FAQ BauGemeinsam am Hafner

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Baugemeinschaften am Hafner.

Was ist eine Baugemeinschaft?

Eine Baugemeinschaft ist ein Zusammenschluss von Menschen, die gemeinsam ihr zukünftiges Zuhause planen und bauen. Dabei können sie Wohnformen, Gemeinschaftsflächen und das Zusammenleben aktiv mitgestalten. Durch das gemeinsame Planen und Bauen lassen sich zudem Kosten teilen und wirtschaftliche Vorteile nutzen.

Wie finde ich Gleichgesinnte für eine Baugemeinschaft? Wie vernetze ich mich mit anderen Interessierten an gemeinschaftlichem Bauen?

Die Stabsstelle „Entwicklung Hafner“ organisiert regelmäßig Netzwerktreffen „BauGemeinsam“, die sich speziell dem Thema Bauen in Gemeinschaft am Hafner widmen und sich an Interessierte für die jeweils aktuell vergaberelevanten Baugebiete richten. Neben Input seitens der Projektgruppe zur aktuellen Projektentwicklung am Hafner, geben regelmäßig ExpertInnen mit Erfahrung im Bereich Baugmeinschaftsprojekten weiter. Zudem lädt dieses Veranstaltungsformat ganz explizit zum Austauschen und Vernetzen ein, um Gleichgesinnte zusammen zu bringen. Entstehende oder bestehende Baugemeinschaften haben die Möglichkeit, sich zudem zu präsentieren und neue Mitglieder zu gewinnen.
 
Zudem bietet diese Webseite die Möglichkeit einen Steckbrief zu veröffentlichen, um als Baugemeinschaft neue Mitglieder anzusprechen. Auch Einzelparteien können sich vorstellen und Ihre Ideen eines Wohnprojekts kurz darlegen. Eine Möglichkeit der Kontaktaufnahme ist für Gleichgesinnte vorhanden.

Hier geht's zum Steckbrief.

Im Hafner-Newsletter informiert die Stabsstelle regelmäßig zur aktuellen Entwicklung rund um das Hafner-Projekt. Baugemeinschaften können auch über den Newsletter eine Kurzvorstellung streuen. Kommen Sie gern über neuer-stadtteil@konstanz.de auf uns zu.

Kann man einer bestehenden Baugemeinschaft noch beitreten?

Nutzen Sie gern die unter Wie finde ich Gleichgesinnte für eine Baugemeinschaft angeführten Optionen um die für Sie passende Baugemeinschaft zu finden und zu kontaktieren. Je nach Projektstand sind bestehende Baugemeinschaften noch auf der Suche nach weiteren Mitgliedern.

Kann ich/können wir selbst eine Baugemeinschaft gründen?

Grundsätzlich kann jede und jeder eine Baugemeinschaft gründen. Dafür braucht es vor allem eine gemeinsame Idee und Menschen, die Lust haben, ihr zukünftiges Zuhause gemeinsam zu entwickeln. Ob Familien, Paare, Singles oder Freunde – Baugemeinschaften sind so vielfältig wie ihre Mitglieder.

Wie viele Personen braucht eine Baugemeinschaft?

Das hängt vom geplanten Wohnprojekt ab. Eine Baugemeinschaft kann bereits aus wenigen Personen bestehen – genauso können sich größere Gruppen zusammenschließen. Abhängig von der geplanten Wohnform werden entsprechende Anzahlen an Wohneinheiten gebaut. Wichtig ist vor allem, dass die Mitglieder eine gemeinsame Idee für ihr zukünftiges Zuhause haben.

Wann und wie werden die Grundstücke am Hafner vergeben?

Nachdem der Bebauungsplan rechtskräftig ist, beginnt 2027 die Vergabephase für den 1. Unterbauabschnitt. Den genauen Ablauf finden Sie im Handlungsrahmen Konzeptvergabe Hafner 2024 (2,3 MB).

Die Baugrundstücke werden nach einer Konzeptvergabe veräußert, der Verkauf erfolgt zum gutachterlich ermittelten Festpreis und nicht an Meistbietende. Den Zuschlag erhalten diejenigen BauherrInnen, die den Wettbewerb der Ideen hinsichtlich architektonischer, sozialer und ökologischer Kriterien für sich entscheiden.

Ist es noch möglich sich als Baugemeinschaft zu bewerben?

Ja, die Vergabe von Grundstücken im ersten Bauabschnitt startet etappenweise ab 2027.

Welche Wohnformen gibt es am Hafner? Eignen sich diese für Baugemeinschaften?

Im Quartier entstehen zwei Wohnformen: Mehrfamilienhäuser in Form von Geschosswohnungsbau und Townhouses bzw. Reihenhäuser. Beide Wohnformen sind für Baugemeinschaften realisierbar.


Geschosswohnungsbauten haben je nach Lage vier bis fünf Geschosse. Im ersten Bauabschnitt sind rund 50 Parzellen für diese Bauform vorgesehen. Ausgewählte Gebäude sind für bestimmte Zielgruppen vorgesehen. Dazu gehören geförderte Wohnungen, Wohnraum für Studierende und Auszubildende, Mitarbeitendenwohnungen aber auch für Genossenschaften und gemeinschaftliche Wohnprojekte in Form von Baugemeinschaften.
Die Gebäude gruppieren sich um grüne Innenhöfe, die durch Spielbereiche, Aufenthaltsflächen und Fahrradstellplätze gemeinschaftlich genutzt werden.


