Rücksichtnahme auf Wildtiere in der Setz- und Brutzeit

LANDKREIS KONSTANZ – Zum Schutz des Jungwildes und der Bodenbrüter weist die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Konstanz die Einwohne­rinnen und Einwohner darauf hin, während der Setz- und Brutzeit bis circa Mitte Juni in der Natur nur die ausgewiesenen Wege zu nutzen und Hunde an der Leine zu führen. Damit sollen Störungen und Übergriffe von freilau­fenden und stöbernden Hunden auf Wildtiere verringert werden. Rück­zugsorte von Wildtieren sind insbesondere Dickicht und großflächige Wiesengebiete.

Wappen und Schriftzug Landkreis Konstanz
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Aktuell sind am Boden brütende Vögel in besonderer Art und Weise gefähr­det. Viele Vogelarten bauen ihre Nester in Wiesen, Feldern, auf dem Wald­boden oder auch im Schilfrohr. Dadurch werden sie oftmals Opfer von Beu­tegreifern wie Fuchs, Waschbär, Marder und Dachs sowie der Krähe. Auch einige freilebende Säugetiere, wie beispielsweise Rehe und Hasen, setzen ihren Nachwuchs im Mai/Juni in deckungsreichen Biotopen in Feld und Wald und benötigen für die gute Entwicklung der Jungtiere Ruhe. Gera­de wenn sich Menschen mit ihrem freilaufenden Hund fernab der vorgege­benen Wege bewegen, stellt dies für die Tiere eine Stresssituation dar.
 
Die Jagdbehörde ruft Hundebesitzer außerdem dazu auf, den Kot ihres Hun­des einzusammeln. Bleibt der Kot im erntereifen Gras liegen, kann er in das Futter von Nutztieren gelangen und darin Schimmelbefall auslösen oder Krankheitserreger übertragen.
 
Innerhalb von naturschutzrelevanten Gebieten — wie zum Beispiel Natur­schutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Biotope — und städtischen Erholungsbereichen können weitergehende Regelungen für eine Leinen­pflicht gelten. Hier informieren in der Regel Schilder über die jeweiligen Bestimmungen vor Ort.

(Erstellt am 04. April 2025 09:52 Uhr / geändert am 04. April 2025 09:57 Uhr)