Notwendige Baumentnahmen im Stadtgebiet
Grundsätzlich werden Bäume nur dann entnommen, wenn die Verkehrssicherheit nicht mehr durch Baumpflegemaßnahmen hergestellt werden kann oder der Baum so stark geschädigt ist, dass keine Entwicklung am Standort mehr möglich ist. Alle entnommenen Bäume werden wenn möglich am selben Ort oder in der unmittelbaren Nähe nachgepflanzt.
Wenn es möglich ist, werden die Baumstandorte vergrößert und mit geeignetem Baumpflanzsubstrat aufgefüllt, um für die Zukunft einen größeren Wurzelraum zu erhalten. Da dies teilweise planerisch sehr aufwendig ist, kann es bei den Nachpflanzungen zu Verzögerungen um eine Pflanzsaison kommen. In Ausnahmefällen wird der Standort aufgegeben und der Baum an anderer Stelle nachgepflanzt.
Artenschutzrechtliche Belange werden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, bei Bedarf werden externe Gutachter eingeschaltet.
Hier können Sie sich die Liste der geplanten und ggfs. bereits durchgeführten Baumentnahmen herunterladen. Die Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
TBK Baumentnahmeentscheidungen 2024 (31 KB)