Leistungen

Reisepass - Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Für die Ausstellung von Reisepässen für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland sind grundsätzlich die deutschen Auslandsvertretungen vor Ort zuständig. Dies sind für die Schweiz die deutsche Botschaft in Bern sowie die Honorarkonsulate in Zürich, Basel und Lugano.

Zuständige Stelle

Bürgerbüro [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Untere Laube 24
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 7531 900 0
Fax +49 7531 900-2378

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Stadt Konstanz kann für Sie, wenn nachweislich ein wichtiger Grund besteht, einen Reisepass ausstellen, wenn die zuständige deutsche Botschaft hierzu ihre Zustimmung erteilt.

Verfahrensablauf

Wegen des hohen Bearbeitungsaufwands kann die Stadt Konstanz Anträge nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0049 7531 900-8080 entgegennehmen.

Der Reisepass muss persönlich beantragt werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zum Reisepass.

Fristen

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Erforderliche Unterlagen

Bei der Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Konstanz sind folgende Unterlagen im Original mitzubringen:

  • bisheriger Reisepass
  • Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
  • Heiratsurkunde mit Namensführung / Auszug aus dem Familienbuch (bei Schweizer Heiratsurkunden muss die Namensführung vorliegen - Namensbestätigung vom Standesamt 1 in Berlin)
  • Einbürgerungsurkunde (nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag)
  • Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (z.B. Schweizer Einbürgerungsurkunde)
  • Ausländerausweis / Aufenthaltsbewilligung
  • Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland
  • Aktuelle Wohnsitzbestätigung der Schweizer Meldebehörde mit dem Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (nicht älter als 3 Monate)
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (kann gerne im Bürgerbüro am Selbstbedienungsterminal für eine zusätzliche Gebühr von 7 € gemacht werden (Ausnahme: Säuglinge/Kleinkinder))

Sofern für ein Kind unter 18 Jahren ein Reisepass beantragt wird, ist die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich und es werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil
  • Pass oder Personalausweis der Eltern
  • Ausländerausweis der Eltern
  • Heiratsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch der Eltern mit Namensführung
  • Abmeldebestätigung der Eltern vom letzten Wohnort in Deutschland

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.

Kosten

  • antragstellende Person ab 24 Jahren: 172 Euro
  • antragstellende Person unter 24 Jahren: 107 Euro

Hinweise

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Freigabevermerk

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