Verpackungssteuer
Verpackungssteuer zeigt Wirkung: Trendwende bei Müllaufkommen im öffentlichen Raum

Hintergrund
Im September 2023 stimmte der Konstanzer Gemeinderat für die Einführung einer Verpackungssteuer nach Tübinger Vorbild. Im Mai 2024 wurde die zugehörige Satzung verabschiedet. Seit Januar 2025 fallen auf Einweg-Getränkeverpackungen 50 Cent netto an, ebenso auf Einweg-Geschirr und -Verpackungen. Einweg-Besteck wird mit 20 Cent netto besteuert. Der Kniff der Verpackungssteuer: Besteuert wird direkt dort, wo Müll entsteht, und die, die besteuert werden, können selbst entscheiden, ob sie die Steuer zahlen oder doch Mehrweg-Alternativen schaffen. Mehrwegverpackungen (wie zum Beispiel der bekannte Recup-Becher) werden nicht besteuert und sind damit die kostengünstige Alternative. Alles zum Thema Mehrweg unter www.konstanz.de/mehrwegweiser
Flyer zur Verpackungssteuer als Pdf (1,8 MB)
