Informationen aus der Friedhofsverwaltung
Grabsteinkontrollen – Hinweise aus der Friedhofsordnung:
Die Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den Konstanzer Friedhöfen werden darauf hingewiesen für die Standsicherheit ihrer Grabsteine zu sorgen und diese besonders nach der Frostperiode zu kontrollieren.
Zusätzlich wird die Friedhofsverwaltung im Zuge der Verkehrssicherungspflicht alle Grabstätten auf standfeste Grabmale kontrollieren. Mangelhafte oder nicht standfeste Grabmale werden mit einem gelben Aufkleber markiert und die Angehörigen informiert. Bei Gefahr in Verzug, also Grabmale die umkippen könnten, werden umgehend entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorgenommen.
Die Kontrolle der Grabsteine ist notwendig, damit die Sicherheit der Friedhofsbesucher gewährleistet ist.
Pflege- und Mäharbeiten:
Um die Pflege- und Mäharbeiten auf den Friedhöfen bestmöglich zu gestalten bittet die Friedhofsverwaltung darum die Beet- und Rasenflächen frei zu halten und auf übermäßigen Grabschmuck und -zubehör in den Rasenflächen oder hinter den Grabsteinen zu verzichten.
Hundekot:
Leider nimmt der Hundekot auf den Friedhöfen und sogar auf Gräbern zu. Es riecht streng und ist manchmal unter Laub und hohem Gras nicht sofort zu erkennen und für Besuchende sowie Mitarbeiter äußerst ärgerlich. Die Friedhofsverwaltung möchte hiermit nochmals klarstellen, dass das Hinterlassen von Hundehaufen auf öffentlichen Flächen eine Ordnungswidrigkeit (vgl. § 118 OWiG) darstellt und entsprechend geahndet werden kann. Die Hinterlassenschaften der Hunde sind sofort zu beseitigen, damit Hunde weiterhin an der Leine auf den Friedhöfen mitgebracht werden dürfen.
Gegenseitige Rücksichtnahme auf den Friedhofsflächen:
Es wird beim Befahren der Wege darum gebeten die Würde des Ortes zu respektieren und auf alle Personen entsprechend Rücksicht zu nehmen. Dies gilt insbesondere für Fahrrad- und E-Scooterfahrer (die Benutzung ist grundsätzlich verboten).
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Mithilfe.
Allgemeiner wichtiger Hinweis
Liebe Grabinhaber*innen, liebe Friedhofsbesucher*innen,
wir bitten um Einhaltung der nachfolgenden Punkte:
1. Tigermücke:
Diese unliebsame Schnaken-Art breitet sich bei uns aus. Bitte lassen Sie kein Wasser in Schalen und Grabvasen ohne Blumeninhalt stehen. Drehen Sie bitte diese um, dass sich dort kein Wasser sammelt. Sehen Sie sich auch gerne den Aushang an.
2. Einsatz von Herbiziden (Gift)
Es ist strengstens untersagt chemische Unkrautbeseitigung mit Gift oder Herbiziden an und um die Grabstätten im Friedhof einzusetzen. Bitte unterlassen Sie den Einsatz dieser Mittel.
3. Abstellen von Vasen, Arbeitsgeräten im Heckenbereich:
Die Hecken in den Grabanlagen sind öffentliche Anlagen und gehören nicht zur Grabstätte. Der Bereich muss zur Pflege frei von Utensilien wie Rechen, Vasen, Schalen, Gießkannen etc. sein. Der Friedhof und die Gärtnerei der TBK werden die Utensilien bei Ihren Pflegegänge entfernen.
Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis.
Ihr Friedhofsteam
Anpassung der Bestattungsgebühren zum 01.01.2025
Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat am 17.12.2024 die Anpassung der Bestattungsgebühren zum 01.01.2025 beschlossen. Die ab 01.01.2025 gültige Bestattungsgebührenordnung finden Sie unten unter Downloads & Links.
„Konstanz summt“: Neue Wildblumenwiesen am Hauptfriedhof
Wildblumenwiesen sehen nicht nur schön aus, sondern bieten durch ihre Vielfalt eine wunderbare Nahrungsquelle für Insekten aller Art. Sowohl Wildbienen und Schmetterlinge als auch Heuschrecken und weitere Insekten fühlen sich dort wohl. Weil Wildblumenwiesen, gerade in der Stadt, nicht von alleine entstehen, haben sich die TBK und der BUND Konstanz mit seinen Ehrenamtlichen zusammengetan, um insgesamt 5 Wiesen auf dem Gelände des Hauptfriedhofes anzusäen. „Uns ist es wichtig die ökologische Vielfalt zu fördern. Schließlich haben wir viele freie Flächen zu bieten.“, so Daniel Hepfer, Leiter der Friedhöfe Konstanz. In zahlreichen Einsätzen haben BUND-Ehrenamtliche und TBK-Mitarbeiter*innen fünf Flächen, die insgesamt knapp 500 m2 ergeben, zu einer mehrjährigen Wiese angelegt. „Von den Einjährigen blühen bereits Nelkenleimkraut, Kornblume, Klatschmohn. Nächstes Jahr kommen Wiesen-Salbei & Co. dazu. Wenn man genau hinschaut, findet man die ersten Heuschrecken und Schwalbenschwänze.“, erklärt Jarid Zimmermann (BUND Konstanz).
