Leistungen

Einfahrt Fußgängerzone/Handwerkerhotline

Einfahrtsgenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzonen außerhalb der allgemeinen Lieferzeiten (06:00 – 10:00 Uhr)

Zuständige Stelle

Bürgeramt, Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsrecht [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Untere Laube 24
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon (Handwerkerhotline zur Befahrung der Fußgängerzonen im Stadtgebiet (Zwischen 6 – 10 Uhr ist die Einfahrt ohne spezielle Genehmigung möglich, alles danach muss angemeldet werden)) 07531 900 2770

Leistungsdetails

Voraussetzungen

zwingende Be- und Entlade, Bestückungen, etc. Tätigkeiten welche nicht aufschiebbar sind.

Verfahrensablauf

Anfrage kommt über das Telefon, in Ausnahmefällen über E-Mail, wird direkt von uns in das System eingetragen

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine notwendig

Kosten

gebührenfrei

Bearbeitungsdauer

wird sofort bearbeitet/eingetragen und somit genehmigt

Hinweise

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Vertiefende Informationen

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Rechtsgrundlage

§16 StrG

Freigabevermerk

freigegeben am 24.08.2022