Townhouses und Reihenhäuser richten sich gezielt an, Lebensgemeinschaften und Baugemeinschaften. Im ersten Bauabschnitt sind rund 170 Einzelgrundstücke für diese Bauform vorgesehen, für Baugemeinschaften können je nach Baufeld bis zu 12 nebeneinanderliegende Grundstücke gemeinsam betrachtet werden. Maximal drei Vollgeschosse sind möglich.

Welche Grundstücke sind für Baugemeinschaften vorgesehen?

Nicht alle Parzellen kommen gleichzeitig auf den Markt, die Vergabeabschnitte orientieren sich am Erschließungsfortschritt des ersten Bauabschnitts. Prinzipiell können sich Baugemeinschaften auf alle auszuschreibenden Townhouse(-zeilen) oder Geschosswohnbauparzellen bewerben, wobei einige Parzellen einer Direktvergabe (bspw. an AlteigentümerInnen der früheren Ackerflächen, die sich eine Erstzugriffsoption gesichert haben) unterliegen.
Baugemeinschaften werden sich ab 2027 über eine Vergabeplattform bewerben können, aus der verfügbare Parzellen ersichtlich sind.

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

Zum prinzipiellen Ablauf des Bewerbungsverfahrens ist der Handlungsrahmen Konzeptvergabe Hafner 2024 (2,3 MB) hilfreich
 
Ab Seite 32 finden Sie Informationen speziell für Baugemeinschaften. Wir arbeiten derzeit an einer merklichen Vereinfachung der bis zur Reservierungsphase notwendigen Bewerbungsbestandteile.
 
Die Reservierungsphase wird weiterhin rd. ein Jahr in Anspruch nehmen. Diese Zeit werden Sie und Ihre Mitglieder bis zur Baugenehmigung benötigen. Die Bewerbungs- und Auswahlphase wird aller Voraussicht nach verkürzt, auch werden Sie für den Einstieg in die Bewerbung voraussichtlich keine Leistungsphase 2 HOAI benötigen. Wir versuchen die Bewerbungsphase für Ihren Einstieg einfach und zugänglich zu gestalten.

Wie funktioniert die Wärmeversorgung?

Sie werden die Möglichkeit haben, sich an das Nahwärmenetz der Wärmeversorgung Hafner GmbH anzuschließen, eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Konstanz GmbH und der Solarcomplex AG. Nähere Informationen erhalten Sie bei Felix Görlach, Leiter Energie und Wasser der Stadtwerke Konstanz GmbH unter f.goerlach@stadtwerke-konstanz.de.
Dies ist ein optionales Angebot der Wärmeversorgung Hafner GmbH ohne Anschlusszwang.
Eigene Lösungen zur Wärmeversorgung – beispielsweise mit einer eigenen Wärmepumpe – sind grundsätzlich möglich.

Welcher Energiestandard ist im Hafner vorgesehen bzw. verpflichtend?

Für Wohnnutzungen gilt gemäß dem Gemeinderatsbeschluss 2022-2249/1 der Effizienzhausstandard 40 (EH 40) der KfW als Mindeststandard. Dies bedeutet, dass das Gebäude lediglich 40 % des Primärenergiebedarfs und 55 % des Transmissionswärmeverlusts des gesetzlichen Referenzgebäudes aufweisen darf. Dieser Standard wird von der KfW gefördert.
Für gewerbliche Nutzungen gilt gemäß dem Klimaschutzkonzept Konstanz, der Effizienzgebäudestandard 55 (EG 55) der KfW als Mindestvorgabe. Dies bedeutet, dass das Gebäude lediglich 55 % des Primärenergiebedarfs aufweisen darf. Im Vergleich zum aktuellen Mindeststandard nach Gebäudemodernisierungsgesetz werden beim EG 55 höhere Anforderungen an die Gebäudehülle gestellt, die die Energieeffizienz erhöhen. Die Förderung dieses Standards durch die KfW läuft momentan aus, die Förderung des EG 40 Standard läuft weiter.
Wichtig ist zudem, dass weder fossile noch biomassebasierte Energieträger zur Wärmeversorgung der Gebäude eingesetzt werden dürfen.

Mit welchen Baukosten müssen wir rechnen?

Die Stabsstelle Entwicklung Hafner kann keine verbindliche Aussage zu anfallenden Baukosten für Bauprojekte am Hafner treffen. Von der Kommunikation voraussichtlicher Baukosten wird Abstand genommen. Die Preisentwicklung ist abhängig von zahlreichen wirtschaftlichen Faktoren. Gleichzeitig beeinflussen individuell sehr unterschiedliche Anforderungen der BauherrInnen die Baukosten enorm. Eine valide Kostenberechnung für Ihr Projekt müssen Sie entsprechend selbst bzw. im Dialog mit FachexpertInnen und Banken bedarfsgerecht durchführen.