Straßenverkehrsrecht
Handwerkerhotline zur Befahrung der Fußgängerzonen im Stadtgebiet (Zwischen 6 – 10 Uhr ist die Einfahrt ohne spezielle Genehmigung möglich, alles danach muss angemeldet werden)
Einfahrt- und Haltegenehmigungen (EHG) hier beantragen.
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde trifft nach Maßgabe der StVO Anordnungen zur allgemeinen Verkehrsregelung im öffentlichen Verkehrsraum und entscheidet über die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Arbeits- und Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum. Sie erteilt ferner Ausnahmegenehmigungen von Verboten bzw. Vorschriften der StVO sowohl für den Individual- als auch für den Güterverkehr sowie Erlaubnisse für übermäßige Straßenbenutzungen für Veranstaltungen und für Großraum- und Schwertransporte. Auch die Erteilung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen ist eine Aufgabe der Abteilung Verkehrswesen.
Persönlicher Kontakt
Übergeordnete Dienststellen
Verkehrs- und BußgeldwesenLeistungen
- Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)
- Einfahrt Fußgängerzone/Handwerkerhotline
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen