Leistungen

Durchführung von Wochenmärkten

Ein Wochenmarkt ist eine regelmäßig wiederkehrende, zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der mehrere Händler bestimmte Warengruppen anbieten dürfen (§ 67 Gewerbeordnung [GewO]).

In Konstanz finden sie Wochenmärke zu folgenden Zeiten statt:

Die Wochenmärke finden wie folgt statt:

In den Monaten November bis Februar:
St.-Stephans-Platz Dienstag u. Freitag 7:30 bis 13:00 Uhr
St.-Gebhard-Platz Mittwoch u. Samstag 7:30 bis 13:00 Uhr
In den Monaten März bis Oktober:
St.-Stephans-Platz Dienstag u. Freitag 7:00 bis 13:00 Uhr
St.-Gebhard-Platz Mittwoch u. Samstag 7:00 bis 13:00 Uhr

Onlineantrag und Formulare

Zuständige Stelle

die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes, in dem der Markt stattfinden soll

Wochenmarkt [Stadt Konstanz]

Hausanschrift

Untere Laube 24
78462 Konstanz
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon +49 7531 900 2571

Persönlicher Kontakt

Frau Sandra Kollmannthaler
Telefon +49 7531 900 2571
Fax +49 7531 900 122571
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Raum 3.22
Aufgaben

Bootsliegeplätze, Kleingärten,

Landwirtschaftliche Verpachtungen,

Wochenmarkt

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Die Standplätze für die Wochenmarktstände werden nach einer Ausschreibung für fünf Jahre vergeben. Die nächste Ausschreibung erfolgt im zweiten Halbjahr 2020 für die Jahre 2021 bis 2025.

Verfahrensablauf

Im zweiten Halbjahr 2020 werden die Markstände für die Jahre 2021 bis 2025 neu ausgeschrieben. Die Ausschreibung wird zu gegebener Zeit veröffentlicht und die Antragsunterlagen zum Download angeboten.

Fristen

-

Erforderliche Unterlagen

Innerhalb der Bewerbungsfrist ist ein Antrag nach dem dann veröffentlichten Formular erforderlich. Wird der Antrag formlos gestellt, sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name, Anschrift, E-Mail, Telefon-Nr
  • vorgesehenes Warenangebot
  • Länge des Standes
  • Soll ein Verkaufsfahrzeug eingesetzt oder ein Stand aufgebaut werden
  • Wird ein Stromanschluss 230V / 400V benötigt

Kosten

Die Gebühren richten sich nach der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Wochenmärkte der Stadt Konstanz.

Hinweise

-

Rechtsgrundlage

Wochemarktsatzung der Stadt Konstanz

Freigabevermerk

veröffentlich am 22.08.2022