Neubeantragung Bootsliegeplatz (Bootsliegeplätze)
Die Stadt Konstanz vermietet 295 Liegeplätze am Uferbereich Seerhein und Schänzle. Die Liegeplätze werden nach einer Vormerkliste vermietet. Die Vormerkliste ist derzeit für Neuanträge geschlossen und wird wieder geöffnet, wenn sie höchstens 50 Personen enthält (siehe Verfahrensablauf).
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Bootsliegeplätze, Kleingärten,
Landwirtschaftliche Verpachtungen,
Wochenmarkt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Liegeplatzmieterinnen und –mieter müssen ihren Hauptwohnsitz in Konstanz (einschließlich Ortsteile) haben.
Verfahrensablauf
Personen, die bereits auf der Vormerkliste stehen, müssen jährlich einen Antrag auf Verbleib auf der Vormerkliste stellen. Wird der Antrag nicht, zu früh oder zu spät gestellt, wird die Person aus der Vormerkliste gestrichen.
Neuanträge von Personen, die bisher nicht auf der Warteliste stehen, werden nicht bearbeitet!
Fristen
Antragstellung vom 01.11. bis 31.12. Zu früh oder zu spät gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Erforderliche Unterlagen
Der Antrag muss schriftlich gestellt werden. Bitte verwenden Sie das auf dieser Seite zum Herunterladen angebotene Formular.
Bitte beachten Sie, dass die Warteliste derzeit geschlossen ist. Es können nur Personen einen Antrag stellen, die bereits auf der Warteliste stehen und Ihren Antrag verlängern möchten.
Neuanträge von Personen, die bisher nicht auf der Warteliste stehen, werden nicht bearbeitet!
Rechtsgrundlage
Liegeplatzordnung der Stadt Konstanz für den Uferbereich Seerhein und Schänzle.