Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Hierfür hat die Stadt Konstanz einen Vertrag mit den Tierschutzheim Radolfzell abgeschlossen.
Während der Öffnungszeiten Tel. 07732/7463,
außerhalb der Öffnungszeiten Tel. 01725403717.
Homepage: hier
Zuständige Stelle
das Fundamt der jeweiligen Gemeinde.
Kontakt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, vor allem die Verkehrssicherheit gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben.
Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
keine
Hinweise
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen.
Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Wenn sich der Eigentümer nach vier Wochen nicht gemeldet hat, gilt das Tier als herrenlos. Es kann dann an Interessenten weitervermittelt werden.
Freigabevermerk
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