Leistungen

Konzessionsverträge, Löschwasservereinbarung und Gestattungsvertrag mit ABBs

 

Der öffentliche Verkehrsraum der Stadt Konstanz erfüllt vielschichtige Funktionen. Er ist Träger für den Fahrzeug-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr in der Stadt. Zugleich nimmt er die gesamte urbane Infrastruktur für die leitungsgebundene Ver- und Entsorgung im Straßenuntergrund auf (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Wärme, Telekommunikation, Straßenbeleuchtung, Steuerungskabel etc.).

Übergeordnetes Ziel dieser Allgemeinen Benutzungsbedingungen ist es, die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums als Träger der leitungsgebundenen Infrastruktur für die Ver- und Entsorgungseinrichtungen so zu steuern und zu koordinieren, dass der öffentliche Verkehrsraum alle Funktionen bestmöglich erfüllen kann und durch Bauarbeiten möglichst wenig beeinträchtigt wird. Die Stadt legt bei der Anwendung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen Wert auf eine Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer und aller Leitungsträger.

Zuständige Stelle

Amt für Liegenschaften und Geoinformation.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Tiefbauarbeiten für Ver- und Entsorgungsleitungen im öffentlichen Raum müssen abgestimmt und genehmigt werden.

Für Leitungsträger erfolgt die Abstimmung der Baumaßnahme im Baustelleninformationssystem der Stadt Konstanz (BIS). Die Koordinierung muss durch den Bauherrn bzw. Eigentümer rechtzeitig erfolgen. Nach erfolgter Koordinierung muss die Aufgrabung bei der Straßenverkehrsbehörde (Bürgeramt) beantragt werden, und zwar von einer qualifizierten Straßenbaufachfirma. Das Bürgeramt erteilt Ihnen dann auch die Genehmigung zur Aufgrabung.

Nachdem die Baumaßnahme koordiniert ist erfolgt mit dem Amt für Liegenschaften und Geoinformation bei Bedarf eine vertragliche Abstimmung, sofern die Grundstücksnutzung nicht bereits Kraft Gesetz oder gültigen Konzessionsverträge geregelt ist (z.B. Wärmeleitungen zwischen mehreren Gebäudekomplexen).

Verfahrensablauf

Siehe Voraussetzungen. Der Bedarf an einer möglicherweise erforderlichen privatrechtlichen Vereinbarung zur Grundstücksnutzung wird im Rahmen der Koordinierung geprüft.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Hinweise

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Rechtsgrundlage

BGB, Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des öffentlichen Verkehrsraums zur Verlegung und zum Betrieb von Leitungen, Straßengesetz.

Freigabevermerk

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