Hinweis zur jährlichen Grabmalkontrolle auf den Konstanzer Friedhöfen
Die Friedhofsverwaltung wird im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht alle erforderlichen Grabmale auf den Konstanzer Friedhöfen auf ihre Standsicherheit überprüfen. Diese Prüfung muss einmal im Jahr, insbesondere nach der Frostperiode, durch fachkundige Mitarbeiter des Friedhofes durchgeführt werden.
Lockere oder schräg stehende Grabmale werden mit Aufklebern gekennzeichnet. Grabsteine, die nicht mehr verkehrssicher stehen, werden entsprechend gesichert oder müssen umgelegt werden.
Die Friedhofsverwaltung weist darauf hin, dass die Standsicherheit von Grabsteinen und die Grabpflege immer in der Verantwortung der jeweiligen Nutzungsberechtigten liegt. Deshalb sollten alle Bürger*innen, die Nutzungsrechte an Grabstätten auf den Konstanzer Friedhöfen haben, regelmäßig die Standfestigkeit ihrer Grabmale kontrollieren sowie um eine dauerhafte Grabpflege bemüht sein.
Für Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung wie folgt zur Verfügung: Friedhofsverwaltung Stadt Konstanz, Telefon: +49 7531 997-290, E-Mail: Auskunft@ebk-tbk.de.
Neue Friedhofsordnung ab 01.01.2026
Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat die Friedhofsordnung zum 01.01.2026 neu beschlossen. Die ab 01.01.2026 gültige Friedhofsordnung finden Sie unter Downloads & Links.
Abschaltung der Brunnen auf den Friedhöfen
Die ersten kühlen und fast gar frostigen Nächte waren bereits in Konstanz. Die Friedhofsverwaltung möchte darauf aufmerksam machen, dass die Brunnen auf den Friedhöfen ab dem 18.11.2025 abgestellt werden. Auf den Friedhöfen Allmannsdorf, Dettingen und dem Hauptfriedhof stehen Winterbrunnen zur Verfügung.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger dies bei der Pflege der Gräber zu beachten.
Informationen aus der Friedhofsverwaltung
Grabsteinkontrollen – Hinweise aus der Friedhofsordnung:
Die Nutzungsberechtigten von Grabstätten auf den Konstanzer Friedhöfen werden darauf hingewiesen für die Standsicherheit ihrer Grabsteine zu sorgen und diese besonders nach der Frostperiode zu kontrollieren.
Zusätzlich wird die Friedhofsverwaltung im Zuge der Verkehrssicherungspflicht alle Grabstätten auf standfeste Grabmale kontrollieren. Mangelhafte oder nicht standfeste Grabmale werden mit einem gelben Aufkleber markiert und die Angehörigen informiert. Bei Gefahr in Verzug, also Grabmale die umkippen könnten, werden umgehend entsprechende Sicherungsmaßnahmen vorgenommen.
Die Kontrolle der Grabsteine ist notwendig, damit die Sicherheit der Friedhofsbesucher gewährleistet ist.
Pflege- und Mäharbeiten:
Um die Pflege- und Mäharbeiten auf den Friedhöfen bestmöglich zu gestalten bittet die Friedhofsverwaltung darum die Beet- und Rasenflächen frei zu halten und auf übermäßigen Grabschmuck und -zubehör in den Rasenflächen oder hinter den Grabsteinen zu verzichten.
Hundekot:
Leider nimmt der Hundekot auf den Friedhöfen und sogar auf Gräbern zu. Es riecht streng und ist manchmal unter Laub und hohem Gras nicht sofort zu erkennen und für Besuchende sowie Mitarbeiter äußerst ärgerlich. Die Friedhofsverwaltung möchte hiermit nochmals klarstellen, dass das Hinterlassen von Hundehaufen auf öffentlichen Flächen eine Ordnungswidrigkeit (vgl. § 118 OWiG) darstellt und entsprechend geahndet werden kann. Die Hinterlassenschaften der Hunde sind sofort zu beseitigen, damit Hunde weiterhin an der Leine auf den Friedhöfen mitgebracht werden dürfen.
