Behördenwegweiser
Unterbringung
Beschreibung
Personen, die wohnungslos geworden sind oder akut von Obdachlosigkeit bedroht sind, sowie Geflüchtete, die der Stadt Konstanz im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen vom Landratsamt zugeteilt werden, können vorübergehend von der Stadt Konstanz untergebracht werden.
Zumeist steht hierfür kein abgeschlossener Wohnraum zur Verfügung; vielmehr ist zunächst eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften notwendig bis die Personen selbst eigenen Wohnraum gefunden haben.
In Fällen akut drohender Obdachlosigkeit können Sie ein solches Obdach beantragen.
Kontakt
E-Mail Unterbringung@konstanz.de
Öffnungszeiten
Servicezeit
Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr
- 12:00 Uhr
Mittwoch
14:00 Uhr
- 17:00 Uhr