Verlängerung Bootsliegeplatz (Bootsliegeplätze)
Die Stadt Konstanz vermietet 295 Liegeplätze am Uferbereich Seerhein und Schänzle. Liegeplatzmieter müssen die Verlängerung des Mietverhältnisses schriftlich beantragen. Die Verlängerung wird jeweils für die Zeit vom 01.04. bis 31.03. des Folgejahres beantragt.
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Leistungsdetails
Voraussetzungen
Liegeplatzmieter müssen Eigentümer des Bootes sein, das an den Liegeplatz angelegt wird. Liegeplatzmieter müssen ihren Hauptwohnsitz in Konstanz (einschließlich Ortsteile) haben. Die Liegeplatzordnung der Stadt Konstanz für den Uferbereich Seerhein und Schänzle ist zu beachten.
Verfahrensablauf
Der Antrag für die Wiederzuteilung ist in der Zeit vom 01.12. bis 31.01. zu stellen.
Fristen
Antragstellung vom 01.12. bis 31.01. des Folgejahrs. Der Antrag gilt als Angenommen, wenn nicht bis 28.02. widersprochen wird.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Es ist das Antragsformular zu verwenden, das Sie unter "Formulare und Online-Dienste zu dieser Leistung" herunterladen können. Formlose Anträge oder Anträge auf nicht mehr gültigen Formularen werden zurückgewiesen. Dem Antrag ist eine Haftpflichtversicherungspolice und die gültige Zulassungsurkunde beizufügen. Sofern dem Amt für Liegenschaften und Geoinformation bereits eine gültige Zulassungsurkunde vorliegt, kann auf die erneute Vorlage verzichtet werden.
Rechtsgrundlage
Liegeplatzordnung der Stadt Konstanz für den Uferbereich Seerhein und Schänzle.