Gegenseitige Rücksichtnahme auf den Friedhofsflächen:
Es wird beim Befahren der Wege darum gebeten die Würde des Ortes zu respektieren und auf alle Personen entsprechend Rücksicht zu nehmen. Dies gilt insbesondere für Fahrrad- und E-Scooterfahrer (die Benutzung ist grundsätzlich verboten).
Wir bitten um Ihr Verständnis und danken für Ihre Mithilfe.
wir bitten um Einhaltung der nachfolgenden Punkte:
1. Tigermücke: Diese unliebsame Schnaken-Art breitet sich bei uns aus. Bitte lassen Sie kein Wasser in Schalen und Grabvasen ohne Blumeninhalt stehen. Drehen Sie bitte diese um, dass sich dort kein Wasser sammelt. Sehen Sie sich auch gerne den Aushang an.
2. Einsatz von Herbiziden (Gift) Es ist strengstens untersagt chemische Unkrautbeseitigung mit Gift oder Herbiziden an und um die Grabstätten im Friedhof einzusetzen. Bitte unterlassen Sie den Einsatz dieser Mittel.
3. Abstellen von Vasen, Arbeitsgeräten im Heckenbereich: Die Hecken in den Grabanlagen sind öffentliche Anlagen und gehören nicht zur Grabstätte. Der Bereich muss zur Pflege frei von Utensilien wie Rechen, Vasen, Schalen, Gießkannen etc. sein. Der Friedhof und die Gärtnerei der TBK werden die Utensilien bei Ihren Pflegegänge entfernen.
Wir bitten um Ihre Mithilfe und Verständnis. Ihr Friedhofsteam
Der Zugang zur Friedhofsverwaltung im EG ist zu den Allgemeinen Sprech- und Öffnungszeiten möglich. Diese sind:
Montag bis Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr Montag und Dienstag: 13.30 - 16.00 Uhr Mittwoch: 13.30 - 17.00 Uhr.
Der Zugang zum 1. OG ist nur mit Terminvereinbarung möglich.
Anfragen, Auskünfte und Termine können auch
- telefonisch unter Tel. 07531 997-290 und - online unter auskunft@ebk-tbk.de und - am Informationsschalter auf der linken Seite des Gebäudes
eingeholt bzw. vereinbart werden.
Anreise und Parkmöglichkeiten Hauptfriedhof
Der Hauptfriedhof kann sowohl zu Fuß, mit dem Fahrrad, mit dem Lastenrad, mit dem E-Bike, den öffentlichen Verkehrsmitteln oder mit dem Auto erreicht werden.
Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln: Am Hauptportal des Friedhofes, südlich der Aussegnungshalle, befindet sich die Bushaltestelle „Friedhof“ in der Wollmatinger Straße. Von dort aus kann das jeweilige Ziel auf dem Friedhof erreicht werden.
Parkmöglichkeiten für Fahrrad oder Lastenrad: Am Parkplatz des Friedhofes im Riesenbergweg 12 stehen den Besuchern ausreichend viele Abstellmöglichkeiten nördlich des Verwaltungsgebäudes zur Verfügung.
Mit dem Auto: Den Besuchern des Hauptfriedhofes stehen 2 kleine Parkplätze im Riesenbergweg 12 in unmittelbarer Nähe zum Eingang und Verwaltungsgebäude des Friedhofes zur Verfügung.
Die beiden Parkplätze dürfen nur mit Pkws bis 2,7 Tonnen Gewicht genutzt werden. Tagsüber von 6:00 Uhr bis 18:00 Uhr (auf dem Parkplatz südlich des Verwaltungsgebäudes) bzw. von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr (auf dem westlichen Parkplatz neben dem Alten Bannweg) dürfen die Pkws mit Parkscheibe maximal zwei Stunden geparkt werden.