Neue Parkgebühren in Konstanz ab Mai 2026

Angepasste Tarife gelten ab Anfang Mai – links- und rechtsrheinisch

Zu sehen ist die Skyline von Konstanz in rot gezeichnet am unteren Bildrand. In der Mitte des Bildes steht in roten Buchstaben "Konstanz informiert! und darüber sind, ebenfalls in rot gemalt, mehrere Wolken zu sehen.

Hintergrund
Der Gemeinderat hat im Dezember 2025 neue Parkgebühren beschlossen. Nach der Korrektur eines Satzungsfehlers im März 2026 treten die angepassten Tarife nun ab Mai 2026 in Kraft. Die Umstellung an den Parkscheinautomaten erfolgt in Kalenderwoche 19.

Linksrheinisch
Kurzzeitparken im Straßenraum (max. 2 Stunden):
Die Mindestgebühr beträgt 4 Euro – zusammengesetzt aus einem Sockelbetrag von 1 Euro und 3 Euro pro Stunde.
 
Langzeitparken auf dem Parkplatz Döbele:
Es gilt derselbe Stundentarif wie im Straßenraum. Der Tageshöchstsatz liegt bei 25 Euro – für PKW bis zu 11 Stunden, für Wohnmobile bis zu 24 Stunden.
 
Der Parkplatz Schänzle Halle ist von der Gebührenerhöhung nicht betroffen.

Rechtsrheinisch
Kurzzeitparken im Straßenraum (max. 2 Stunden)
Die Mindestgebühr entspricht dem Betrag für die erste halbe Stunde und beträgt 1 Euro. Danach wird in 10-Cent-Schritten abgerechnet.
 
Langzeitparken im Straßenraum:
An fünf Standorten – Fontainebleau-Allee, Jakobstraße, Seehalde, Zur Torkel und Hermann-Hesse-Weg – entfällt die bisherige Deckelung bei 4 Euro ab 1,5 Stunden. Künftig kostet jede weitere halbe Stunde 1 Euro. Bei einer Parkdauer bis zu 5 Stunden fallen insgesamt 10 Euro an, ab 5 Stunden gilt der Tageshöchstsatz von 11 Euro. Die zulässigen Höchstparkdauern von 9 bzw. 12 Stunden bleiben unverändert.
 
Langzeitparkplätze an den Strandbädern:
Am Parkplatz Klausenhorn (Strandbad Dingelsdorf) und an der Hornwiesenstraße (Strandbad Dingelsdorf) beträgt die Mindestgebühr 2 Euro pro Stunde. Der Tageshöchstsatz liegt bei 11 Euro ab einer Parkdauer von mehr als 5 Stunden.
Am Parkplatz Freibad Horn beträgt die Mindestgebühr 2,50 Euro pro Stunde, der Tageshöchstsatz liegt bei 15 Euro ab einer Parkdauer von mehr als 5 Stunden.

(Erstellt am 28. April 2026 15:31 Uhr / geändert am 28. April 2026 15:33 Uhr)