Personalausweis - Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
Für das Jahr 2024 sind die Termine für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland ausgebucht.
Termine für das Jahr 2025 können noch nicht vereinbart werden.
Wir bitten Sie, sich an Ihre zuständige deutsche Botschaft oder eine andere deutsche Gemeinde zu wenden.
Für die Ausstellung von Personalausweisen für Deutsche, die im Ausland leben, sind grundsätzlich die jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen vor Ort zuständig. Für Deutsche, die in der Schweiz leben, ist dies die deutsche Botschaft in Bern.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Stadt Konstanz kann für Sie, wenn nachweislich ein wichtiger Grund besteht, einen Personalausweis ausstellen, wenn die zuständige deutsche Botschaft hierzu ihre Zustimmung erteilt.
Verfahrensablauf
Wegen des hohen Bearbeitungsaufwands kann die Stadt Konstanz Anträge nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0049 7531 900-8080 entgegennehmen.
Der Personalausweis muss persönlich beantragt und abgeholt werden. Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zum Personalausweis.
Fristen
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Erforderliche Unterlagen
Bei der Vorsprache im Bürgerbüro der Stadt Konstanz sind folgende Unterlagen im Original mitzubringen:
- bisheriger Personalausweis und/oder Reisepass
- Geburtsurkunde / Abstammungsurkunde
- Heiratsurkunde mit Namensführung / Auszug aus dem Familienbuch (bei Schweizer Heiratsurkunden muss die Namensführung vorliegen - Namensbestätigung vom Standesamt 1 in Berlin)
- Einbürgerungsurkunde (nach Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag)
- Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit (z.B. Schweizer Einbürgerungsurkunde)
- Ausländerausweis / Aufenthaltsbewilligung
- Abmeldebestätigung vom letzten Wohnort in Deutschland
- Aktuelle Wohnsitzbestätigung der ausländischen Meldebehörde mit dem Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (nicht älter als 3 Monate)
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (kann gerne im Bürgerbüro am Selbstbedienungsterminal für eine zusätzliche Gebühr von 7 € gemacht werden (Ausnahme: Säuglinge/Kleinkinder))
Sofern für ein Kind unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt wird, ist die persönliche Vorsprache des Kindes erforderlich und es werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
- Zustimmungserklärung der erziehungsberechtigten Elternteile bzw. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil
- Pass oder Personalausweis der Eltern
- Ausländerausweis der Eltern
- Heiratsurkunde / Auszug aus dem Familienbuch der Eltern mit Namensführung
- Abmeldebestätigung der Eltern vom letzten Wohnort in Deutschland
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden und Dokumente notwendig sein.
Kosten
- antragstellende Person ab 24 Jahren: 67,00 Euro
- antragstellende Person unter 24 Jahren: 52,80 Euro
Hinweise
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Freigabevermerk
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