Kartierungen von Tieren und Pflanzen

Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg informiert über Stichprobenkartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie von weiteren Tier- und/oder Pflanzenarten im Außenbereich der Stadt Konstanz.

Grafik mit Konstanzer Stadt-Silhouette und Text "Konstanz informiert"

In Konstanz werden ab April bis Ende November 2023 Kartierungen von Arten der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie weiteren Tieren und/oder Pflanzen durchgeführt. Die Untersuchungen erfolgen nicht flächendeckend, sondern auf wenigen Stichprobenflächen, überwiegend im Außenbereich der Stadt Konstanz. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen bzw. das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen.

Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen und keine neuen Schutzflächen abgegrenzt.
 
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten (§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.

(Erstellt am 11. April 2023 16:30 Uhr / geändert am 11. April 2023 16:35 Uhr)