Leistungen

Vorkaufsrecht der Gemeinde

Nach Zustandekommen eines rechtswirksamen Kaufvertrages über ein Grundstück hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht.

Zuständige Stelle

Vorkaufsrechte [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Untere Laube 24
78462 Konstanz
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Kontakt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Für die Eigentumsänderung des Grundstücks im Grundbuch wird ein Negativzeugnis benötigt, mit dem bescheinigt wird, dass entweder kein Vorkaufsrecht der Gemeiner besteht oder sie dieses nicht ausübt.

Verfahrensablauf

Das Negativzeugnis wird üblicherweise durch den beurkundenden Notar bzw. die Notarin angefordert.

Fristen

Zwei Monate nach Eingang des Kaufvertrages.

Erforderliche Unterlagen

Der notarielle Kaufvertrag wird in der Regel vom Notar bzw. der Notarin vorgelegt.

Kosten

Für die Ausstellung des Negativzeugnisses wird eine Gebühr von 40,00 € erhoben.

Bearbeitungsdauer

Die Nichtausübung oder Ausübung des Vorkaufsrechtes muss innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Kaufvertrages erklärt werden.

Rechtsgrundlage

  • §§ 24 - 28 Baugesetzbuch (BauGB)
  • § 29 Wassergesetz (WG)
  • § 29 Landeswaldgesetz (LWaldG)