Für eine nachhaltige Wildblumenwiese wählt man am besten Saatgutmischungen, die gebietsheimische Pflanzen enthalten. Die Wiesen am Hauptfriedhof haben eine Zusammenstellung aus mehrjährigen und einjährigen Pflanzen und werden hoffentlich vielen Insekten einen Lebensraum bieten. Zur Unterstützung der Insekten wurden an allen Standorten Wildbienenhotels stationiert um die Vielfalt weiter zu fördern.
Im Unterschied zu einjährigen Sommerblumenmischungen bieten diese Wiesen eine ausdauernde Flora, die ohne jährliches Umpflügen des Bodens auskommt und so die Insektenbrut im Boden intakt lässt. Gepflegt werden die neu angelegten Wiesen in Zukunft lediglich mit zwei Rückschnitten im Juni und September. Mit dem geringen Pflegeaufwand, insbesondere dem Entfernen des Mahdguts, fördert man den blütenreichen Charakter der Wiese.
„Konstanz summt“
Das Projekt hat das Ziel, Lebensraum für Insekten und andere Tiere in Konstanz zu schaffen und auf das Insektensterben aufmerksam zu machen. In Kooperation mit dem Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz gestalten der BUND und NABU öffentliche Flächen, Firmengelände und Gärten sozialer Einrichtungen insektenfreundlich um. Ehrenamtliche legen unter anderem Blühflächen und Sandbiotope an, pflanzen insektenfreundliche Sträucher und Stauden.
Beschwerden über Fahrradfahrer und Hunde auf den Friedhöfen
Der Friedhof ist ein Ort der Stille, Begegnungen und der Natur. Die Friedhöfe in Konstanz werden vielseitig von etlichen Besuchern genutzt. Jedoch müssen beim Besuch der Friedhöfe einige Regeln eingehalten werden.
Derzeit erreichen die Verwaltung des Friedhofes einige Beschwerden bezüglich dem Fahrradfahren, den Hinterlassenschaften von Hunden sowie freilaufenden Hunden auf den Friedhöfen.
Das Fahrradfahren ist auf den gesamten Friedhöfen laut Satzung verboten. Dieses Verbot wird zunehmend nicht beachtet. Die Fahrradfahrenden stören und gefährden andere Besuchende, Trauernde sowie teilweise sogar Trauerfeiern auf den Friedhöfen. Zudem kam es bereits zu Beinahezusammenstößen mit den Mitarbeitendes des Friedhofes und deren Arbeitsmaschinen sowie mit den gewerbetreibenden Gärtnern und Steinmetzen, die oftmals nicht mit den Fahrradfahrenden rechnen.
Die Hundehaltenden werden ebenfalls von der Friedhofsverwaltung aufgefordert, die Hinterlassenschaften der Hunde direkt zu entfernen und die Hunde an der Leine zu führen. Es wird immer wieder festgestellt, dass der Hundekot nicht nur in Randstreifen der Grabfelder zu finden ist, sondern auch an oder auf Grabstätten. Die Hundetüten werden von den Technischen Betrieben und der Stadtverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Friedhofsverwaltung appelliert daher an die Nutzenden des Friedhofes, dass Fahrradfahren zu unterlassen, die Hinterlassenschaften der Hunde zu beseitigen und die Hunde an der Leine zu führen.
Öffnung der Friedhofsverwaltung
Der Zugang zur Friedhofsverwaltung im EG ist zu den Allgemeinen Sprech- und Öffnungszeiten möglich. Diese sind:
Montag bis Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr
Montag und Dienstag: 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 13.30 - 17.00 Uhr.
Der Zugang zum 1. OG ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Anfragen, Auskünfte und Termine können auch
- telefonisch unter Tel. 07531 997-290 und
- online unter auskunft@ebk-tbk.de und
- am Informationsschalter auf der linken Seite des Gebäudes
eingeholt bzw. vereinbart werden.
Anreise und Parkmöglichkeiten Hauptfriedhof
Der Hauptfriedhof kann sowohl zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Lastenrad, mit dem E-Bike, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto erreicht werden.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Am Hauptportal des Friedhofes, südlich der Aussegnungshalle, befindet sich die Bushaltestelle „Friedhof“ in der Wollmatinger Straße. Von dort aus kann das jeweilige Ziel auf dem Friedhof erreicht werden.
Parkmöglichkeiten für Fahrrad oder Lastenrad:
Am Parkplatz des Friedhofes im Riesenbergweg 12 stehen den Besuchern ausreichend viele Abstellmöglichkeiten nördlich des Verwaltungsgebäudes zur Verfügung.
Mit dem Auto:
Den Besuchern des Hauptfriedhofes stehen 2 kleine Parkplätze im Riesenbergweg 12 in unmittelbarer Nähe zum Eingang und Verwaltungsgebäude des Friedhofes zur Verfügung.
Die beiden Parkplätze dürfen nur mit Pkws bis 2,7 Tonnen Gewicht genutzt werden.
Tagsüber von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr (auf dem Parkplatz südlich des Verwaltungsgebäudes) bzw. von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr (auf dem westlichen Parkplatz neben dem Alten Bannweg) dürfen die Pkws mit Parkscheibe maximal zwei Stunden geparkt werden.