Förderprogramm zur energetischen Bestandssanierung

Leuchtturmförderung auf Nichtwohngebäude ausgeweitet

Illustration zur Förderung von Bestandssanierungen

Das städtische „Förderprogramm energetische Bestandssanierung“ wird ab Juli 2023 auf Nichtwohn- bzw. Gewerbebauten ausgeweitet. Die Richtlinie zum Förderprogramm war bereits Anfang Februar 2023 in Kraft getreten und bislang auf private Wohngebäude und Vereinsgebäude ausgelegt. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 29. Juni besteht nun die Möglichkeit, sich auf eine Leuchtturmförderung für Nichtwohngebäude zu bewerben.
 
Antragstellung
Mit der Leuchtturmförderung sollen besonders ambitionierte Projekte an Nichtwohngebäuden im Bereich der Bestandssanierung mit bis zu 10.000 Euro pro AntragstellerIn und Gebäude gefördert werden. Die Projekte sollten eine besonders hohe CO2-Einsparung erbringen, einen hohen ökologischen Nutzen aufweisen und/oder die Sichtbarkeit der Energiewende im öffentlichen Raum erhöhen. Antragstellende können sich mit ihrem Konzept bewerben. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte entscheidet eine Expertenjury. Förderanträge können per E-Mail an sanierungsfoerderung@konstanz.de eingereicht werden. Sie werden nach Eingangsdatum berücksichtigt. Die Antragsformulare sind online unter www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme abrufbar.
 
Hintergrund
Damit das Ziel einer weitgehenden Klimaneutralität bis 2035 erreicht werden kann, muss auch die Sanierungsrate im Gebäudebestand in Konstanz erhöht werden. In der städtischen Klimaschutzstrategie sind folglich die beiden Programme „Konstanzer Breitenförderung“ (Maßnahme SP4) und „Förderung von Leuchtturm-Sanierungen“ (Maßnahme NEV4) enthalten. Ziel der Förderprogramme ist es, die GebäudeeigentümerInnen und das Baugewerbe anzuregen, vorbildliche Sanierungslösungen umzusetzen und damit auch die Sanierungsquote in Konstanz deutlich zu erhöhen. Damit soll ein nennenswerter Beitrag zur Reduktion der lokalen CO2-Emissionen geleistet werden (etwa 80 % entfallen gemäß territorialer CO2-Bilanz auf die Nutzung von Strom, Erdgas und Erdöl).
 
Breitenförderung
Das Förderprogramm zur „Breitenförderung“ richtet sich an alle EigentümerInnen von Wohngebäuden bzw. Vereinsheimen sowie ggf. deren MieterInnen. Diese sollen bei der Umsetzung ihrer individuell geplanten Sanierungsmaßnahmen unterstützt werden. Dabei stehen im Gegensatz zum Programm der „Leuchtturmförderung“ bewusst Einzelmaßnahmen im Fokus, die einzeln, aber auch kombiniert bis zu einer Förderhöchstgrenze von 50.000 Euro pro Gebäude beantragt werden können. Voraussetzung für die Förderung von Maßnahmen über die Breitenförderung ist die Durchführung einer Energieberatung. Zu den über die Breitenförderung förderfähigen Maßnahmen zählen z. B. die Wärmedämmung der Gebäudehülle, Heizungstausch, der Anschluss an ein Nahwärmenetz, aber auch steckerfertige Balkon-Photovoltaikanlagen.
 
Weitere Infos unter www.konstanz.de/stadtwandel/foerderprogramme

(Erstellt am 06. Juli 2023 10:04 Uhr / geändert am 14. Juli 2023 13:21 Uhr)