jahre alt und beide Kinder werden gleichzeitig in derselben Einrichtung betreut.
Änderungen auch für Kinder unter drei Jahren
Bei Kindern unter drei Jahren erfolgt die Platzvergabe weiterhin nach einem Punktesystem. Bewertet werden insbesondere Arbeitstätigkeit und -umfang der Eltern.
Neu ist: Wird bereits ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung betreut, kann das jüngere Geschwisterkind bei gleicher Punktzahl bevorzugt aufgenommen werden.
Ausnahmen nur in begründeten Fällen
Abweichungen von den Vergabekriterien sind nur in begründeten Einzelfällen zulässig – etwa bei drohender oder festgestellter Kindeswohlgefährdung. Auch die Situation in der jeweiligen Einrichtung kann Anlass für eine abweichende Entscheidung sein, zum Beispiel wenn keine altersgemischte Gruppe mehr möglich wäre oder eine Gruppe fast ausschließlich aus Kindern eines Geschlechts bestünde.
Zudem sollen Kinder möglichst wohnortnah oder in einer ihrer Wunscheinrichtungen aufgenommen werden.
Weitere Maßnahmen in Planung
Parallel zur Umsetzung der neuen Vergabekriterien prüft die Stadt, ob in allen Konstanzer Kitas verlängerte Öffnungszeiten von sieben Stunden eingeführt werden können. Damit sollen Familien zeitlich besser entlastet und die hohe Nachfrage nach Ganztagesplätzen entschärft werden. Die neuen Kriterien gelten für alle Träger in der Stadt Konstanz.