Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister folgende Informationen geben:
- Vor- und Familienname
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- gegebenenfalls die Tatsache, dass die Person verstorben ist.
Hinweis: Oder möchten Sie wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind (Selbstauskunft)?
Auf Nachfrage gibt Ihnen Ihre Gemeinde darüber Auskunft.
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
die Meldebehörde des letzten bekannten Wohnortes der gesuchten Person
Meldebehörde ist
- die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes oder
- die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt
Kontakt
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Leistungsdetails
Voraussetzungen
für eine einfache Melderegisterauskunft: keine
Die Meldebehörde benötigt aber Angaben über die gesuchte Person wie z.B. Name, Vorname, frühere Anschrift/en und Geburtsdatum. Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die gesuchte Person eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem müssen Sie erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels verwenden.
Verfahrensablauf
Die einfache Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie können den Antrag
- mündlich in der Behörde stellen,
- mit der Post oder E-Mail übermitteln oder
- je nach Angebot der Gemeinde auch online stellen.
Achtung: Bei manchen Meldebehörden wird Ihr Antrag erst bearbeitet, wenn Sie die Gebühr bezahlt haben.
Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.
Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre im Melderegister unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.
Mehrere Melderegisterauskünfte auf einmal können Sie über das Meldeportal in Baden-Württemberg erhalten.
Hinweis: Die Daten dürfen nicht für Zwecke der Werbung und des Adresshandels genutzt werden.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Konstanz:
- Die Gebühr für eine einfache Melderegisterauskunft beträgt 10,00 Euro.
- Die Gebühr für eine erweiterte Melderegisterauskunft beträgt 15,00 Euro.
Sollten Sie eine Rechnung über die obengenannten Melderegisterauskünfte wünschen, fallen weitere 12,50 Euro Verwaltungsgebühren an.
Die Gebühren haben Sie auch dann zu tragen, wenn
- die von Ihnen gesuchte Person in der Gemeinde nicht gemeldet ist,
- die von Ihnen gesuchte Person in den jeweiligen Datenbeständen
- aufgrund fehlender oder ungenauer Angaben nicht ausreichend identifiziert werden und
- deshalb nicht ermittelt werden kann oder
- Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass Sie bei einer schriftlich beantragten Melderegisterauskunft die Verwaltungsgebühren im Voraus zu zahlen haben. Bitte fügen Sie bei schriftlichen Anfragen entweder das Bargeld, einen Verrechnungsscheck oder eine Abbuchungsermächtigung in Höhe der Gebühr bei.
Vertiefende Informationen
Benötigen Sie ausführlichere Daten, können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Sie können auch eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) beantragen.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen der Stadt Konstanz und wurde am 10.02.2020 freigegeben.