Tempo 30
Was hat Einfluss auf eine mögliche Ausweisung?
Flächendeckend Tempo 30 in der Stadt: Das bedeutet mehr Aufenthaltsqualität für Menschen und mehr Mobilität jenseits des motorisierten Individualverkehrs. Das Straßenverkehrsrecht des Bundes setzt Kommunen aber enge Grenzen, nach eigenem Ermessen Tempo-30-Zonen einzurichten. Hierfür muss es, so die Straßenverkehrsordnung, triftige Gründe geben – so zum Beispiel Aspekte der Verkehrssicherheit oder der Schutz von Anwohnern vor Lärm und Abgasen.
Wie viele andere Kommunen fordert auch Konstanz, Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo die Stadt es für sinnvoll erachtet – auch für ganze Straßenzüge, auf Hauptverkehrsstraßen und ggf. auch stadtweit als Regelhöchstgeschwindigkeit.
Für Konstanz setzen aktuell das Vorbehaltsnetz und der Lärmaktionsplan den Rahmen für Tempo-Reduzierungen. So müssen Vorbehaltsstraßen – sie verbinden die Stadtteile und Gemeinden miteinander – als Grundgerüst des Straßennetzes Leistungsfähigkeit und Verkehrsfluss gewährleisten. Da gilt Tempo 50. Andererseits wurde im Konstanzer Lärmaktionsplan eine Systematik zur Lärmminderung an Hauptverkehrsstraßen festgelegt. An Schwerpunkten in Allmannsdorf, Wollmatingen, Petershausen und dem Altstadtring wurden daher Temporeduktionen umgesetzt.
Das Amt für Stadtplanung und Umweltschutz erarbeitet aktuell einen Entwurf für die Stufe 3 des Lärmaktionsplans. Beschließen zunächst der Technische und Umweltausschuss, dann der Gemeinderat insgesamt die Pläne, können sie im Anschluss sukzessive umgesetzt werden.