Verkehrsregelungen zum Dieter Thomas Kuhn-Konzert und zum Campus Festival

Anordnungen der Stadt aus Anlass der beiden Großveranstaltungen am 8. Mai sowie am darauffolgenden Wochenende 

Bodenseestadion und Hörnle aus der Vogelperspektive
Das Bodenseestadion im Vordergrund ist Schauplatz des Campus Festivals, auch das Konzert mit Dieter Thomas Kuhn findet dort statt. 

Anlässlich des Konzerts mit Dieter Thomas Kuhn am Mittwoch, 8. Mai, und des Campus Festivals im Bodenseestadion am darauffolgenden Wochenende bittet die Konstanzer Stadtverwaltung alle VerkehrsteilnehmerInnen, die folgende Verkehrsregelung zu beachten.

Parkplatz Horn
So ist die untere Umfahrung des Parkplatzes Horn ab sofort bis Freitag, 17. Mai, für den allgemeinen Pkw-Verkehr zeitweise erschwert. Auch das Parken ist nur eingeschränkt möglich. Komplett gesperrt ist der Parkplatz dann ab Montag, 6. Mai, bis Montag, 13. Mai. Davon ausgenommen sind Motorräder, Fahrräder sowie Einsatzfahrzeuge.

An den Konzerttagen, also am Mittwoch, 8. Mai, und von Freitag, 10. Mai, bis Sonntag, 12. Mai, ist die Zufahrt zum Parkplatz Horn ab Einmündung Eichhornstraße/Jakobstraße für den allgemeinen Verkehr mit Ausnahme von Behinderten-, Liefer- und Einsatzfahrzeugen gesperrt. Der Anliegerverkehr ist frei.
 
Straßensperrungen
Für den Fahrzeugverkehr gesperrt wird von Mittwoch, 12 Uhr, bis Sonntag, 20 Uhr:

- die Eichhornstraße ab Hermann-Hesse-Weg bis Jakobstraße sowie
- die Jakobstraße ab Eichhornstraße bis nördlich der Zufahrt zur Seehalde

Ausgenommen ist der Linienverkehr. Der Anliegerverkehr ist frei. Zudem ist die Zufahrt in den Alpsteinweg untersagt. Ausgenommen hiervon ist der Anliegerverkehr.

Die Eichhornstraße ist ab Einmündung Mainaustraße für den Fahrzeugver­kehr mit Ausnahme von Fahrrädern sowie Behinderten-, Liefer-, Einsatzfahrzeugen, Linienverkehr sowie Anliegerverkehr gesperrt:

- von Mittwoch, von 12 Uhr bis Donnerstag, 2 Uhr
- von Freitag, von 8 Uhr bis Samstag, 2 Uhr
- von Samstag, von 8 Uhr bis Sonntag, 2 Uhr.
 
Die Einfahrt in die Jakobstraße in Fahrtrichtung Horn in Höhe der Einmündung Hermann-von-Vicari-Straße/Lindauer Straße ist gesperrt

- am Mittwoch, am Freitag und am Samstag.
 
Parkregelung
Das Parken ist untersagt:

- In der Straße Seehalde von Mittwoch, 12 Uhr, bis Montag, 20 Uhr.
 
- Im Hermann-Hesse-Weg, in der Straße Zur Torkel sowie in der Byk-Gulden-Straße von Mittwoch, 12 Uhr, bis Sonntag, 2 Uhr.
 
- In der ge­samten Eichhornstraße am Mittwoch, am Freitag und am Samstag jeweils in der Zeit von 8 Uhr bis 2 Uhr.
 
- In der Jakobstraße zwischen der Eichhornstraße und der Hermann-von-Vicari-Straße von Mittwoch, 12 Uhr, bis Sonntag, 17 Uhr.
 
- Auf dem östlichen Teilstück der Beethovenstraße, ab Einmün­dung Salesianerweg am Mittwoch von 12 Uhr bis Donnerstag, 2 Uhr, sowie von Freitag, 7 Uhr, bis Sonntag, 2 Uhr.
 
- Auf dem östlichen Teilstück der Fontainebleau-Allee, ab der Einmündung Jakobstraße von Montag, 6. Mai, bis Montag, 13. Mai.
 
- An der Max-Stromeyer-Straße/Höhe Anwesen 178 (stadtauswärts) und Höhe Anwesen 59 (stadteinwärts) von Mittwoch, 12 Uhr, bis Sonntag, 20 Uhr.
 
Nur in den gekennzeichneten Flächen erlaubt ist das Parken in der Hermann-von-Vicari-Straße von Mittwoch, von 12 Uhr bis Donnerstag, 2 Uhr, sowie von Freitag, 7 Uhr, bis Sonntag, 2 Uhr.
 
Haltestelle für Linienbusse in der Straße „Zur Torkel“
In der Straße „Zur Torkel“ wird am Mittwoch, 8 Uhr, bis Donnerstag, 2 Uhr, sowie von Freitag, 8 Uhr, bis Sonntag, 2 Uhr, eine Bushaltestelle und Wartefläche für Linienbusse eingerichtet.
 
Verkehrsruhe nach Beendigung der Veranstaltung
Nach Beendigung der Veranstaltung (ca. 24 Uhr) werden für ca. 60 Minuten aus Gründen der Verkehrsruhe die Eichhornstraße ab Hermann-Hesse-Weg bis Jakobstraße sowie die Jakobstraße ab Eichhornstraße bis nördlich der Zufahrt zur Seehalde für den gesamten Fahrzeugverkehr gesperrt. Die Freigabe des Linienverkehrs und des allgemeinen Fahr­verkehrs auf den genannten Straßen erfolgt nach Weisung der Polizei.
 
Weitere Parkflächen
Neben den allgemein zur Verfügung stehenden sonstigen Parkmöglichkeiten sind der P&R-Parkplatz „Am Seerhein“ sowie sämtliche Straßen des Stadtgebietes verfügbar, soweit keine Verkehrsbeschränkungen (Halt- oder eingeschränkte Haltverbote) für diese Straßen angeordnet sind.
 
Geschwindigkeitsreduzierung
Am Mittwoch, am Freitag und am Samstag wird auf der Riedstraße – Teilstück zwischen Max-Stro­meyer-Straße und Reichenaustraße – und in der Byk-Gulden-Straße – Teilstück zwischen L221 und Claude-Dornier-Straße – die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert.
 
Die komplette verkehrsrechtliche Anordnung ist hier zu finden:
https://www.konstanz.de/service/bekanntmachungen

(Erstellt am 02. Mai 2024 15:34 Uhr / geändert am 04. Mai 2024 09:40 Uhr)