
Betriebsärztinnen
Unsere Betriebsärztinnen achten darauf, dass Arbeit & Gesundheit zusammenpassen. Sie stehen für Arbeitgeber und Beschäftigte zu allen Fragen rund um die Gesundheit mit medizinischem Rat zur Verfügung.
Hier wird unterschieden zwischen:
Angebotsvorsorge, diese muss der Arbeitgeber den MitarbeiterInnen regelmäßig anbieten, die Teilnahme ist freiwillig. Hier geht es zum Beispiel um Bildschirmarbeit.
Pflichtvorsorge, die Durchführung der Vorsorge ist verpflichtend für die jeweilige Tätigkeit. Die Untersuchungsinhalte können im Einzelnen mit dem Betriebsarzt abgesprochen werden.
Wunschvorsorge, diese kann vom Mitarbeiter jederzeit gewünscht werden, wenn gesundheitliche Beschwerden oder Bedenken vorliegen, die mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
Der Besuch des Betriebsarztes zählt in der Regel als Arbeitszeit und ist für den Versicherten kostenlos.
Der Betriebsarzt unterliegt grundsätzlich der ärztlichen Schweigepflicht.