Behördenwegweiser
Stabsstelle Verfahrenslotse
Beschreibung
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen mit einer (drohenden) Behinderung haben Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Die Verfahrenslotsin hilft Familien durch das komplexe Sozialleistungssystem. Gemeinsam können unterschiedliche Leistungsansprüche besprochen und Zuständigkeiten ausfindig gemacht werden.
Wer kann sich an die Verfahrenslotsin wenden?
- Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis 27 Jahre mit einer bestehenden oder drohenden Behinderung
- deren Eltern oder Sorgeberechtigten
Welche Aufgaben hat die Verfahrenslotsin?
- berät über Rechte und mögliche Ansprüche bzw. Hilfen
- vermittelt Ansprechpersonen und Angebote
- unterstützt während des Antragsverfahrens
Was kostet das Angebot?
- Das Angebot ist für Sie kostenlos.
- Die Beratung ist freiwillig, unabhängig und vertraulich.
Hinweis: Termine werden individuell nach Absprache vergeben.
Kontakt
Internet
Verfahrenslotse
Persönlicher Kontakt
Frau Susanne Ritter
Gebäude Verwaltungsgebäude Torkel
Raum 2.53