Behördenwegweiser
Stadtbaumeister
Beschreibung
Die Durchführung eines Bauvorhabens setzt, mit wenigen Ausnahmen, die Erteilung einer Baugenhmigung voraus. Durch das Baurechtsamt wird sichergestellt, dass weder durch die Errichtung noch die Nutzung dieser baulichen Anlagen eine Gefährdung für die Bewohner, die darin Beschäftigten oder die Nachbarschaft ausgeht. Das Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung ist in seinen einzelnen Schritten gesetzlich eindeutig geregelt.
Persönlicher Kontakt
Hotline BDA
Telefon 07531 900 5010
E-Mail bda@konstanz.de
Zur Beratung und Sprechstunde vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Frau Elke Cubillos (Termin nach Vereinbarung)
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Raum 2.10
Gebiete: Altstadt, Paradies, Königsbau, Allmannsdorf
Frau Jessica Belhout (Termin nach Vereinbarung)
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Raum VGL 2.15
Gebiete:
Petershausen-West, Industriegebiet-Nord, Fürstenberg, Wollmatingen
Frau Gabriele Kolb (Termine nach Vereinbarung)
Gebäude Verwaltungsgebäude Laube
Raum 2.19
Gebiete: Industriegebiet-Süd, Petershausen-Ost
Übergeordnete Dienststellen
Baurechts- und DenkmalamtLeistungen
Formulare und Onlinedienste
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Baugenehmigungsverfahren (Online-Dienst)
- Bauherren und Architekten können über das Internet den Bearbeitungsstand eingereichter Anträge abfragen.
- Nachbarn haben im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung nach der Landesbauordnung die Möglichkeit über das Internet eingereichte Antragsformulare und Pläne einzusehen.