Vorkaufsrecht der Gemeinde
Nach Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrages über ein Grundstück hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht.
Zuständige Stelle
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Leistungsdetails
Voraussetzungen
Für die Eigentumsänderung des Grundstücks im Grundbuch wird ein Negativzeugnis benötigt, mit dem bescheinigt wird, dass entweder kein Vorkaufsrecht der Gemeiner besteht oder sie dieses nicht ausübt.
Verfahrensablauf
Das Negativzeugnis wird üblicherweise durch den beurkundenden Notar bzw. die Notarin angefordert.
Fristen
Zwei Monate nach Eingang des Kaufvertrages.
Erforderliche Unterlagen
Der notarielle Kaufvertrag wird in der Regel vom Notar bzw. der Notarin vorgelegt.
Kosten
Für die Ausstellung des Negativzeugnisses wird eine Gebühr von 40,00 € erhoben.
Bearbeitungsdauer
Die Nichtausübung oder Ausübung des Vorkaufsrechtes muss innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Kaufvertrages erklärt werden.
Rechtsgrundlage
- §§ 24 - 28 Baugesetzbuch (BauGB)
- § 29 Wassergesetz (WG)
- § 29 Landeswaldgesetz (LWaldG)