Baumkronen
Bild: Peter Allgaier

Notwendige Baumfällungen im Stadtgebiet

Die TBK unterliegen wie jeder private Baumeigentümer der städtischen Baumschutzsatzung. Alle Fällungen sind mit dem Amt für Stadtplanung und Umwelt abgestimmt. Grundsätzlich werden alle gefällten Bäume am selben Ort oder in der unmittelbaren Nähe nachgepflanzt.

Wenn es möglich ist, werden die Baumstandorte vergrößert und mit geeignetem Baumpflanzsubstrat aufgefüllt, um für die Zukunft einen größeren Wurzelraum zu erhalten. Da dies teilweise planerisch sehr aufwendig ist, kann es bei den Nachpflanzungen zu Verzögerungen um eine Pflanzsaison kommen. In Ausnahmefällen wird der Standort aufgegeben und der Baum an anderer Stelle nachgepflanzt.

Artenschutzrechtliche Belange werden mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt, bei Bedarf werden externe Gutachter eingeschaltet.

Hier können Sie sich die Liste der geplanten und ggfs. bereits durchgeführten Baumfällungen herunterladen. Die Liste wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert.