Abwassergebühren einfach erklärt

Gesplittete Abwassergebühr (GAG) = Niederschlagswassergebühr + Schmutzwassergebühr

Abwassergebühren
Die aktuelle Schmutzwassergebühr beträgt 1,79 Euro für 1.000 Liter.

Die Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK) sind für die störungsfreie Ableitung und verlässliche Reinigung des Konstanzer Abwassers verantwortlich. Kanalisation, Pumpwerke, Kläranlage – all das kostet Geld. Nicht nur der Betrieb, auch die Wartung, Sanierung und Investitionen in die zukünftige Abwasserreinigung sind energie- und kostenintensiv. Diese Kosten werden über die Abwassergebühren finanziert. 

In Konstanz wird sie als sogenannte gesplittete Abwassergebühr (GAG) berechnet und setzt sich aus zwei Teilen zusammen: Der Niederschlagswassergebühr und der Schmutzwassergebühr. Die Niederschlagswassergebühr wird auf Basis der versiegelten Flächen eines Grundstücks berechnet, von denen Regenwasser in den Kanal und damit zur Abwasserreinigung abgeleitet wird. Dabei ist die Größe der versiegelten Fläche ausschlaggebend. Wird die angeschlossene Fläche reduziert, das heißt in der Regel entsiegelt, sodass mehr Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern kann, kann auch die Niederschlagswassergebühr reduziert werden. 

Die Schmutzwassergebühr wird nach dem individuellen Verbrauch veranschlagt und fällt für die Ableitung und Reinigung des verschmutzten Wassers an. Grundsätzlich bemisst sich die Schmutzwassergebühr der Konstanzerinnen und Konstanzer nach der Menge des Frischwassers, das bezogen und genutzt wurde. Denn, so die Grundannahme, alles, was an Wasser aus der Leitung kommt, fließt früher oder später durch die Konstanzer Kanalisation zur Kläranlage. Die Schmutzwassergebühren hängen demnach unmittelbar vom Frischwasserverbrauch ab. Es gibt Fälle, da geht die Gleichung „Frischwasser entspricht Schmutzwasser“ nicht auf – in Bäckereien wird Wasser zum Backen verwendet, in größeren Gartenanlagen Frischwasser zum Gießen. In diesen Fällen kann man sich auf Nachweis einen Teil der Schmutzwassergebühren von den EBK rückerstatten lassen.

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(Erstellt am 04. April 2025 10:29 Uhr / geändert am 04. April 2025 10:37 Uhr)