Einzelschöpfungen der Natur

Stadtverwaltung schützt Naturdenkmäler

Hinweisschild flächenhafte Naturdenkmale
Die „flächenhaften Naturdenkmale“ sind gekennzeichnet.

„In Konstanz gibt es rund 75 Bäume, die als Naturdenkmal ausgewiesen sind. Auch Flächen mit bis zu fünf Hektar Größe können ein Naturdenkmal sein“, erklärt Gabriele Schwab vom Amt für Stadtplanung und Umwelt. Im Sinne des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg können „Einzelschöpfungen der Natur“ rechtsverbindlich als Naturdenkmäler festgesetzt werden, wenn aufgrund wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher oder landeskundlicher Gründe oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit eine besondere Wertigkeit oder Einzigartigkeit gegeben ist. Ferner ist eine Erklärung zum Naturdenkmal auch möglich, wenn der Schutz und die Erhaltung einer solchen Einzelschöpfung der Natur zur Sicherung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten erforderlich ist. In der Regel sind die Kriterien für eine Neuausweisung hoch.
 
Zum Begriff des Naturdenkmales gehören Dauerhaftigkeit bzw. Beständigkeit der Erscheinung. Als Naturdenkmal in Betracht kommen daher nur Pflanzen mit langer Lebensdauer. Der Denkmalsbegriff verlangt zwar keine Einmaligkeit, bewirkt aber eine Hervorhebung des Schutzobjekts aus anderen Naturbestandteilen, insbesondere auch der eigenen Gattung. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit des Vorhandenseins besonderer Eigenschaften oder eines besonderen Charakters als Stätte der Erinnerung, des ästhetischen Empfindens und der Verdeutlichung des Kultur-Naturzusammenhangs.
 
Mitten in der Stadt

Die Konstanzer Naturdenkmäler sind auf das Stadtgebiet verteilt, wobei viele in der Altstadt, im Stadtteil Paradies und an der Seestraße zu finden sind. Zuständig für die Auswahl dieser Denkmale war damals noch die „Untere Naturschutzbehörde“ im Landratsamt. Sie hatte die Aufgabe, die Natur und Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen für kommende Generationen zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln. Der Vorgang ist aufwendig, denn Naturdenkmäler stehen unter besonderen Schutz. Viele von ihnen, die heute das Konstanzer Stadtbild mitprägen, wurden vor dem 19. Jahrhundert gepflanzt. Eine weitere Verdichtung gibt es um die Wende zum 20. Jahrhundert.
 
Das Naturdenkmal Nr. 91, eine farnblättrige Buche, die auf der Dominikanerinsel beim heutigen Steigenberger Hotel steht, stammt aus dem Jahr 1880. Ein Grund für ihren Status als Kulturdenkmal ist ihre Eigenart: Sie ist die einzige derartige Buche im Landkreis und sie ist sehr groß: Der Stammumfang von rund drei Meter und ihre Höhe von 18 Meter sind beeindruckend. Das Naturdenkmal Nr. 99/1 ist die Platane vor dem Seitenportal des Münsters in Richtung Theater, gepflanzt im Jahr 1880. Sie gilt als ortsbildprägend. Das Besondere an ihr und der Platane direkt daneben: Platanen werden, wie an der Seestraße, meistens als Allee gepflanzt und kurz geschnitten – nicht hier. Doch auch im Pfalzgarten finden sich vier Naturdenkmäler. Besonders auffallend ist der Mammutbaum, der 1890 dort gepflanzt wurde und mit einer Höhe von 25 Meter seinem Namen gerecht wird. Wegen seiner Eigenart und seiner ortsbildprägenden Wirkung ist er als Naturdenkmal eingestuft. Steht ein Naturdenkmal auf Privatgelände, so kümmern sich die Besitzer, in Abstimmung mit dem Amt für Stadtplanung und Umwelt, um die Bäume.
 
Stadt Konstanz schützt Bäume

Im August 1982 erließ die Untere Naturschutzbehörde für das Stadtgebiet Konstanz die Baumschutzsatzung. Aufgrund dieser Verordnung, die Bäume ab einem Stammumfang von 100 cm grundsätzlich schützt, wurden keine weiteren Einzelbäume als Naturdenkmal mehr ausgewiesen, da ein grundsätzlicher Baumschutz für größere und ältere Bäume und die damit verbundene Erhaltungs- und Pflegepflicht gesetzlich vorgeben wurde. Durch eine Gesetzesreform übertrug die Untere Naturschutzbehörde die Zuständigkeit im Jahr 1992 an die Stadt Konstanz. 2006 beschloss der Konstanzer Gemeinderat eine aktualisierte Fassung. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Auflage der Stadt Konstanz. Wesentliches Kernstück der Satzung: „In der Stadt Konstanz werden alle Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich der rechtswirksamen Bebauungspläne und städtebaulichen Rahmenpläne und Planfeststellungen unter Schutz gestellt, sofern sie einen Stammumfang von mehr als 100 cm, gemessen in 100 cm über dem Erdboden haben.“ Die Satzung und deren Regelungen zur Befreiung von dieser ist unter konstanz.de (119 KB) abrufbar.
 
Außergewöhnliche Flächen

Auf der Gemarkung befinden sich auch zwei Flächendenkmäler. Das Turbenried beim Lorettowald wurde mit seiner rund 5,3 Hektar großen Fläche im Juni 1986 ein Naturdenkmal - und somit unter Schutz gestellt. Es befindet sich südlich des Stadtteils Staad, angrenzend an die Hermann-von-Vicari-Straße. Das Turbenried ist besonders bedeutsam durch seine Lage als zentrales Bindeglied zwischen Bodanrück und Lorettowald/Hörnle und durch sein Rückzugspotenzial für verschiedenste und auch sehr seltene Tier- und Pflanzenarten. Durch seine Siedlungsnähe trägt es zu einer Bereicherung des Landschaftsbildes bei. Auch das geschützte Nonnenwinkelried, zwischen Konstanz und Hegne, östlich des Stadtteils Petershausen, ist auf Konstanzer Gemarkung gelegen. Hier soll vor allem das Feuchtgebiet, ein Kopfbinsenried, erhalten werden, da es Lebensraum zahlreicher, zum Teil vom Aussterben bedrohter Pflanzen- und Tierarten ist. Die Flächennaturdenkmäler werden nach Pflege- und Entwicklungskonzeption in Abstimmung mit Naturschutzverbänden regelmäßig gepflegt. Einige weitere Flächen befinden sich aktuell in Vorbereitung, als Flächennaturdenkmal ausgewiesen zu werden, wie z. B. das Gebiet Häspel mit seiner einzigartigen Pflanzenwelt entlang der Bahnlinie.

(Erstellt am 03. September 2019 14:23 Uhr / geändert am 10. September 2019 11:49 Uhr)