Straßenverkehrsrecht
Handwerkerhotline zur Befahrung der Fußgängerzonen im Stadtgebiet (Zwischen 6 – 10 Uhr ist die Einfahrt ohne spezielle Genehmigung möglich, alles danach muss angemeldet werden)
07531 900 2770
Beschreibung
Die Straßenverkehrsbehörde trifft nach Maßgabe der StVO Anordnungen zur allgemeinen Verkehrsregelung im öffentlichen Verkehrsraum und entscheidet über die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen für Arbeits- und Baustellen im öffentlichen Verkehrsraum. Sie erteilt ferner Ausnahmegenehmigungen von Verboten bzw. Vorschriften der StVO sowohl für den Individual- als auch für den Güterverkehr sowie Erlaubnisse für übermäßige Straßenbenutzungen für Veranstaltungen und für Großraum- und Schwertransporte. Auch die Erteilung von Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen ist eine Aufgabe der Abteilung Verkehrswesen.
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Übergeordnete Dienststellen
VerkehrswesenLeistungen
- Einfahrt Fußgängerzone/Handwerkerhotline
- Handwerkerparkausweis beantragen
- Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen beantragen ("orangefarbener Parkausweis")
- Parkerleichterungen für Menschen mit schweren Behinderungen beantragen ("blauer Parkausweis")
- Sondernutzung von Straßen innerhalb der Ortschaft - Erlaubnis beantragen