Rats-Sondersitzung zu Folgen der Corona-Pandemie

In der Gemeinderatssitzung am 6. November hat die Verwaltung über Konsequenzen aus der 6. Corona-Verordnung des Landes vom 01.11.20 für die Verwaltung und für Einrichtungen in der Stadt informiert.

Die Maßnahmen im Überblick:

Stadtverwaltung
Aufgrund der weiterhin stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen im Stadtgebiet Konstanz sind seit Mittwoch die Verwaltungsgebäude der Stadt Konstanz geschlossen.
In unaufschiebbaren Fällen ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 9000 oder über die Hotline des Bürgerbüros unter 900-8080 möglich.
 
Entsorgungsbetriebe
Auch das Betriebsgebäude der Entsorgungsbetriebe (EBK) bleibt für den Publikumsverkehr vorerst geschlossen. Die Wertstoffhöfe bleiben unter Beachtung diverser Sicherheitsmaßnahmen geöffnet.
 
Kultureinrichtungen
Theater, Philharmonie, Museen und das Kulturzentrum sind geschlossen.
Stadtbibliothek, Stadtarchiv sowie die vhs Konstanz sind weiterhin geöffnet, da sie als Bildungseinrichtungen gelten.
 
Sport
Die Verordnung des Landes reduziert die organisierte Sportausübung auf nur wenige Ausnahmen.
Öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten einschließlich anderer Einrichtungen wie Fitnessstudios, Yogastudios und Tanzschulen müssen schließen.
Vom Betriebsverbot ausgenommen sind Sportboothäfen und Sportflugplätze.
Ausgenommen ist die Nutzung für den Spitzen- und Profisport, dienstliche Zwecke (etwa Polizei und Feuerwehren) sowie den Schulsport und den Studienbetrieb (Hochschulen).
Training und Wettkämpfe im Profisport dürfen nur noch ohne Zuschauer unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden.
Private Sportanlagen im Freizeit- und Amateurindividualsport können alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts noch genutzt werden.
Bolzplätze und andere frei zugängliche Anlagen (z.B. Fitnessparcours) dürfen nur für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden.
Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Allerdings möchte das Land hier noch Unklarheiten klären.
 
Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit
Der Gemeinderat hat am 06.11.20 beschlossen, die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit auf der Grundlage von einrichtungs- und zielgruppenspezifischen „Coronakonzepten“ offen zu halten. Das betrifft das KiKuZ, das Jugendzentrum und den Jugendtreff Berchen.
Der Stadt ist es wichtig, derzeit Angebote zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aufrechtzuerhalten.

Schulen
Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes mit Gültigkeit vom 02.11.-30.11.20 sieht vorerst keine Änderungen im Schulbetrieb vor.

(Erstellt am 06. November 2020 16:47 Uhr / geändert am 11. November 2020 12:15 Uhr)