Leistungen

Konstanzer Sozial- & Pflegefamilienpass

Den Konstanzer Sozialpass bzw. Pflegefamilienpass beantragen

Sie können den Konstanzer Sozialpass bzw. Pflegefamilienpass erhalten, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Wer kann den Konstanzer Sozialpass erhalten ?

  • BezieherInnen von Bürgergeld nach dem SGB II
  • BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung nach SGB XII
  • BezieherInnen von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • BezieherInnen von Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz oder
  • BezieherInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Bewohner von Konstanzer Pflegeheimen, die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII erhalten

die in der Stadt Konstanz wohnen und den aktuellen Bescheid für eine der o. g. Leistungen vorlegen.

Wer kann den Konstanzer Pflegefamilienpass erhalten ?

  • Vollzeitpflegeeltern (und deren im Haushalt lebende minderjährige Kinder) sowie
  • Kindertagespflegepersonen (und deren Ehe- bzw. Lebenspartner*in sowie im Haushalt lebende, eigene minderjährige Kinder)

Die Personen müssen in der Stadt Konstanz wohnen.

Welche Vergünstigungen beinhaltet der Konstanzer Sozialpass bzw. der Pflegefamilienpass ?

  • Besuch von Schwaketenbad, Rheinstrandbad und Freibad der Bodenseetherme zum um 50% ermäßigten Tarif (aufgerundet auf volle 10 cent) gegenüber dem Tarif, der ohne den Sozialpass zu entrichten wäre
  • Ermäßigter Jahresbeitrag in der Stadtbücherei entsprechend der aktuell gültigen Benutzungsordnung
  • Ermäßigter Eintritt im Rosgartenmuseum von 1 Euro
  • Ermäßigter Eintritt bei Veranstaltungen des Stadttheaters Konstanz
  • Ermäßigter Eintritt bei Veranstaltungen der Südwestdeutschen Philharmonie Konstanz
  • Ermäßigung bei Angeboten der Volkshochschule um 80 %
  • Ermäßigung der Gebühren der Musikschule Konstanz um 80 % für Minderjährige
  • für die Nutzung der Busse der Stadtwerke Konstanz und der Fähre Konstanz-Meersburg zahlen Erwachsene u. Minderjährige ab 15 Jahren 50%, Minderjährige unter 15 Jahren 25% des Normalpreises
  • Auf Antrag Erstattung von 50% der monatlichen Kosten des Deutschland-Tickets (derzeit 49 €) und von 50% der jährlichen Kosten des JugendticketBW (derzeit 365 €), somit 24,50 EUR/Monat Zuschuss zum Deutschlandticket sowie 182,50 EUR/Jahr Zuschuss zum Jugendticket BW. Da die Preise der Tickets für 2024 noch nicht geklärt sind, wurden die Zuschussbeträge zunächst auf diese Höhe festgelegt bzw. begrenzt.
  • Ermäßigung bei Angeboten der Chancengleichheitsstelle der Stadt Konstanz um 80 %
  • Zuschuss zu Vereinsbeiträgen für Minderjährige zu 80 % gegen Vorlage von Zahlungsbelegen
  • Ermäßigung der Teilnahmebeiträge im Ferienprogramm für Minderjährige zu 80%
  • Ermäßigung der Teilnahmebeiträge in der verlässlichen Ferienbetreuung für Minderjährige zu 83%
  • Ermäßigung der Teilnahmebeiträge für Angebote von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit (ohne Ferienfreizeiten), wie z. B. dem KiKuZ für Minderjährige zu 80%
  • Zuschuss zu Teilnahmeentgelten für betreute Ausflüge (mit Übernachtung) mit einer Dauer von bis zu vier Tagen zu 80%, wenn sie von anerkannten Trägern der Jugendhilfe veranstaltet werden
  • Zuschuss zu Teilnahmeentgelte für betreute Ausflüge (mit Übernachtung) unabhängig von ihrer Dauer zu 80%, wenn sie von Trägern veranstaltet werden, die nicht als Träger der Jugendhilfe anerkannt sind
  • Ermäßigung der Teilnahmebeiträge für Angebote von Senioreneinrichtungen, wie z. B. dem Seniorenzentrum, und von Stadtteilzentren, wie z. B. dem Treffpunkt Petershausen, zu 80%
  • Ermäßigter Eintritt in Ausstellungen im Kulturzentrum von 1 Euro.
  • Ermäßigte Gebühr beim Anwohnerparken

Die verbleibenden Eigenanteile können bei Minderjähri­gen eventuell im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe­paketes von den hierfür zuständigen Leistungsstellen übernommen werden.

Den Zuschuss für die Vereinsbeiträge für Minderjährige können Sie zusammen mit dem Konstanzer Sozialpass bzw. Pflegefamilienpass beantragen.

Als Nachweis über die Zahlung der Vereinsbeiträge legen Sie bitte die Kontoauszüge oder andere Zahlbelege vor.

Für die Zahlung des Zuschusses zum Deutschland-Ticket oder zum Jugendticket BW füllen Sie bitte das hierfür vorgesehene Antragsformular sorgfältig aus und legen eine Kopie des jeweiligen Tickets bei. Um den Aufwand für die Antragstellung zu minimieren, sollte sich der Antrag auf mehrere Monate beziehen.

Bei Angeboten durch Dritte empfehlen wir im Einzelfall zu erfragen, ob Sie durch den Konstanzer Sozialpass eine Vergünstigung erhalten können.

Verfahrensablauf

Ausstellung und Gültigkeit des Konstanzer Sozialpasses bzw. des Pflegefamilienpasses:

Für jedes berechtigte Familienmitglied wird ein eigener Pass ausgestellt. Der Konstanzer Sozialpass bzw. Pflegefamilienpass ist nur gültig in Verbindung mit dem Personalausweis oder Reisepass. Die Gültigkeitsdauer beträgt 6 Monate, bei einer Verlängerung müssen die notwendigen Nachweise erneut vorgelegt werden.

Wichtige Hinweise: Der Konstanzer Sozialpass bzw. der Pflegefamilienpass ist nicht übertragbar und wird bei widerrechtlicher Benutzung eingezogen. Der Inhaber des Passes wird gebeten, sich zusätzlich mit dem Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Bei Verlust des Konstanzer Sozialpasses bzw. Pflegefamilienpasses müssen die Anspruchsvoraussetzungen erneut nachgewiesen werden.

 

Fristen

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Erforderliche Unterlagen

Welche Nachweise werden für die Ausstellung des Konstanzer Sozialpasses benötigt ?

  • BezieherInnen von Bürgergeld nach dem SGB II legen den gültigen Bewilligungsbescheid des Jobcenters, Landkreis Konstanz, vor.
  • BezieherInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII legen den neusten Bewilligungsbescheid vor.
  • BezieherInnen von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII legen den neusten Bewilligungsbescheid vor.
  • BezieherInnen von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz legen den neusten Bewilligungsbescheid vor.
  • BezieherInnen von Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz legen den neusten Bewilligungsbescheid vor.
  • BezieherInnen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz legen den neuesten Bewilligungsbescheid vor.

Welche Nachweise werden für die Ausstellung des Konstanzer Pflegefamilienpasses benötigt ?

  • Gültiger Pflegeelternausweis für Vollzeitpflegeeltern bzw.
  • Gültige Pflegeerlaubnis sowie Bestätigung des Fachbereichs Kindertagespflege über die aktive Tätigkeit als Kindertagespflegeperson

Kosten

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Hinweise

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Freigabevermerk

freigegeben am 25.01.2023