Sicherheitsauflagen für Veranstaltungen in Konstanz

So läuft das Genehmigungsverfahren durch das Bürgeramt

Grafik der Konstanzer Skyline mit Text "Konstanz informiert"

Vom Narrenball über Musikkonzerte bis hin zum Sportevent: In Konstanz organisieren Vereine und andere Akteure mehr als 300 Veranstaltungen im Jahr. Für die Stadt ist das kulturell und gesellschaftlich eine große Bereicherung. Aber klar ist auch: Die Vorbereitungen für solche Veranstaltungen können mitunter sehr aufwändig und fordernd sein – vor allem für ehrenamtliche Organisatoren. So müssen beispielsweise Brandschutzvorgaben, Sicherheitskonzepte und andere Auflagen beachtet werden. Die Stadt bemüht sich daher um ein Genehmigungsmanagement, das noch bürger- und vereinsfreundlicher wird. Aber wie ist eigentlich die gängige Praxis bei Anträgen für Veranstaltungen?
 
Wie läuft der Antrag für Veranstaltungen ab?
Das Bürgeramt ist grundsätzlich für die Gestattung des gewerblichen Ausschanks von alkoholischen Getränken und die Sondernutzungserlaubnis zur Inanspruchnahme öffentlicher Flächen zuständig. Während des Antragsverfahrens beteiligt das Bürgeramt aber auch weitere Fachstellen, je nachdem, welche Sicherheitsaspekte beachtet werden müssen. Das betrifft in der Regel das Baurechts- und Denkmalamt, das Feuerwehramt und die Polizei in Konstanz.
 
Wer entscheidet über Auflagen und Beschränkungen?
Hier wird zunächst einmal unterschieden, ob es sich um eine Veranstaltung in einer Versammlungsstätte handelt, also beispielsweise in einer Mehrzweckhalle oder im Bodenseestadion. In diesem Fall werden bau- und brandschutzrechtliche Anforderungen durch das zuständige Baurechts- und Denkmalamt vorgegeben und durchgesetzt. Das Bürgeramt erteilt dann lediglich ergänzende, einzelfallbezogene Sicherheitsauflagen für die Veranstaltungen wie beispielsweise Vorgaben zu einem Security-Einsatz. Bei Veranstaltungen außerhalb einer baurechtlich genehmigungspflichtigen Versammlungsstätte – dazu zählen etwa Räume und Flächen, die nur gelegentlich für Events genutzt werden – erteilt das Bürgeramt im Rahmen einer Gestattung oder einer Sondernutzungserlaubnis die Sicherheitsauflagen – und stützt sich dabei auf die Beteiligung und Beratung der Fachstellen.
 
Was sich künftig bei der Abstimmung von Genehmigungen ändert
Bislang haben sich die beteiligten Fachämter vor allem im Rahmen eines jeweiligen Genehmigungsverfahrens abgestimmt. Das soll sich nun aber ändern: Das Baurechts- und Denkmalamt, das Bürgeramt und die Feuerwehr wollen sich künftig bei regelmäßigen Arbeitstreffen austauschen. Der Vorteil: Wenn es sich abzeichnet, dass es kritische Einzelfälle gibt, können diese bei den Arbeitstreffen frühzeitig besprochen werden. Koordiniert werden diese Treffen vom Bürgeramt.
 
Außerdem soll es in Veranstaltungsräumen, für die regelmäßig Veranstaltungen angemeldet werden, im Laufe der nächsten Monate jeweils eine sogenannte Brandverhütungsschau geben – eine Begehung durch die zuständigen Behörden. Dadurch sollen notwendige Verbesserungen beim Brandschutz ebenfalls frühzeitig kommuniziert werden. Das wiederum hilft den Vereinen, weil es dadurch einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf gibt, um die Verbesserungen anzugehen.
 
Und eine weitere Neuerung gibt es: Die Stadt erarbeitet derzeit einen Leitfaden für Vereinsveranstaltungen, der bis Sommer 2024 zur Verfügung stehen wird. Dieser soll Antworten auf alle aufkommenden Fragen der Veranstalter geben und dabei alle maßgeblichen Ansprechpartner benennen.
 
Sicherheit muss für alle Veranstaltungen gewährleistet sein
Das Bürgeramt verfolgt seit Jahren kontinuierlich die Strategie, Verwaltungsabläufe schlanker zu machen, entbehrliche Vorgaben abzubauen und den Bürgerservice zu verbessern. „Wir verstehen uns als Dienstleister für den Bürger und als ‚Ermöglicher‘ für Veranstaltungen“, sagt Bettina Parschat, Leiterin der Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Gewerbewesen (ÖSG) beim Bürgeramt in Konstanz. Die Herausforderung für Vereine, ehrenamtliche Helfer für die Organisation von Veranstaltungen zu finden, sei der Stadtverwaltung bewusst. „Aber es gilt eben auch: Bei der Beurteilung von Sicherheitsaspekten darf es für uns keine Rolle spielen, ob es sich um die Veranstaltung eines Vereins oder eines gewerblichen Veranstalters handelt. Die Sicherheit muss auf jeden Fall gewährleistet sein.“
 
Das Bürgeramt setze sich zudem mit den Vorgaben der jeweiligen Fachstellen durchaus kritisch auseinander. Allerdings liege dort die spezifische Fachkompetenz und man gehe deshalb auch davon aus, dass die erteilten Auflagen zwingend erforderlich für die Sicherheit der Veranstaltung seien. „Damit reduziert sich unser grundsätzliches Ermessen bei der Erteilung der Auflagen deutlich“, sagt Parschat. „Notwendige Sicherheitsbelange können nicht ignoriert oder verhandelt werden.“ Eine Überregulierung sei derzeit nicht erkennbar. Zudem würden jährlich mehr als 300 Veranstaltungen im besten Einvernehmen aller Beteiligten genehmigt.

(Erstellt am 19. April 2024 11:14 Uhr / geändert am 19. April 2024 11:16 Uhr)