Neue Regeln bei der Kita-Platzvergabe

Alter des Kindes ist ein entscheidendes Kriterium

Die Stadt hat die Kriterien zur Kita-Platzvergabe mit Elternvertretungen, Kitaleitungen und Trägern überarbeitet.

Seit Anfang 2025 gelten in Konstanz neue Kriterien für die Verga­be von Kita-Plätzen. Die bisherige Fassung aus dem Jahr 2018 wurde überarbeitet, um das Verfahren an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Ziel der Neuerung ist es, die Vergabe transparenter und möglichst objektiv zu gestalten. Erarbeitet wurden die aktualisier­ten Grundsätze im Rahmen des Be­teiligungsprozesses „Konstanzer Kita der Zukunft“ – gemeinsam mit Elternvertretungen, Kitaleitungen, Trägern und der Stadtverwaltung.

Zentrales Vormerksystem bleibt Grundlage
Bereits seit 2012 erfolgt die Anmel­dung für einen Kita-Platz in Kon­stanz über ein zentrales digitales Vormerksystem. Eltern können dort neben der gewünschten Ein­richtung und dem Be­treuungsumfang auch besondere Bedarfe angeben. Die Platzvergabe findet einmal jährlich für das neue Kitajahr ab Herbst in einer großen Vergabekonferenz mit allen Konstanzer Kitas statt. Darüber hinaus werden unterjährig frei wer­dende Plätze laufend vergeben.

Alter wird zum zentralen Kriterium
Für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ist künftig das Alter das entscheidende Kriterium: Ältere Kinder erhalten vorrangig ei­nen Platz. Vorschulkinder – also Kin­der im letzten Jahr vor der Einschu­lung – werden zusätzlich besonders berücksichtigt, um einen verlässli­chen Übergang in die Grundschule zu ermöglichen.
Ganztagesplätze werden innerhalb der Gruppe der Kinder vergeben, die über das Alter einen Platz bekom­men. Grundlage hierfür bleibt die berufliche Situation der Eltern. Das dafür vorgesehene Punktesystem wurde gestrafft, um es verständ­licher und weniger fehleranfällig zu gestalten.
Auch Geschwisterkinder können bevorzugt aufgenommen werden – vorausgesetzt, das jüngere Kind wird bis zum 30.06. eines Jahres drei Jahre alt und beide Kinder wer­den gleichzeitig in derselben Ein­richtung betreut.
 
Änderungen auch für Kinder unter drei Jahren
Bei Kindern unter drei Jahren erfolgt die Platzvergabe weiterhin nach einem Punktesystem. Bewertet wer­den insbesondere Arbeitstätigkeit und -umfang der Eltern.
Neu ist: Wird bereits ein Ge­schwisterkind in derselben Einrich­tung betreut, kann das jüngere Ge­schwisterkind bei gleicher Punktzahl bevorzugt aufgenommen werden.
 
Ausnahmen nur in begründeten Fällen
Abweichungen von den Vergabe­kriterien sind nur in begründeten Einzelfällen zulässig – etwa bei dro­hender oder festgestellter Kindes­wohlgefährdung. Auch die Situation in der jeweiligen Einrichtung kann Anlass für eine abweichende Ent­scheidung sein, zum Beispiel wenn keine altersgemischte Gruppe mehr möglich wäre oder eine Gruppe fast ausschließlich aus Kindern eines Geschlechts bestünde.
Zudem sollen Kinder möglichst wohnortnah oder in einer ihrer Wunscheinrichtungen aufgenom­men werden.
 
Weitere Maßnahmen in Planung
Parallel zur Umsetzung der neuen Vergabekriterien prüft die Stadt, ob in allen Konstanzer Kitas verlängerte Öffnungszeiten von sieben Stunden eingeführt werden können. Damit sollen Familien zeitlich besser ent­lastet und die hohe Nachfrage nach Ganztagesplätzen entschärft wer­den. Die neuen Kriterien gelten für alle Träger in der Stadt Konstanz.

(Erstellt am 02. Mai 2025 12:36 Uhr / geändert am 02. Mai 2025 12:58 Uhr)