Enteignungsbeschluss am Hafner
Regierungspräsidium schließt Verfahren ab
In einer sogenannten Vorabentscheidung hat das Regierungspräsidium Freiburg als Enteignungsbehörde vor wenigen Tagen einen Beschluss im ersten Enteignungsverfahren im Rahmen der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Hafner gefasst: Die ersten drei Grundstücke aus einem solchen Verfahren gehen demnach in das Eigentum der Stadt über.
Die bisherige Eigentümerschaft wird mit dem ermittelten Grundstückswert entschädigt – dieser entspricht den im Rahmen der Entwicklungsmaßnahme ermittelten sogenannten „Anfangswerten“ der Grundstücke. Gegen den Beschluss können noch Rechtsmittel eingelegt werden.
Im Rahmen der Prüfung des Enteignungsantrages wurden von der zuständigen Enteignungsbehörde umfassende Prüfungen vorgenommen, u.a. die Rechtmäßigkeit der Entwicklungsmaßnahme und ihres Verfahrens am Hafner, die Nachvollziehbarkeit der bisherigen Grundstücksverhandlungen mit der Alteigentümerschaft sowie die Plausibilität der Grundstückswertermittlung. Damit wurde auch eine Abwägung zwischen den Belangen der Grundstückseigentümerschaft und dem öffentlichen Interesse der Schaffung von Wohn- und Gewerbeflächen vorgenommen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden beide Seiten schriftlich sowie im Rahmen einer mündlichen Anhörung befragt. Die Stadt Konstanz hatte im Vorfeld im Rahmen persönlicher Verhandlungen und schriftlicher Angebote mehrfach erfolglos versucht, die Grundstücke freihändig zu erwerben. Die Einleitung von Enteignungsverfahren ist die letzte Möglichkeit für die Stadt, ins Eigentum der für die Entwicklung notwendigen Flächen zu kommen. Sie ist ausdrücklich keine von der Stadt angestrebte Option, am Ende aber in sehr wenigen Fällen notwendig, um die Entwicklung nicht in zeitlicher Hinsicht zu verzögern und den dringend benötigten, spekulationsfreien und bezahlbaren Wohn- und Gewerberaum zu schaffen.
„Der Beschluss bringt weitere Geschwindigkeit in die Entwicklung des Gebietes Hafner – und gibt uns zusätzliche Sicherheit für das Gesamtprojekt auch im rechtlichen Sinne“, so Lukas Esper vom Projektteam Hafner.
Für den ersten Unterbauabschnitt konnte die Stadt damit ins Eigentum aller Grundstücke kommen und kann nun die weiteren Schritte bei der Planung und Entwicklung des Hafners vorantreiben – nach eintreten der Bestandskraft der Entscheidung.