Behördenwegweiser

Unterbringung

Beschreibung

Personen, die wohnungslos geworden sind oder akut von Obdachlosigkeit bedroht sind, sowie Geflüchtete, die der Stadt Konstanz im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen vom Landratsamt zugeteilt werden, können vorübergehend von der Stadt Konstanz untergebracht werden.

Zumeist steht hierfür kein abgeschlossener Wohnraum zur Verfügung; vielmehr ist zunächst eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften notwendig bis die Personen selbst eigenen Wohnraum gefunden haben.

In Fällen akut drohender Obdachlosigkeit können Sie ein solches Obdach beantragen.

Hausanschrift

Untere Laube 24
78462 Konstanz
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Kontakt

Öffnungszeiten

Servicezeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr - 17:00 Uhr

Übergeordnete Dienststellen

Ordnungsbehörde