Leistungen

Wohnsitz anmelden

Wenn Sie eine neue Hauptwohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Derzeit wird in Baden-Württemberg der Online-Service zur elektronischen Wohnsitzanmeldung schrittweise eingeführt. Sie können Ihren neuen Hauptwohnsitz in Konstanz auch online anmelden.

Als Hauptwohnung gilt:

  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen.
  • Wenn Sie verheiratet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • Wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Wenn Sie die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen können: Ihre Wohnung, in der Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.
  • Wenn Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, ist Ihre Hauptwohnung die vorwiegend von Ihnen benutzte Wohnung.

Zuständige Stelle

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für Ihre Wohnortgemeinde erfüllt.
Bürgerbüro [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Untere Laube 24
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 7531 900 0
Fax +49 7531 900-2378
Ortsverwaltung Dettingen-Wallhausen [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Kapitän-Romer-Straße 4
78465 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 7533 936813
Ortsverwaltung Litzelstetten [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Großherzog-Friedrich-Straße 10
78465 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 7531 9423790

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Umzug

Verfahrensablauf

Um sich anzumelden, müssen Sie in der Regel persönlich bei der Meldebehörde erscheinen. Die Meldebehörde erfasst Ihre neuen Daten und legt Ihnen einen Ausdruck der Daten vor. Die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Daten bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift auf dem Ausdruck.

Sie können Ihre Familienangehörigen ebenfalls anmelden, wenn diese mit Ihnen bisher in der gleichen Wohnung gewohnt haben und mit Ihnen umziehen.

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Erforderliche Unterlagen

Die Meldebehörde kann von Ihnen weitere Unterlagen verlangen. Dies sind in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausweise der Familienangehörigen: Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, müssen Sie die Geburtsurkunde vorlegen.
  • Bescheinigung des Wohnungsgebers

Bei Zuzügen aus dem Ausland sind zusätzlich folgende Urkunden im Original erforderlich:

  • Urkunden zum Familienstand (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil)
  • Geburtsurkunden der Kinder

Sollten die Urkunden nicht in Deutsch oder International (in Englisch) verfasst sein, ist eine entsprechende Übersetzung mitzubringen. Die Unterlagen sind unabhängig davon vorzulegen, ob die Personen mit zuziehen.

Tipp: Sie können gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisieren lassen.

Kosten

keine

Hinweise

Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.

Freigabevermerk

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